Brauche mal kurz Eure Bestätigung, dass ich nicht Falsches erzählt habe:
Meine Schwägerin hat einen Pferdeanhänger und will ein neues Zugfahrzeug kaufen,
Führerschein BE ist vorhanden.
Anhänger zul. GG. 2400 kg
Zul. max. Anhängelast PKW: 2000 kg
zul GG PKW: 2220 kg
Stützlast PKW: 80 kg
Stützlast Anhänger: 100 kg
Ich habe also gesagt:
1. Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs ist das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers und nicht das zulässige GG des Anhängers!
2. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf höher sein als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, jedoch nicht höher als 3500 kg!
3. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers an diesem Zugfahrzeug darf 2000kg entsprechend der max. zul. Anhängelast betragen!
4. Die kleinere Stützlast von 80kg darf man bei der erlaubten Anhängelast hinzu rechnen, weil diese dem Zugfahrzeug zugerechnet wird und
der Anhänger abgekoppelt nicht überladen ist!
5. Und dann will sie auch noch 100 fahren, weil der Anhänger eine entsprechende Plakette hätte - Antwort meinerseits dürfte Euch ja wohl klar sein!?
Ich bin mir sehr sicher, dass meine Aussagen richtig sind, aber sie glaubt mir nix... Frauen eben!
Schönes Wochenende und Danke vorab, Ich haue Ihr dann Eure Antworten um die Ohren...
Gruß Andreas