Moin aus dem schönen Nordsaarland

  • Moin,


    Mein Name ist Thomas, bin ein 52-jähriger Kraftfahrer aus Wadern (Nordsaarland oder westlicher Hunsrück).


    Ich habe mich hier angemeldet, da ich mir einen Anhänger selbst bauen will.


    Momentan fahre ich einen Mondeo MK3 BWY (Turnier) und schlachte einen BWY. Aus dem wollte ich evtl. nen Anhänger bauen. Aber dazu woanders mehr.


    Ansonsten interessiere ich mich für Autos, Computer und Magic,the Gateriung (ältestes Sammelkartenspiel).


    MfG


    Thomas

  • Hallo Thomas

    Willkommen bei den Anhängern :super:


    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Hallo Thomas,


    viel Spaß hier im Forum wünscht @Eduard Fan ....

  • So, hier mal ein kleine Fötöchen von meinem Gespann.


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    Anhänger hat mich 250 € gekostet und habe noch etwa 100 € -150 € reingesteckt. Hatte eine 7-polige Elektrik und der Boden sah nicht so gut aus. Und wenn man schon dabei ist, wurden die Bordwände auch gleich neu gemacht. 18 mm Siebdruckplatte (Anhänger hat 3 Querstreben), schön mit Kunstharzlack die Schnittkanten und Löcher getränkt....


    Ladefläche 2.90 m x 1.15 m, zGG 600 Kg, Zuladung 380 Kg, war ein Klappwohnwagen Marke Rietmann, Wigwam 300. Staubox ist von Draken. Und nein, der ist nicht gebremst, die Auflauffunktion ist stillgelegt. Der, der den Hänger umbaute, hat die Kupplung gewechselt, da die Alte Schrott war. Und da er nur welche für gebremste da hatte und zu geizig war, eine zu kaufen, kommt dann so was raus.


    Da war ich gerade beim Schrotthändler und habe 250 Kg Autoschrott weggebracht.


    Edit: Gerade gesehen: Hat sogar 4 Querstreben...


    Und bevor es jemand anmerkt: Ja, er bekommt demnächst neue Schuhe.

  • Schöne Länge, aber die Zuladung wäre das K.O.-Kriterium.

  • Schöne Länge, aber die Zuladung wäre das K.O.-Kriterium.

    Normal auch bei mir. Aber in der Nachbarschaft gibt es genug mit z. B. 2-to-Hänger, die ich ausleihen kann und die meiste Zeit fahre ich nur leichtes Zeug.


    Aber sobald ich mal 2.000 € frei habe, kommt ein 1800Kg Hochlader von nem Anhängerbauer in der näheren Umgebung. Ok, wird wahrscheinl doch nen 2.000 Kg, das Ablasten werde ich mir wohl schenken. Leergewicht ändert sich dadurch nicht und das gesparte Geld zum Ablasten stecke ich dann in Plane und Spriegel.

  • Aber sobald ich mal 2.000 € frei habe, kommt ein 1800Kg Hochlader von nem Anhängerbauer in der näheren Umgebung. Ok, wird wahrscheinl doch nen 2.000 Kg, das Ablasten werde ich mir wohl schenken. Leergewicht ändert sich dadurch nicht und das gesparte Geld zum Ablasten stecke ich dann in Plane und Spriegel.

    "Von der Stange" bekommst Du 1800 kg als Einachser und 2000 kg als Tandem. Da machts dann doch einen Unterschied.


    Ablasten braucht man ja nur für Führerschein oder 100 kmh.

  • Aber sobald ich mal 2.000 € frei habe, kommt ein 1800Kg Hochlader von nem Anhängerbauer

    Guter Plan! :thumbup:

  • "Von der Stange" bekommst Du 1800 kg als Einachser und 2000 kg als Tandem. Da machts dann doch einen Unterschied.


    Ablasten braucht man ja nur für Führerschein oder 100 kmh.

    Schon alles richtig, ABER:


    1. Auf 50 - 100 Kg mehr Nutzlast kommt es mir nicht an, werde weder den 1800er Einachser noch den 2000er Tandem an die Grenze beladen. Wie gesagt, bei mir kommt meistens auf das Volumen an.

    2. Läuft der Tandem ruhiger, hat weniger Bodenlast und kann den Hänger auch mit dem Auto in den Hof drücken (wenn ich ihn im Spiegel sehe, was bei meinem Jetzigen erst ist, wenn er schon schief steht. Zu schmal und zu niedrig. Deshalb kommen demnächst 2 Halter für "Besenstiele" an die hinteren Ecken).

    3. Wenn ich 30-Tonnen-Sattel ziehen darf, darf ich ach nen 3,5-Tonner PKW-Anhänger ziehen (mit dem Führerschein). Wenn mans genau nimmt, sogar 32,5-Tonnen, 7,5 Tonnen Leergewicht und 25 Tonnen Ladung. Und technisch darf er sogar 39 Tonnen Gesamtgewicht haben.

    Und 4. (gerade noch eingefallen): 100 Km/h zählt ja nur Autobahn und autobahnähnliche Kraftfahrstraße. Und 95 % fahre ich über Dorf und Land. Wundere mich immer, wie viele mit 100er Aufkleber auch auf der Landstraße 100 Km/h gfahren. Und das mit nem ungebremsten 750 Kg Hänger. Wahrscheinlich sehen die den hinter ihrem SUV nicht und haben den 50 Meter nach Abfahrt vergessen.....

  • Die 100 darf man auf jeder Strecke mit so nem blauen Schild mit PKW drauf fahren

    Ergo ab ner normalen Kraftfahrstrasse ?

