Beiträge von ah1st

    Und wehe es kommt jetzt noch einer nochmal mit dem Schmarrn daher das aa und bb bei Wohnwagen nicht gilt, es steht überall drin das die zul Anhängelast zu beachten ist


    Was ich nicht verstehe, ist, dass Du immer auf der zul. Anhängelast herumreitest.
    Das habe ich doch nie bestritten, dass die eingehalten werden muss, siehe Beiträge #65 und v.a. #107.
    Und das Einhalten der zul. Anhängelast hat doch mit der 100km Regelung erstmal nix zu tun, das gilt immer!
    (Das Geplänkel, dass die Stützlast evtl. dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, lassen wir jetzt mal weg, da sind wir auf der sicheren Seite.)
    Deswegen habe ich seit Jahren die Frage (habe ich auch schon im Forum gestellt), warum der Gesetzgeber nun unter bb) den Vergleich von Anhängelast und zGG des Anhängers heranzieht. Plausibler wäre da noch für mich das tatsächliche GG des Anhängers.
    So wär's dann nämlich konform zu den sonstigen Gewichtsregeln für Pkw Anhänger: tatsächliches GG des Anhängers darf die zul. Anhängelast nicht übersteigen, egal welches zGG der Anhänger hat. Wenn man diese Logik für die 100er Ausnahme fortgeführt hätte, gäbe es bb) gar nicht!


    Zusammengefasst: TÜV Nord, GTÜ und einige aus dem Forum würden den Caddy den WW mit 100 ziehen lassen. Andere aus dem Forum nicht, weil Differenzen darüber bestehen, wofür nun aa) und bb) gilt, ansonsten ist doch alles gut.


    Mal sehen, ob da von der Behörde eine Antwort kommt.

    Also geblitzt worden bin ich schon öfters, 4-5 mal wird das schon gewesen sein. Meistens so "nette" Blitzer in Tunneln. Bisher habe ich dann immer eine Kopie des Fahrzeugschein des Anhängers mit zurückgesendet, mit der Begründung, dass der Anhänger für 100 km/h zugelassen ist. Dann wurde die Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt. War allerdings auch immer nur leicht über 100, maximal hatte man mir 107 km/h vorgeworfen. Aber ohne 100er Zulassung wären das 27 km/h Zuviel, das mit Anhänger, waren dann über 100€ und 3 Punkte, so stand es in dem Anhörungsbogen.


    Wer von Euch ist auch schon geblitzt worden? Und wie ist es ausgegangen?


    Andreas


    Ich auch, gab 20€ und Anhänger wurde nicht angesprochen. Deswegen soll das nächste Auto auch Tempomat bekommen. Fährt sich entspannter und solche Fehler passieren noch seltener.

    was du interpretierst und was da steht sind zweierlei


    wenn aa und bb nur für c) gelten würde, dann dürfte ja jeder Smart der nur 450 kg Anhängelast hat auch ruhig nen 750 kg Anhänger hinhängen




    Nein, die 100km/h Ausnahme bekommt er nicht, er scheitert immer am fettgedruckten:
    (a) wenn der Anhänger ungebremst oder gebremst aber ohne hydr. Dämpfer; max. 0,3 * 720kg (Leergewicht Smart) = 216kg zGG des Anhängers, <nicht eingehalten>
    (b) Wenns ein WW mit starrem Aufbau und hydr. Dämpfern ist; max. 0,8 * 720kg = 576kg zGG haben <nicht eingehalten>


    (c) wenns ein anderer Anhänger mit hydr. Dämpfern wär; max. 1,1*720kg = 792kg <eingehalten> , wenn außerdem
    aa) zGG Anhänger 750kg <= zulässige Gesamtmasse smart (schätzungsweise) 950kg <eingehalten> und
    bb) zGG Anhänger 750kg <= zulässige Anhängelast 450kg <nicht eingehalten>

    (d) Erhöhung im Fall (b) auf X= 1,0 , wenn der WW mit Stabikuppl. oder Elektronik: 1,0*750kg > 720kg <nicht eingehalten>;
    Erhöhung im Fall (c) auf X=1,2 , wenn der Anhänger mit Stabikuppl. oder Elektronik: 1,2*750kg = 900kg < 920kg <eingehalten> , wenn außerdem
    aa) zGG Anhänger 750kg <= zulässige Gesamtmasse smart (schätzungsweise) 950kg <eingehalten> und
    bb) zGG Anhänger 750kg <= zulässige Anhängelast 450kg <nicht eingehalten>


    Ergo ist bei 80km/h für diese Kombination Ende Gelände (wobei auch hier natürlich nur bis 450kg tatsächl. GG geladen werden darf).


