War mir jetzt auch nicht bewusst. Aber ich stimme deiner Lesart zu.
Nur ist es für die Praxis nicht wirklich relevant.
Es ist zwar nicht mehr unnüblich das ein PKW ungebremste Anhängelasten <700kg haben. Das Leergewicht ist aber immernoch der limitierende Faktor. Da kommen fürn Anhänger so zGG wie z.B. 400 kg raus, da liegt die ungebremste Ahnhängelast locker drüber. Ist das Auto leer dann so schwer das man 750kg zGG mit 100 fahren dürfte, dann ist die ungebremste Anhägnelaust auch hoch genug.
Bei Wohnanhängern seh ichs ähnlich. Deren Zuladung ist ja eh recht gering. D.h. das tatsächliche Gewicht wird in der Praxis meist dem zGG entsprechen. Das geht dann natürlich nur wenn die gebremste Anhängelast hoch genug ist.
mfg JAU
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Ich habe enorme Probleme, Deinen Text zu verstehen.
"Es ist zwar nicht mehr unnüblich" = früher war es unüblich, dass PKW ungebremste Anhängelasten <700kg haben. = heute kommt es häufiger vor, dass PKW ungebremste Anhängelasten <700kg haben.
Das war jetzt echt ne Zangengeburt
"Das Leergewicht ist aber immernoch der limitierende Faktor."
Leermasse eines typischerweise als Zugfahrzeug eingesetzten Pkw der unteren Mittelklasse ist min. 1334kg
limitierender Faktor weil:
"Da kommen fürn Anhänger so zGG wie z.B. 400 kg raus, da liegt die ungebremste Ahnhängelast locker drüber."
zGG des Anhänger für die 100km Regelung = 0,3 * 1334kg = 400kg, die ungebremste Anhängelast liegt aber immer noch locker drüber (weil: sind zwar häufiger kleiner als 700kg, aber immer noch größer als 400kg
Das Ganze könnte man auch so vereinfachen, bezogen auf ungebremste Anhänger (zGG max 750kg):
"Leermasse eines typischerweise als Zugfahrzeug eingesetzten Pkw der unteren Mittelklasse ist min. 1334kg.
Mit dem Faktor 0,3 für die 100er Regelung darf das zGG des Anhängers max. 400kg sein. Die ungebremste Anhängelast dieser Zugfahrzeuge liegt aber deutlich darüber." Richtig!
"Nur ist es für die Praxis nicht wirklich relevant." Sehe ich nicht so, und zwar für die gebremsten Anhänger.
Hier ist der Faktor 1,1 (beschränken wir uns mal auf diesen Fall mit seinen Randbedingungen)
Bedeutet Leermasse 1334kg * 1,1= 1467kg zGG des Anhängers
Nun gibt es die kleinen gebremsten Anhänger (bis 2,55m * 1,55m Ladefläche) in den häufigsten Varianten mit 1000kg, 1300kg, 1350kg, 1400kg.
Ganz viele dieser Zugfahrzeuge haben aber nur gebremste Anhängelasten bis 1300kg! Und da liegt das Problem, hat ja der Kollege mit seinem Ford auch beschrieben.
Bei den großen gebremsten Anhängern wird die Diskrepanz dann natürlich noch größer!
Was sieht man in der Praxis recht oft:
Ungebremste Anhänger mit zGG <750kg sind nicht mehr so gängig wie früher. Wegen geringem Preisunterschied wird gleich ein 750er gekauft.
Da dann noch das 100er Schild drauf und ab mit 100 auf die Piste.
Blöd nur, dass die Leermasse des Zugfahrzeugs weit weniger als 2500kg ist.
Bei den gebremsten Anhängern sieht's vermutlich in puncto zulässiger Anhängelast nicht besser aus.