Halterwechsel mit 100ér Zulassung

  • Hallo,


    ich muss unseren Neuen/gebrauchten ummelden, er hat einen gesiegellten 100èr Aufkleber.


    Nun zu meiner Frage, muss der Aufkleber auch mit einem Siegel des aktuellen SVA´s versehen werden oder kann Das des alten Landkreises verbleiben?


    schönes We


    Werner

  • Die Suchfunktion kennt nicht jeder...

    Der erste Beitrag von ihm war wohl auch umsonst geschrieben...

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Die Suchfunktion braucht man eigentlich auch nicht

    Über Google kommt man auch so auf die Themen

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Dacia Jogger Extreme+ 110TCE, EZ: 09/2024

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Leute, ganz ruhig! Der Beitrag von Kitesailor ist grad mal 3h alt, lasst ihm wenigsten die Chance, zu antworten!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Ich darf mir einen gesiegelten Aufkleber in RPf (Zweitwohnsitz) holen und ihn am Anhänger, der am Erstwohnsitz (NRW) zugelassen ist, anbringen.

    Das habe ich von der Zulassungsstelle am Zweitwohnsitz schriftlich bekommen, die am Erstwohnsitz war telefonisch nicht erreichbar und hatte

    geschlossen (Corona). Dann wird es in Deinem Fall wohl genauso sein!