Beiträge von Der Glonntaler

    also ich hab gefragt, und er hat die Augen verdreht


    reicht das als Antwort? =)



    und zu der Transportfrage


    wenn alles verzurrt ist und nix runterfallen kann, wer soll da was dagegen haben, egal was im Schein steht, da frag ich aber nochmal jemand anderen, der das noch besser wissen müsste

    Zitat

    Das "weniger" an Bremskraft haben die da durch ne kleinere Scheibe und kleinere Kolben hinten geregelt.


    das ist bei jedem mir bekannten Auto so, das die Scheiben und alles andere hinten kleiner ist, trotzdem ist ein ALB Ventil drinn


    meine Kiste zb. Bremswerte vorne 390 hinten 290, wenn ich aufm Rollenstand voll drauf trappe

    auch mit ABS haben Autos nach wie vor ne lastabhängige Bremse hinten, sonst würden die Hinterräder ja ständig an der Blockiergrenze arbeiten und bei jeder bisschen festeren Bremsung das ABS rattern


    die Werkstatt hatte also schon recht, allerdings haben die etwas übertrieben, das beim leeren Auto hinten garnicht gebremst wird stimmt nicht, ein bisschen wird immer gebremst


    Gruß Mani

    sag mal ist dein Account gehackt worden? du hast doch bisher nicht soviel Blödsinn geschrieben


    gestern willst uns weiß machen das man für ne NSL immer ne 13 pol Dose braucht und heute der Schmarrn das grüne Kennzeichen keine VS brauchen


    grüne Kennzeichen sind NUR von der Steuer befreit, Versicherung muß man trotzdem bezahlen


    wenn es mir nicht glaubst, dann gibs in Google ein, da kommen massenhaft Seiten der Zulassungstellen und Landratsämter, da kannst es überall nachlesen


    zb hier



    oder hier


    Zitat

    Wichtig zu wissen ist, wenn man ein grünes Kennzeichen haben will, dass diese nur von derZulassungsstelle ausgegeben werden und erst dann, wenn auch tatsächlich eine Zustimmung von dem jeweiligen Finanzamt vorliegt. In der Regel nehmen also Fahrzeuge sowie Anhänger, die grüne Kennzeichen haben, auch am öffentlichen Straßenverkehr teil. Dann ist zwar eine Steuerbefreiung vorhanden, aber diese ist nicht für die Versicherung gültig. Im Endeffekt bedeutet das, dass alle Fahrzeuge, die grüne Kennzeichen haben, genauso wie die anderen Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, versichert sein müssen.



    was Du meinst war vor über 20 Jahren mal gültig, damals gabs die Möglichkeit bei Sportanhängern einfach das Kennzeichen des Autos anzubringen, diese Zeiten sind lang vorbei, ich glaub das war auch 91 als das geändert wurde, und bis zu einem bestimmten Jahr mußten auch Altfahrzeuge eine eigene Zulassung erhalten, wer heute noch mit einem nicht zugelassenem Anhänger mit Wiederholungskennzeichen rumfährt macht sich Strafbar


    Gruß Mani

    da könnte der TÜV was dagegen haben, wegen Eingriff ins Bremssystem


    und ne fette Feder muß dazwischen, sonst reist dir mit der Winde alles kaputt wen zu fest anziehst, außerdem brauchst etwas Vorspannung wegen der Rüfa


    ich frag nachher mal den TÜVtler was der davon hält, seh den heut noch


    Gruß Mani

    Hallo Frank


    ein Pferdehänger hat meist so um die 2,30 bis 2,40, also eher nix für Dich


    mal ne andere Frage


    Nutzung 2-3 mal pro Jahr und soll nicht zu viel kosten


    ob das was wird? an welche Summe hast den gedacht die ausgeben willst,


    bevor wir uns hier die Köpfe zerbrechen über Dinge die garnicht möglich sind


    sollte man mal dein Budget kennen


    Gruß Mani

    Hallo


    wie Du sagst sind die Holme ein Teil des Rahmen, also aus einem Stück oder?


    dann haben sie keine Zulassung und keine Bauartprüfung, demnach kann man sie auch eventuell ausrichten, ich würde das aber nur kalt machen und auch nur wenn der Knick nur minimal war


    wenn der Knick zu stark war, werden sie sich dort bald wieder biegen, dann hilft nur auswechseln


    am besten mal zum TÜV fahren und fragen was die davon halten, oder beim Metallbauer deines Vertrauens


    Gruß Mani

    das ist genau so ein Schmarrn


    Zitat

    ich weiß das die Pflicht ist bei fahrzeugen nach 91 aber dann musst du normalerweise eine 13 Polige haben.


