ZitatNa jaaaa : ..... wenn in der Zulassung steht ...... "Höchstgeschwindigkeit 100 km/h" ....... wird er wohl schon mal beim TÜV gewesen sein.
NEIN das hat damit GARNICHTS zu tun
für eine 100er Zulassung muß unten im Textfeld ein Eintrag sein
Zugfahrzeug muß ABS haben und ein Mindestleergewicht von xxx kg, die maximal zulässige Stützlast ist auszunutzen usw
das andere oben hat nichts zu sagen, dafür, das ist die maximal zugelassene Geschwindigkeit, bei den meisten steht eh nichts drinn, und als dann die ersten Achsen mit 100 km kamen, haben manche Hersteller das eintragen lassen, damit man z.B. in Frankreich mit so einem Hänger 100 fahren darf, steht dort nichts drinn oder nur 80, darfst auch in F nur 80 damit fahren
und für eine echte 100er Zulassung, muß die Achse für 120 zugelassen sein, und der Eintrag oben im Schein muß dann auch auf 120 lauten
Gruß Mani