Benötige Hilfe / zul. Anhängelast, Stützlast und zul. GG Anhänger?

  • Ich hatte heute mal Gelegenheit, mit dem Fahrlehrer meines Sohnes zu sprechen und der hat erzählt,

    dass in allen deutschen Fahrschulen die 3 klassischen Beispiele gelehrt werden (müssen)!

  • Denn bei 3500kg ist so-oder-so SCHLUSS mit Klasse O2. Allein auch deshalb weil ALLE Auflaufeinrichtungen nur bis 3500kg zGG zugelassen sind. Stützlast hin oder her. Mehr geht einfach net.

    Ich weiß in der Vergangenheit wurden immer mal wieder Trailer mit bis zu 3850 kg zugelassen... aber soweit ich weiß, hat das schnell wieder aufgehört, da eben unzulässig. Einmal rechtlich, einmal wg. den Komponenten.

    Muss mich mal selbst zitieren, denn gerade bin ich mir da wieder nicht so sicher. :o


    Kam nämlich gerade über die VERORDNUNG (EU) 2018/858, die aktuellste EU-Verordnung (u.a.) hinsichtlich der Dimensionen sowie Gewichten von Fahrzeugen... und dort steht (auf S.14):

    So weit, so normal/bekannt. IN diesem Anhang I steht dann aber (auf S. 67):

    DAS finde ich dann doch wieder hochinteressant! :augenreib:


    Wills ja kaum laut sagen aber... wenns danach ginge wären ja sogar "wieder" 800 kg ungebremste Anhänger möglich (wie früher schonmal) - oder... krass gesagt, bei entsprechenden Komponenten (wird es so nicht geben, aber übertreiben wir mal Anhängerforums-mäßig wieder :pfeif:) 750 kg Achslast plus 350 kg Stützlast :pfeif: = 1100 kg. Für ein Klasse O1-Anhänger wohlgemerkt... bis 750 kg (!).

    ODER eben unser allseits beliebtes Beispiel mit einem Klasse O2-Anhänger (bis 3500 kg), mit 3500 kg Achslast/"Gesamtmasse" (siehe Zitat!) PLUS die 350 kg Stützlast... wobei ich mich bis heute frage wie das "ordentlich" z.B. im Fahrzeugschein alles vermerkt sein soll...

  • Zum Beispiel so ein Eintrag im Schein:

    pasted-from-clipboard.jpg


    Es genügt doch ein Anhänger mit zul.GesGewicht von 3.500kg, eine reale Stützlast mit 350kg und ein Zugfahrzeug, das so eine Stützlast auch abkönnen kann (was hat der Defender für eine Stützlast?)


    Schon fährste legal mit 3850kg durch die Gegend.

    Und da ist noch nix mit 4% Toleranz gerechnet...

    Barthau EH2002 - 2,5To, Hochlader, 300x170 + Gitter

    Karosseriebetrieb Ladeburg - 1,6to, Tieflader, Verkaufsfahrzeug 460x210

    Stema AN750, Tieflader, Plane 201x108x106

    Hulco Rota3-3503 - 3,5to, 611x203

    EX—Humbaur 1,0to, Tieflader, Alu 200x120 - EX—Humbaur 1,3to, Tieflader, Holz 256x123 - EX—Falcon Sport Slider GFK 1,5to - EX—Deuba 90L - 0,08to, Tieflader mit feststehenden Bordwänden 153x61, Ex—Doornwaard D2000SW - 2To, Plattform, 450x200 - verkauft 06.2022

  • Es genügt doch ein Anhänger mit zul.GesGewicht von 3.500kg, eine reale Stützlast mit 350kg und ein Zugfahrzeug, das so eine Stützlast auch abkönnen kann

    Ja... rein "logisch" betrachtet, sehe ich das derzeit ebenfalls so. Aber das mal 'nem :police: klarzumachen, könnte spassig werden. Ich drucke mir schonmal die entspr. Seiten der Verordnung für alle Autos aus :D:o Wobei... habe ja mit ~3500 - 3850 kg eher nichts zu tun.

    Wobei.

    Jetzt wo ich mir deinen Schein - und auch den von meinem Pongratz - nochmal anschaue... stimmt... dann würde in "13" z.B. 350 kg stehen und bei "F.1/F.2/7.1/7.2/8.1/8.2" usw. eben die 3500 stehen...


    Zwischenablage01.jpg


    d.h. "doof" gesagt - auf dem Papier tauchen die z.B. 3850 kg nirgends auf - können/dürfen sie ja auch nicht, da dann nicht mehr Klasse O2 und somit auflaufgebremst möglich... aber real könnte es eben möglich sein.


    Interessant auch die kleinen Unterschiede des Barthau mit nationaler Zulassung und der Pongratz mit EG-Zulassung. Hinsichtlich der Achslasten (zusammen/einzeln) usw...