    Sorry, aber wie kommst Du auf so nen Blödsinn? das kann auch kaum ein TÜV sagen, weil das definitiv falsch ist, außer du kommst mit irgend nem Oldi daher der vor Bj 91 in Verkehr gekommen ist


    1 Blinker links
    2 Nebel
    3 Masse
    4 Blinker rechts
    5 Licht rechts
    6 Bremse
    7 Licht links


    so und nichts anderes ist seit 91 erlaubt


    es ist egal ob 7 oder 13 Pole, die NSL muß leuchten, auch wenn nen Adapter dazwischen hast


    Gruß Mani

    Tonnenjäger, wo lebst Du eigentlich? :biggrins:


    Nebelleuchte ist seit 91 Pflicht und der Kontakt am Auto MUSS angeschlossen sein, da kannst ned einfach was anderes drauf legen, die Zeiten sind seid rund 20 Jahren vorbei


    Suzi, mach Dir ne Multicon hin, das ist das einfachste, dann passt der Hänger auch nach wie vor an den Ford und du brauchst ned mit mehreren Steckern rum hantieren, ein Stecker für 7 und 13 Pole, einfacher gehts nicht


    Gruß Mani

    Hallo


    so klein und knapp wie dein Auto ist, so sind auch deine Fragen


    Zitat

    ich wollte wissen ob ich rechts und links 2runde Rückleuchten Anbringen darf,


    was willst Du jetzt eigentlich genau wissen?


    und was willst du mit der 7 pol Dose? ne zweite hinbauen? da wird der TÜV eventuell meckern, wegen verwechselungsgefahr


    wenn du keine normale 13pol willst, dann nimm ne Multicon, da passen auch die 7 pol Stecker noch, trotz 13 Kontakten


    Gruß Mani

    Hallo


    ändern darfst Du im Prinzip alles


    wenn du nen andern Anhänger umbaust kommt es drauf an wie weit, wenn Du den alten Rahmen auf dem die Nr steht weiter verwendest, bleibt auch der alte Brief bestehen und es ändern sich nur die Daten, nimmst Du nur die Achse und Deichsel her, ist es ein Neubau, schliesslich ist es egal ob du unter dein Eigenbau Neu oder Gebrauchtteile schraubst, bei einem Neubau mußt halt die aktuellen Gesetze einhalten, also die Achsen müssen Vmax für 120 zugelassen sein (steht auf Typenschild) und müssen eine Rüfa haben


    Ich würde an deiner Stelle nur Neuteile verwenden, da hast dann was gescheites, bei gebrauchten Teilen weißt vorher nie in welchem Zustand die sind und wann die ersten Reparaturen kommen


    Gruß Mani

    Hallo


    wie Du richtig erkannt hast, mußt Du nur Achsen und Auflaufeinrichtung kaufen, den Rest kannst alles selber bauen


    wenn Du eine Rohrdeichsel willst, dann mußt diese ebenfalls kaufen, wenn der Rahmen V-förmig nach vorne läuft ist dieser gleichzeitig Deichsel und das darfst auch selbst bauen


    Boden, Wände und Dach würde ich in Sandwichbauweise machen, nur einfach ne Siebdruckplatte geht zwar von der Stabilität auch, aber erstens muß innen drinn eh alles aus Kunststoff oder Edelstahl sein, sonst kriegst keine Genehmigung für Lebensmittel, und zweitens würde das ne Tropfsteinhöhle werden, Du brauchst unbedingt isolierte Wände.


    Niedrige Stehhöhe lässt sich schon realisieren, wenn kleine 10er Räder nimmst und den Rahmen als Tieflader baust, bei 5 m Länge hat das aber auch Nachteile, gerade auf Wochenmärkten bei denen man auch mal aufm Gehweg steht oder sonstige Hindernisse wie diese Poller zur Verkehrsberuhigung sind, kann es dann schnell passieren das Dir das Heck aufsitzt wenn Du zu niedrig bist


    besser und natürlich auch teurer sind da absenkbare Achsen


    ansonsten kann ich Dir nur empfehlen, schau dir fertige Verkaufsanhänger mal genau an, da kann man sich vieles abschauen, restliche Fragen kann man dann hier beantworten


    Gruß Mani

    Hallo


    Zitat

    Mir hat jemand erzählt, dass ich damit nix anderes transportieren darf


    noch nie was davon gehört, man darf mit steuerbefreiten Fahrzeugen nix anderes transportieren als das wofür sie gebaut sind,
    aber mit nem Autohänger kannst fahren was Du willst, muß halt gesichert sein, durchgehender Boden ist da auch von Vorteil


    wenn ne Europalette nur rechts und links auf der Fahrschiene etwas aufsteht, könnte es schon sein das da ein Grüner auf dumme Gedanken kommt und dir ein Autogramm geben will


    Gruß Mani

    Hallo


    Zitat

    ich hoffe hier antworten zu bekommen .


    wenn Du das Thema geschlossen hast, bestimmt nicht, aber jetzt gehts wieder



    zu den Fragen, FA ist klar, Gewerbeanmeldung auch, Firmenhaftpflicht, falls sich einer an deim Hänger weh tut, usw


    und dann natürlich ne VS für Selbstfahrervermietfahrzeuge, je nach Selbstbeteiligung sind die Prämien unterschiedlich hoch


    die Selbstbeteiligung wird üblicherweise per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt


    brauchst Dir ja nur mal irgendwo nen Anhänger leihen, dann hast des auch schriftlich wie des andere machen, oder im Internet bei den Verleihern bisschen die AGB durchschauen


    Gruß Mani