so langsam raucht mir der Kopf, vor allem mit den ganzen verschiedenen Versionen (ursprüngliche/verbesserte) die Larac hier reingestellt hat
ich muß aber gestehen, in den meisten Punkten hatte er RECHT, es war nur teilweise auch etwas unglücklich formuliert
das Problem ist einfach das er von seinem Skoda ausgegangen ist, der nur ein Gewicht eingetragen hat und er immer von Auflastung spricht aber die erhöhte Anhängelast bei 8% meint
Fakt ist,
der Golf hat bei bestimmten Versionen ein eingetragenes Eigengewicht von 1452 kg
diese Version hat dann eine eingetragene zul gebremste Anhängelast von 1400kg bis 12% und 1700 kg bis 8%
somit darf er einen 1500 kg Anhänger problemlos ziehen, vorausgesetzt der Fahrer hat BE oder alten 3er, beim B wäre bei 1452 kg Schluß
zur 100er Regelung,
wie schon oben beschrieben, muß das Zugfahrzeug für einen 1500kg Anhänger ein Leergewicht von mindestens 1363 kg haben, bzw bei anerkanntem stabilitäts Fahrprogramm reichen auch 1250 kg
der Golf darf also auch die 100 km/h fahren, er ist schwer genug (1452kg) und hat die nötige Anhängelast (1700 kg)
laut Rücksprache mit meim Spezl beim TÜV muß man für die 100er Regelung nur die Gewichtsgrenzen erfüllen, ob dabei die Anhängelast auf 8% Steigung/Gefälle reduziert ist spielt keine Rolle, er hat aber extra einen Mitarbeiter drauf angesetzt der die Gesetzestexte nochmal genau unter die Lupe nimmt,
falls es irgendwo noch was anderes gibt das dem widersprechen sollte gibt er mir Bescheid
und Larac, keine Angst, das ist beim Golf bereits so in den Papieren drin, ich kenne das nur so von meinen Autos das immer beide Gewichte von Haus aus eingetragen waren, mich wundert es daher das es beim Skoda nicht so ist
Gruß Mani