    Also bin mal gespannt. Sollten in der nächsten Zeit 750 kg Hopser mit auf einmal bis zu 150 kg Stützlast auf den Markt kommen... spätestens dann wissen wir, dass einige Hersteller hier auch reinschauen... :pfeif:

  • Du hast schon beachtet das es in 2.2.2 ums Auto geht, und in 2.2.3 um den Anhänger?


    den ungebremsten 800 kg Anhänger gibts, sind auch rechtlich erlaubt, weil wie es in 2.2.3 steht

    muss die für die Klasseneinteilung des Fahrzeugs maßgebliche Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last entsprechen,


    es gibt aber nur ganz wenige Fahrzeuge die mehr als 750 kg ungebremst ziehen dürfen


    und wie es in 2.2.2 steht, gilt für das Auto die Gesamtmasse inkl Stützlast

    muss die für die Klasseneinteilung des Kraftfahrzeugs maßgebliche Gesamtmasse die von der Kupplung auf das Zugfahrzeug übertragen


    deshalb ist ungebremst bei 750 kg tatsächlichem Gewicht Schluss wenn ungebremst, bzw bei 3,5t bei Auflaufbremse


    man kann dieses Spielchen zb mit nem 3,5t Anhänger machen

    3000kg Achslast und 500kg Stützlast, wären 3,5 t und dürfen dann von nem Auto das mindestens 3,5t ziehen darf gezogen werden, vorausgesetzt du findest ein Auto das 500kg Stützlast haben darf


    der einzige Vorteil, du zahlst nur für die 3T Steuer, nicht für die 3,5t die sonst fällig wären, also 3x den 200 kg Satz weniger

  • Unsere Beiträge scheinen sich überschnitten zu haben aber...

    es gibt aber nur ganz wenige Fahrzeuge die mehr als 750 kg ungebremst ziehen dürfen

    Wenn ich jetzt 'nen fetten US Pickup habe mit z.B. 750 kg ungebremster Anhängelast und 3500 kg gebremster Anhängelast... sowie 350 kg Stützlast,

    dürfte der aber - nach meinem Verständnis der EU-Verordnung - einen ungebremsten Anhänger ziehen der tatsächlich 1100 kg wiegen dürfte (!) (gibt es nicht und erstmal nur theoretisch) und eben einen gebremsten Anhänger mit 3850 kg (!)...

    Die Stützlast ist ja eben keine gezogene Last (=Anhängelast), sondern Zuladung.


    edit: Heize nur ungern die alte Diskussion wieder an aber... was in der EU-Verordnung steht... ist ja nunmal irgendwie Gesetz und wie das in nationale Norm umgesetzt wurde... muss ich nochmal gucken - StVZO und Co. - insbesondere, wie dort das "Gesamtgewicht" überhaupt definiert ist - in der EU ists ja jetzt "klar" (s.o.).

  • Die Stützlast ist je eben keine gezogene Last (=Anhängelast), sondern Zuladung.

    nach der Definition für Anhänger ja, 2.2.3 da zählt für die Klasseneinteilung nur die Radlast


    nach der Definition für Autos nein, da zählt Radlast plus Stützlast und da ist bei 3500 Schluss

    muss die für die Klasseneinteilung des Kraftfahrzeugs maßgebliche Gesamtmasse die von der Kupplung auf das Zugfahrzeug übertragene Gesamtmasse einschließen.

  • Ah, jetzt versteh' ich was du meinst. Stimmt... das ist komisch formuliert.

    Und macht doch - mal unter uns?! - eigentlich keinen Sinn, da dann ja ein einfacher PKW z.B. VW Passat auch schon über 3,5 to zGG käme?! Ob die mit Gesamtmasse in dem Fall nicht eher Stützlast meinen?!

    Hilft halt jetzt nichts, stimmt, steht halt da so und ist Gesetz.. kommt mir aber unschlüssig vor. :rolleyes:

    JETZT nämlich der "Witz"...

    wie das in nationale Norm umgesetzt wurde... muss ich nochmal gucken - StVZO und Co. - insbesondere, wie dort das "Gesamtgewicht" überhaupt definiert ist - in der EU ists ja jetzt "klar" (s.o.).

    siehe:

    https://www.gesetze-im-interne…vzo_2012/anlage_xxix.html


    In unserer schönen StVZO (:love:) stehts nämlich tatsächlich mit der Stützlast:

    Während wir also gemäß StVZO "safe" wären (interessanterweise)... ist die EU-Verordnung... einfach dumm verfasst. :rolleyes::o

  • ich sags ja immer wieder, die Deppen in Brüssel machen nur Mist, keine Ahnung aber davon jede Menge


    in der StVO steht ja auch noch

    eines Sattelanhängers oder Zentralachsanhängers


    Sattel oder Zentralachs haben im Schein ne Stützlast bzw Sattellast eingetragen


    Starrdeichselanhänger nicht, deshalb zahlst für den Steuer inkl der Stützlast, während für die Zentral oder Sattel nur für die Radlast Steuer zahlst


    laut EU gibts den Unterschied aber nicht mehr, haben die einfach vergessen