Beiträge von Der Glonntaler

    Hallo


    Zitat

    Mir ist noch eine Sache aufgefallen, die vielleicht anderen auch helfen könnte: Nur an der Primärbacke befindet sich die Anpressfeder, daher könnt ihr von außen schon sehen ob die Bremsbacken richtigrum montiert sind, ohne die Bremstrommel abnehmen zu müssen.


    das ist ein genialer Tipp, da bin sogar ich noch nicht drauf gekommen, man lernt nie aus


    Danke


    Gruß Mani

    da hat die Tante halt Mist gebaut



    das Zeichen heißt KLEINER GLEICH



    das Zeichen heißt GRÖßER, also 751 kg und mehr



    noch Fragen?


    Gruß Mani

    Hallo


    willst Du mitm Moped ne Rolle seitwärts machen? oder zu was brauchst 360 Grad?


    ne normale Kugelkupplung schafft ungefähr 35 Grad, wieviel schaffst Du bis die Zylinder am Boden schleifen?



    ansonsten nutze mal die Suche, Stichwort Kupplung dreht sich oder so, da gabs schonmal einige die da gefragt haben ob das normal ist, da findest dann bei welchen es geht, aber viele sinds nicht


    Gruß Mani

    Hallo Frank


    Zitat

    Doch das hatte ich mir schon mal angesehen und damals keine Möglichkeit gesehen das "bequem" umstrukturieren zu können.


    dann hast Du nicht richtig geschaut, das muß gehen, bei VB gehts ja auch



    Leiste5.jpg


    und in diesem Forum auch


    Leiste4.jpg


    egal auf welcher Seite man ist, die Menüpunkte in beiden Leisten sind immer die gleichen



    Zitat

    Was Du meinst, sind ja die Untermenüpunkte der jeweiligen Hauptmenüpunkte "FORUM", "WAS IST NEU?" und "AKTIVITÄTEN". Jeder dieser 3 Hauptmenüpunkte hat halt ein von vbulletin vorgegebenes spezifisches Untermenü.


    das sind keine Untermenüpunkte, "FORUM", "WAS IST NEU?" und "AKTIVITÄTEN" ist in der helblauen Zeile und die ist immer gleich, auch hier


    ich rede von der dunkelblauen Zeile und die ist nicht immer gleich, in anderen Foren aber schon und es fehlt eben teilweise was, je nachdem auf welcher Seite man ist


    wenn ich z.B. auf der Seite bin
    https://anhaengerforum.de/recent-activity-list/


    fehlt mir das Menü "Nützliche Links" mit dem Unterpunkt "Wer ist Online"



    und wenn Du schon beim basteln bist, kannst Du die Seite mit den neuen Beiträgen


    https://anhaengerforum.de/recent-activity-list/


    auch so einstellen das sie sich alle 30 sec allein aktualisiert? das wäre Spitze, muß aber nicht gleich heute sein


    schönes Wochenende


    Gruß Mani

    So ich hab jetzt nochmal stundenlang Gesetzestexte gelesen, inkl der Anhänge usw



    in der EG-FGV steht unter §13


    Zitat

    (1) Für ein Fahrzeug wird eine Einzelgenehmigung nach Artikel 24 der Richtlinie 2007/46/EG erteilt, wenn die in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften erfüllt werden. Der Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.


    auf Deutsch heisst das


    das Fahrzeug muß eine Typgenehmigung haben (der Inhaber ist der Fahrzeughersteller) und dem AnhangIV entsprechen
    oder das Fahrzeug muß der STVZO entsprechen


    jetzt muß man schauen was steht in Artikel 24 2007/46/EG


    da steht unter anderem (alles wäre zu viel, wers genau wissen will, kanns ja selbst komplett nachlesen)



    d.h auf Deutsch


    jedes Land kann Einzelfahrzeuge (was unsere Hänger ja sind) anders behandeln als es in Anhang IV oder XI beschrieben ist, alternative Anforderungen sind eben unsere Bestimmungen nach der STVZO


    die Anhänge IV und XI sagen nur welche Teile bei den jeweiligen Fahrzeugen geprüft sein müssen, bzw vorhanden, darauf braucht man nicht eingehen (z.B. Unterfahrschutz bei LKW)




