Beiträge von Günter2

    Hallo.


    Ich fang mal mit dem kleinsten Zugfahrzeug an. Das andere reiche ich nach.


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    Honda TRX Rinccon ATV, 680 ccm, 34 PS mit Anhänger Koch B 1000.



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    Dieser gebremste 100 km/h Anhänger wiegt nur 160 kg bei 1000 kg zGg.


    Sieht aber auch geil aus wenn ich den 3,5 To Kipper an dem ATV habe. Nur darf ich dann nicht vergessen beim kippen die Stützen hinten am Anhänger runter zu machen.


    Gruß Günter

    Hallo,


    hast Du Dir mal den Tempus angeschaut?



    http://tempus-ts.de/index.php?com-article=c10029t10m3i73



    Ich hatte den auch schon als Einachser, bin dann aber doch auf Tandem umgestiegen. Bei mir spielete das Gewicht aber auch keine Rolle.


    Ich empfehle (gerade bei Einachsern im Baustelleneinsatz) MINDESTENS 13 Zoll, besser 14. Je nach Zugfahrzeug setzt du sonst bei der kleinsten Unebenheit auf der Baustelle oder beim Kippen mit dem Unterfahrschutz (Lastverschiebung) hinten sofort auf. Beim Tandem ist das nicht so wild weil die zweite Achse in der Regel weiter hinten ist und zwei Achsen die Unebenheiten halt doch besser ausgleichen. Daher wäre auch ein kleiner Tandem (abgelastet) durchaus in Erwägung zu ziehen, geht allerdings dann zu Lasten der Nutzlast.



    http://tempus-ts.de/index.php?com-article=c20t10m3i71



    Zu Tempus: Die sind noch recht neu am Markt, ich glaube erst seit 2008. Ich hab seit gut 2 Jahren jetzt Tempus und bin sehr zufrieden. Wenn mal was ist dann sind die EXTREM Kullant, daher kann ich sie auf jeden Fall weiter empfehlen. Auch eine gewisse Materialreserve (wenn das Auge beim Sand laden dann doch mal wieder größer war als die Nutzlast :) ) ist da.



    Soll keine Werbung sein, (ich hab nix davon und bin mit denen auch in keinster Weise persönlich verbunden) sondern nur ein Erfahrungsbericht eines Bauherren für einen anderen Baherren.


    Gruß Günter

    Steuer und Mautmäßig müsste man natürlich vom höchst eingetragenen Gewicht ausgehen.


    Es ist ja vom Grundsatz her richtig, dass man mit dieser Vorschrift versucht ein vernünftiges Verhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug herzustellen, ich denke da sind sich alle hier einig.


    Aber ist diese Regel wirklich zielführend?


    Es geht doch um Sicherheit, daher wäre es doch micht mehr als richtig, das tatsächliche Gewicht des Anhängers im Bezug auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs zu betrachten. Wiegen müssen sie ja in der Regel eh, oder aber ich hab eine Wiegekarte, dann wäre es ja auch nachvollziehbar wie viel drauf ist. Aber warum darf ich mit meinem neuen Tandemkipper mit Stoßdämpfer hinter meinem Touareg mit Anhängerstabillitätsprogramm nur 80 auf der BAB fahren? Ich muss mich dann - wenn ich gesetzestreu bin - von weit aus gefährlicheren Gespannen (Mittelklassewagen mit einachser Wohnwagen) überholen lassen. Das will mir einfach nicht in den Sinn.


    Ich überlege derzeit den Anhänger ablasten zu lassen. Ich käm dann mit dem Touareg auf 2880 kg zGg. Spart ja auch Steuern, die Papa Staat sonst von mir bekommen hätte, und so oft brauch ich die 3,5 To auch nicht.


    Ehrlich gesagt hab ich mir auch schon angesehen was billiger ist, überladen oder zu schnell .... :) Ein Schelm, wer böses dabei denkt ...


    Ach übrigens, ich heiße Günter, komme aus der Eifel, lese schon lange hier im Forum mit, hab aber bisher selbst nicht gepostet; also Frischling. Kompliment für die tollen Beiträge hier, insbesondere zu Drehschemel, ... ein kleiner Traum von mir. Fühle mich hier sehr gut aufgehoben.


    An Anhängern hab ich folgendes:


    Ein Tandem Tempus 353117 mit 3500 kg zGg als Dreiseitenkipper für hinter den Toareg
    Ein einachser Koch B 1000 mit 1000 kg zGg für hinter mein ATV.


    Gruß Günter

    Hallo,


    hätte nochmal ne Frage zum Thema 100 km/h:


    Gibt es da nicht die Möglichkeit das wahlweise einzutragen (wie etwa bei Steigungen im Bezug auf Anhängelast)?


    Also in der Zulassung stände dann z.B. 3500 kg oben in den Spalten drin, unten im Text dann : zu ... bei Geschwindigkeit max.100 km/h zGg max. z.B.2500 kg.


    Das 100 er Schild hinten müsste dann abnehmbar ausgeführt werden.


    Gruß Günter