    Die 720 kg für den Smart hab ich der Einfachheit aus Wikipedia gezogen, wer da bessere Werte hat, kann das Beispiel ja gern mal aktualisieren.


    Hallo Gerald,


    danke für Deinen Beitrag, den ich für sehr lesenswert halte!


    Ich habe daraufhin mein eigenes Nutzungsverhalten mal reflektiert:
    Wesentlichster Verwendungszweck für die 100km Inanspruchnahme ist der Transport eines Quads ca. 1 bis 2mal im Jahr.
    Dann geht's aus Sachsen in Richtung Skandinavien (dieses Jahr Dänemark) oder Richtung Italien.



    Bis zur Grenze sind es von mir aus immer ca.600 bis 700km. Das macht ca. 1,5 Stunden Fahrzeitdifferenz.
    Ja, das ist mir der Zusatzaufwand wert.
    Zumal ich nach 6 Jahren den Anhänger immer noch mit 80 fahren kann, ohne irgendwas tun zu müssen.


    In Dänemark ist die gegenseitige Anerkennung der 100km Regelung in Arbeit, sind also nochmal 400km mehr, so steigt die Differenz auf 2,5 Stunden.


    Erhöhten Spritverbrauch habe ich natürlich: 7,5 statt 5,5 Liter Diesel. Aber habe ich bewusst keine Hochplane. Und mit 7,5l wären viele andere froh, wenn sie das ohne Anhänger schaffen würden ...


    Ein weiterer Verwendungszweck ist Baumarkt (40km Autobahn) oder Holz aus dem Wald holen.
    Da ist 100km vollkommener Quatsch.

    Hallo Mani,


    danke für die umfangreiche Ausarbeitung.
    Trotzdem oute ich mich als Anhänger der Fraktion, die aa) und bb) nur für c) als gültig ansieht.


    Begründung:
    Die Bedingung würde sonst direkt nach dem Satz "1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmassedes Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:" stehen.


    Das "in jedem Fall" interpretiere ich als 'immer dann, wenn "c) für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern:" gilt'


    Auch ich hab das Gesetzeswirrwar bislang ganz gut kapiert.

    Genau so könnte z.B. ein Auto mit Leergewicht 1600kg aber Anhängelast 1200 kg einen Wohnwagen mit zGG 1250kg auch mit 100km/h ziehen.
    Das gleiche zGG bei einem Lastanhänger etc... dürfte er nicht mit 100km/h ziehen.


    Wohnanhänger mit starrem Aufbau (gibt's da eigentlich auch andere?) und hydr. Schwingungsdämpfern gehen nach der Ausnahmeverordnung mit Zugkugelkupplung + Stabilisierungseinrichtung (aa) oder anderem Bauteil (bb) nur bis max. 1,0 mal Leergewicht Zugfahrzeug, hier also 1600 kg zGG (Anhänger).


    Dann kommt aber die Anhängelast 1200kg des Zugfahrzeugs. Die darf ja auch nicht überschritten werden.
    Also darf zwar das zGG des Wohnwagens größer sein, das tatsächliche GG des Anhängers aber nicht.


    Was bedeutet das in der Praxis?


    Was ich gelesen habe ist, dass WW nur wenig Zuladung bis zum Erreichen des zGG haben, oft nur im Bereich 200 kg. D.h. praktisch gesehen kann da trotzdem maximal nur ein 1,4 Tonner an den Haken und da darf dann nicht mal der Campingstuhl rein.


    Ja, da hast Du Recht. Ist mir jetzt auch aufgefallen.
    Ergo: Entscheidender als die Bremse für die Faktorenerhöhung ist der Einsatz der Schwingungsdämpfer.


    Ich habe enorme Probleme, Deinen Text zu verstehen.