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Nein. Ist auch bei LKW-Fahrern (meinen lieben Kollegen) ein riesengroßer Irrtum. Die Kraftfahrstraße muss autobahnänlich ausgebaut sein, ansonsten gelten die gleichen Regeln wie auf Land- oder Bundesstraßen mit der Ausnahme, dass das Fahrzeug eine eingetragene bauartgenehmigte Höchstgeschwindigkeit von über 60 Km/h hat.


    Eine Kraftfahrstraße hat keinen Einfluß auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, weder bei PKW, LKW, Motorrad, Bus noch Anhänger.

  • Das ist mir jetzt komplett neu

    Wurde nämlich von diversen Polizisten und auch Fahrschulen so bestätigt

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  • Ok,


    Habe mir jetzt mal die Ausnahmegenehmigung der StVO angeschaut.


    Ich frage mich jetzt ernsthaft, was die entsprechenden Leute reitet, die so inkonsequent Regeln aufstellen. Ein LKW bis 7,5 to zGG mit Anhänger darf auf Kraftfahrstraßen nur 60 Km/h fahren, auf autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 80 Km/h. Beim PKW gibt es diese Einschränkung "autobahnähnlich" nicht? Habe jetzt extra das Beispiel mit bis 7,5 to zGG geholt, da über 7,5 to zGG auch ohne Anhänger nur 60 Km/h gefahren darf, da ist der Anhänger nicht das Kriterium.


    Problem dabei ist ja: Wenn die Kraftfahrstraße nicht autobahnähnlich ausgebaut ist, kann man immer noch in den Gegenverkehr geraten. Und auch der Anhänger am PKW erhöht die Aufprallkraft. Ergo meiner Meinung nach inkonsequent, LKW zu beschneiden, PKW aber nicht.

  • Kannst du den Link oder den Text mal hier einstellen damit man das mal nach lesen kann

    Danke ?


    Dass hier Lkws beschnitten werden finde ich ebenfalls etwas unschön

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    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • https://www.gesetze-im-interne…usnv_9/BJNR317100998.html


    Und zum LKW und autobahnähnlich: Falls da jemand was bei Google sucht: Da stehen oft noch die alten Regeln, die vor etwas 6 -7 Jahren geändert wurden. Früher zählten 2 durchgezogene Linien als bauliche Trennung (was ich für vollkommenen Blödzinn halte). Dafür mussten dann aber mindestens 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sein. Beides ist jetzt weggefallen: Es muß zwingen eine bauliche Trennung da sein. Und es zählt dann auch, wenn nur 1 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung da ist.

  • so jetzt mal die richtigen Texte, am Handy geht das nicht gescheit


    Die 100 darf man auf jeder Strecke mit so nem blauen Schild mit PKW drauf fahren

    Ergo ab ner normalen Kraftfahrstrasse ?

    richtig, genau so ist es, da wir hier ja von der 100 km/h Regel reden, also der 9. Ausnahme von der StVO, die gilt auf JEDER Kraftfahrstraße, so stehts im Gesetz


    Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1)


    Ist auch bei LKW-Fahrern (meinen lieben Kollegen) ein riesengroßer Irrtum. Die Kraftfahrstraße muss autobahnänlich ausgebaut sein, ansonsten gelten die gleichen Regeln wie auf Land- oder Bundesstraßen mit der Ausnahme,

    das ist richtig, hat aber mit der 100km/h Regel nichts zu tun

    Eine Kraftfahrstraße hat keinen Einfluß auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, weder bei PKW, LKW, Motorrad, Bus noch Anhänger.

    das stimmt nur solange sie nicht zu den Autobahn ähnlichen zählt

    Habe mir jetzt mal die Ausnahmegenehmigung der StVO angeschaut.


    Ich frage mich jetzt ernsthaft, was die entsprechenden Leute reitet, die so inkonsequent Regeln aufstellen. Ein LKW bis 7,5 to zGG mit Anhänger darf auf Kraftfahrstraßen nur 60 Km/h fahren, auf autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 80 Km/h. Beim PKW gibt es diese Einschränkung "autobahnähnlich" nicht? Habe jetzt extra das Beispiel mit bis 7,5 to zGG geholt, da über 7,5 to zGG auch ohne Anhänger nur 60 Km/h gefahren darf, da ist der Anhänger nicht das Kriterium.

    das ist auch völlig richtig, du reitest leider das falsche Pferd, die 100er Regel gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5t, also ist es doch logisch das LKW bis 7,5t solo 80 und mit Anhänger nur 60 fahren dürfen, wie auf jeder Landstr auch


    Beim PKW gibt es diese Einschränkung "autobahnähnlich" nicht?

    beim PKW ist es keine Einschränkung sondern beim PKW wird auf den Autobahn ähnlichen Kraftfahrstraßen die zul Höchstgeschwindigkeit aufgehoben, nur mit Anhänger gilt weiterhin 80 bzw 100 wenn der Anhänger darf


    Es muß zwingen eine bauliche Trennung da sein.

    das ist auch falsch, ein bauliche Trennung muß nur bei 1 spurigen Kraftfahrstrassen sein damit PKW nicht an die Höchstgeschwindigkeit gebunden sind, bei 2 spurigen genügen die weißen Streifen


    Zitat

    für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    100 km/h.

    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


    also bitte immer alles genau lesen, es gibt einmal die Ausnahmeverordnung und es gibt die StVO da speziell §3, 7 und 18 die das mit den Geschwindigkeiten Regeln, in erster Linie zählt erstmal §3 der StVO, dann das andere