der Führerschein / Fahrerlaubnis Thread, hier könnt ihr nicht schwarz fahren

  • zu was macht man B 196? warum nicht gleich nen richtigen Mopedschein?

    Ich glaube den machen viele wegen Prüfungsangst, wegen dem Geld, oder weil es einfach reicht.

    Ist wie bei mir mit dem B96, geht schnell, kostet wenig und reicht vollkommen aus :)

  • Alles zusammengefasst, kann ich nur raten einen BE zu machen anstatt einen B96.

    Auch wenn mein Auto nur 1500kg ziehen darf so hatte ich mir mal einen Kipper ausgeliehen mit 2700 zulässigen Gesamtgewicht.

    2700kg+1950kg=4650kg

    Wäre also mit dem B96 nicht gegangen. 8o

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Mein BE war die größte Verschwendung ||

    Habe den vielleicht fünf mal genutzt in den 5 Jahren, dann kam der CE.


    Für meine Frau haben wir aber letztes Jahr gar nicht über den B96 diskutiert, wenn dann direkt BE :thumbup:

  • Wie is denn der Preisvergleich und Zeitaufwandsvergleich vom BE zum CE (wenn man davon ausgeht, dass man 'nur' den B hat)??

    BE habe ich jetzt schon gelesen, ca. 1 Woche und ~700€?

  • je nach Talent und Prüfungsglück biste da aus Aussagen von meinem Bekanntenkreis so 3 bis 5 tausend los.

    Plus Schulung (rd. 160 Stunden) zum Berufskraftfahrer & Innungsprüpfung zur Beruflichen Verwendung....


    Was C1E kostet (bis 7,5t Zugmaschine) weis ich nicht.....



    1998 habe ich mit allen Nebenkosten noch 1900 D-Mark bezahlt.....

  • Wie is denn der Preisvergleich und Zeitaufwandsvergleich vom BE zum CE (wenn man davon ausgeht, dass man 'nur' den B hat)??

    BE habe ich jetzt schon gelesen, ca. 1 Woche und ~700€?


    Ich habe vor 3 Monaten meinen C Führerschein gemacht, die Kosten für die Krankenkasse lagen bei ca. 2300€.

    Aufpreis für CE waren ca. 400-600€, leider war zu derzeit kein (Theorie-)Kurs dafür, sonst hätte ich aus eigener Tasche die Mehrkosten übernommen. :)


    Zeitaufwand waren 20 Unterrichtseinheiten Stoff Klasse C und 12 UE Grundstoff.

    Hinzu kommen die 10 praktischen Pflichstunden, Abblendfahrt usw..

    Ich hatte zusätzlich noch 15 reguläre Fahrstunden für den Preis. :)


    LG Toni

  • Bei einer polizeilichen / amtlichen Kontrolle zählt nur das tatsächliche Gewicht ( des Zuges ) zum Zeitpunkt der Kontrolle .


    Hier hat der Kontrollierende nur die Möglichkeit , die Gewichte lt. Schein / Zulassung zu addieren oder die Fahrt zu einer geeichten Waage anzuweisen.


    Hätte / Könnte / Würde steht nicht im Gesetz , weder BGB ,StVO oder STVZO .


    Natürlich ist es sehr fraglich , wenn ich ständig mit einem leeren Anhänger rumfahre , aber wenn wir z.Bsp. nur Anhänger zu einem Kunden verbringen , dann ist es so.

  • Bei einer polizeilichen / amtlichen Kontrolle zählt nur das tatsächliche Gewicht ( des Zuges ) zum Zeitpunkt der Kontrolle .

    Falsch! Hier geht es um den Führerschein, da zählt nur das zulässige Gesamtgewicht (Papiere). Das tatsächliche Gewicht spielt für die Fahrerlaubnis keine Rolle.

    Hätte / Könnte / Würde steht nicht im Gesetz , weder BGB ,StVO oder STVZO .

    Der Blödsinn den du geschrieben hast steht auch nicht im Gesetz. Die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ist übrigens das passende Gesetz dazu.

  • jetzt hör aber auf, das wurde hier schon 100mal durchgekaut, das mitm 3er jedes Auto mit jedem Anhänger fahren darfst, da zählt rein die zul Anhängelast vom Zugfahrzeug und das tatsächliche Gewicht vom Anhänger


    wenn ich mitm Polo der nur 1200 kg ziehen darf mein Anhänger leer ziehe ist es ok, solang der Fahrer den alten 3er hat

  • Ehrlich gesagt finde ich diese völlig verblödeten Gesetzen und Regelungen zum Anhängerbetrieb typisch deutsch.

    Warum gibt es da zig verschiedene Varianten ?


    Hängerführerschein nein: gar kein Hänger darf geführt werden.


    Hängerführerschein ja: alle zum Zugfahrzeug passenden Hänger dürfen geführt werden.


    Was ist daran so kompliziert ?

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • moin,


    Ist zwar das wichtigste bereits gesagt, aber zur Eingangsfrage des TE sei noch gesagt, dass bei nur "B" das zulässige gesamtgewicht des Anhängers nicht über der erlaubten Anhängelast des Zugfahrzeuges liegen darf (in deinem Fall dürftes du eh nur einen Anhänger mit max 1600kg ZGG)


    Lg

    Ulli