    "Es ist zwar nicht mehr unnüblich" = früher war es unüblich, dass PKW ungebremste Anhängelasten <700kg haben. = heute kommt es häufiger vor, dass PKW ungebremste Anhängelasten <700kg haben.
    Das war jetzt echt ne Zangengeburt


    "Das Leergewicht ist aber immernoch der limitierende Faktor."
    Leermasse eines typischerweise als Zugfahrzeug eingesetzten Pkw der unteren Mittelklasse ist min. 1334kg


    limitierender Faktor weil:
    "Da kommen fürn Anhänger so zGG wie z.B. 400 kg raus, da liegt die ungebremste Ahnhängelast locker drüber."
    zGG des Anhänger für die 100km Regelung = 0,3 * 1334kg = 400kg, die ungebremste Anhängelast liegt aber immer noch locker drüber (weil: sind zwar häufiger kleiner als 700kg, aber immer noch größer als 400kg


    Das Ganze könnte man auch so vereinfachen, bezogen auf ungebremste Anhänger (zGG max 750kg):
    "Leermasse eines typischerweise als Zugfahrzeug eingesetzten Pkw der unteren Mittelklasse ist min. 1334kg.
    Mit dem Faktor 0,3 für die 100er Regelung darf das zGG des Anhängers max. 400kg sein. Die ungebremste Anhängelast dieser Zugfahrzeuge liegt aber deutlich darüber." Richtig!


    "Nur ist es für die Praxis nicht wirklich relevant." Sehe ich nicht so, und zwar für die gebremsten Anhänger.


    Hier ist der Faktor 1,1 (beschränken wir uns mal auf diesen Fall mit seinen Randbedingungen)
    Bedeutet Leermasse 1334kg * 1,1= 1467kg zGG des Anhängers
    Nun gibt es die kleinen gebremsten Anhänger (bis 2,55m * 1,55m Ladefläche) in den häufigsten Varianten mit 1000kg, 1300kg, 1350kg, 1400kg.


    Ganz viele dieser Zugfahrzeuge haben aber nur gebremste Anhängelasten bis 1300kg! Und da liegt das Problem, hat ja der Kollege mit seinem Ford auch beschrieben.
    Bei den großen gebremsten Anhängern wird die Diskrepanz dann natürlich noch größer!


    Was sieht man in der Praxis recht oft:


    Ungebremste Anhänger mit zGG <750kg sind nicht mehr so gängig wie früher. Wegen geringem Preisunterschied wird gleich ein 750er gekauft.
    Da dann noch das 100er Schild drauf und ab mit 100 auf die Piste.
    Blöd nur, dass die Leermasse des Zugfahrzeugs weit weniger als 2500kg ist.



    Bei den gebremsten Anhängern sieht's vermutlich in puncto zulässiger Anhängelast nicht besser aus.

    Ich hatte neulich auf visitdenmark.de einen Artikel gelesen, dass die ab Sommer 2016 vmax für dänische Anhänger auf 100km/h anheben.
    Erstmal nix besonderes, aber es war irgendwie verlinkt, dass es eine gegenseitige Anerkennung der deutschen und dänischen Zulassungen für 100km/h geben soll.


    Leider finde ich den Artikel nicht mehr.
    Kennt da jemand den aktuellen Stand?
    (Möchte im Sommer mit Anhänger nach Dk)


    Gruß


    Hab noch was gefunden, gilt seit 1. Juli 2016
    Freie Übersetzung von mir (für in Dänemark registrierte Fahrzeuge):
    >>Minimalanforderungen für Anhänger
    - Reifen jünger als 6 Jahre
    - Reifen müssen mindestens Geschwindigkeitsindex "L" haben (120km/h)
    - Wohnwagen und andere Anhänger müssen für 100km/h geeignet sein
    - größtes Achsgewicht von Wohnwagen und anderen Anhängern darf nicht größer als 3500kg sein
    - TÜV aller 2 Jahre bei Achsgewichten größer als 750kg


    Minimalanforderungen für Zugfahrzeuge
    - ABS
    - zGG nicht größer als 3500kg


    Für die 100er Zulassung benötigt man außerdem einen Eignungsnachweis für den Anhänger, entweder vom Händler oder vom Importeur.<<


    Sind (bis auf das Reifenalter) ja alles Anforderungen, die in den deutschen 100er Anforderungen eigeschlossen sind.


    Die deutsche Tempo 100 Zulassung reicht zur Zeit in Dänemark aber nicht aus. Man muss dafür bei den dänischen Behörden eine Anerkennung wie für in Dänemark registrierte Fahrzeuge beantragen.


    Man arbeitet aber offenbar daran, dass die 100er Zulassungen gegenseitig anerkannt werden können (Stand Sommer 2016).
    Weiß da wer was aktuelles?

    Hätt ich gern mal gewusst, was dann passiert.


    Fängt der an zu hopsen? Kommt dann ins schleudern und reißt dann das Zugfahrzeug aus der Spur?


    Ab welchen Geschwindigkeiten geht das los?


    Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Grenzsituation?


    Helfen da noch Antischlingersysteme?



    Gruß

    Ich hatte neulich auf visitdenmark.de einen Artikel gelesen, dass die ab Sommer 2016 vmax für dänische Anhänger auf 100km/h anheben.
    Erstmal nix besonderes, aber es war irgendwie verlinkt, dass es eine gegenseitige Anerkennung der deutschen und dänischen Zulassungen für 100km/h geben soll.


    Leider finde ich den Artikel nicht mehr.
    Kennt da jemand den aktuellen Stand?
    (Möchte im Sommer mit Anhänger nach Dk)


    Gruß

    Die 100km/h Ausnahmeregelung taucht immer mal wieder hier auf. Wundert mich auch nicht, bei den vielen Märchen und Gerüchten...
    speziell dass die Regelung nur auf BAB und Kraftfahrstraßen gilt, weiß kaum jemand. Das der Aufkleber gesiegelt sein muss, wissen, glaube ich, noch weniger Leute...


    Und dass das zGG des Anhängers maximal so groß sein darf, wie die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, wissen nochmal deutlich weniger.

    Vielen Dank für die Infos.


    Wie macht man es denn, wenn man einen Plattformanhänger nutzt? Einen Radvorleger kann man dann ja vergessen.
    Da bleibt ja nur die Möglichkeit, wie in JAU's Anhang beschrieben, mit dem Verzurren über den Radmittelpunkt.
    Und was ist dann, wenn da Alufelgen auf dem Fahrzeug sind?
    Da sollte man ja nicht unbedingt einfach den Haken ran und gut. Wie wird das dann gesichert?


    Viele Grüße Dierk


    Auch mit Plattform kann man Radvorleger benutzen.
    Beim Stema gibt's z.B. aufschraubbare Seitenrelings und Querstreben. Da kann man die Radvorleger dann befestigen.


    Am besten (so steht's auch im von V.8 zitierten Regelwerk) sind (wenn die 3-Punkt Radsicherungsgurte nicht verwendet werden können) die Trapezgurte mit Gurtcontroller.
    Ansonsten ist die Verzurrung über den Radmittelpunkt immer ganz schlecht, sieht man auch in Jau's Anhang.
    Richtig ist: die Kraftlinie muss durch den Radmittelpunkt gehen, nicht der Gurt!
    Bei Gurten mit Spitzhaken kannst du diese Variante aber oftmals vergessen, weil der Spitzhaken nicht richtig verwendet werden kann oder die Felge beschädigt wird (bei Alus).


    Alternativ (wenns auf den Lack nicht draufankommt): Unterbauen und dann per Niederzurren sichern. Das geht dann auch ohne Radvorleger.


    Saubere Arbeit, da merkt man, dass Du Dich mindestens belesen und ernsthaft mit der Materie beschäftigt hast. Daumen hoch! :super:

    Sie finden Beklebung wichtiger dann Bauqualitat? :confused:
    -Reflex Beklebung-


    Nein, finde ich nicht wichtiger.
    Aber die seitliche Sicherheitskennzeichnung gefällt mir nunmal besser als beim Saris und vielen anderen mit den Reflektoren.
    Am Heck hat der Saris ja gute Reflexfolie dran (in Silber).


    Eduard hat seitlich gelb und hinten rot.
    Schließlich kann man das aber selbst nachrüsten, wie Du ja geschrieben hast.
    Also kein Drama. :)

    Was ich beim Eduard gesehen habe, waren die Bordwandscharniere teilweise aus stranggepresstem Aluminium. Humbaur und Saris, da sind die aus verzinktem Stahlguss. Also schon verschleißfester. Das war bei mir so hängen geblieben.
    Für den Hobbyanwender geht Alu sicher auch, ist halt eine Frage der Zeit, bis es durch die dauernden Schwingungen ausgeleiert ist. Das kann ich nicht beurteilen.
    Was mir beim Eduard gut gefallen hat, ist die rundum Beklebung mit den Reflexstreifen. Da gibt's bei vielen anderen Herstellern nur Kunststoffreflektoren.

    Obwohl ich selbst den Saris PSC 140 habe (mit Spannverschlüssen und 35cm Bordwänden und 12" Niederfahrwerk), würde ich auch mal Richtung Humbauer schauen. Den kleinen (1,40m * 2,30m) gibts jetzt nämlich auch mit 13" Rädern und Spannverschlüssen, dabei 3 Scharnieren auf den langen Bordwänden.
    Als Zugfahrzeug habe ich einen Focus, da gibts kein Problem beim rückwärts Fahren. Den Anhänger sehe ich dort immer. Mag sein, dass das bei breiteren Autos schlechter ist.