    So und jetzt muß man unterscheiden


    der TÜV untersucht das Fahrzeug auf seine Vorschriftsmässigkeit mit einem Vollgutachten


    dieses Gutachten kann er auf Basis der Vorschriften zur STVZO machen, oder auf Basis der EG Richtlinie der neuen FZV


    mit diesem Gutachten stellt man nun den ANTRAG auf Erteilung einer Einzelgenehmigung bei der Zulassungsstelle,


    (das ist das neue an der Sache, früher hat der TÜV einfach das Gutachten raus geschrieben und dann ist man zur Zulassung, nun muß man erst einen Antrag stellen, da wird dann geprüft ob das Gutachten echt ist und den Vorschriften entspricht usw und wenn alles für gut befunden wurde, kann man das fahrzeug zulassen)


    dazu braucht man
    den Antrag
    den Ausweis
    Foto vom Typenschild und Fahrzeug
    den bereits ausgestelten Fahrzeugbrief bzw ZBII
    und das GUTACHTEN des TÜV



    und nun kommt der große Unterschied


    es heisst zwar, Neufahrzeuge alle nach §13 der EG-FGV


    aber das betrifft nur Neufahrzeuge für die eine Typengenehmigung vorliegt, das heisst, die ganzen Daten vom Fahrzeug sind beim KBA hinterlegt, und die Dame auf der Zulassungstelle gibt die Schlüsselnummer ein, und hat sofort alle Daten fürn Schein fertig


    aber unsere Anhänger sind nicht beim KBA gelistet, weil ja jeder anders ist


    und deshalb gibt es bei den Anhänger nur eine Zulassung nach STVZO bzw ein Gutachten nach §21


    und die Dame bei der Zulassung, muß alle Daten per Hand abtippen um die in den Fahrzeugschein zu übernehmen ( bzw meistens können sie mit der Nummer vom Gutachten auf die Datenbank vom TÜV zugreifen und dort die Daten übernehmen, geht aber nur Regional, wenn ich in HH zum TÜV fahre und hier zulasse, muß sie per Hand tippen)


    hier noch ein Auszug aus dem §21 der das bestätigt das unsere Anhänger alle nach §21 abgenommen werden


    Zitat

    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.
    (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständige Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständige Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen


    Mein TÜV Chef hat also heute Mittag Recht gehabt


    Eigenbauten können nur nach §21 abgenommen werden


    irgendwas haben die bei Alex nicht verstanden, oder Er



    so das war nun lang, aber ich hoffe nun ist alles geklärt


    Gruß Mani

    Hallo Frank


    hast Du schön gemacht mit dem Ortsschild, also gibts nix zu meckern


    aber wenn Du mecker haben willst, bitte sehr



    ich hab vor vielen vielen Monden schon mal drum gebeten, das die dunkelblaue Leiste oben einheitlich sein soll weil da meist ein paar wichtige Links fehlen


    Leider ist sie das immer noch nicht


    auf manchen Seiten hat man diese Leiste


    Leiste1.jpg


    ich hätte aber gerne auf allen Seiten DIESE Leiste


    Leiste2.jpg



    weil ich nämlich gerne auf dieser Seite bin,


    Leiste3.jpg


    da die sich automatisch aktualisiert und man dann gleich merkt wenn ne PN kommt


    geht das nicht oder hast das wieder vergessen?


    also die Uhr tickt,


    rueckwaerts-Uhr-1.gif


    dann gibts mecker :biggrins:


    Gruß Mani

    Hallo


    Zitat

    Deswegen hätte mich mal interessiert wie genau diese Waagen eigentlich messen können, bzw. dürfen.


    steht auf der Eichplakette bzw Typenschild


    aber da die meist in 10 kg schritten messen ist das ganz normal was es bei dir angezeigt hat


    Gruß Mani

    Tja und nun?


    ich habe gerade im Moment den Rückruf vom TÜV Chef bekommen,


    "Eigenbauten die nur eine Nationale Zulassung brauchen und der deutschen STVZO entsprechen werden weiterhin nach §21 abgenommen, da gibts garnichts anderes. PUNKT" das war seine Aussage


    mit der EG Zulassung nach §13, allerdings könntest das Fahrzeug nun auch problemlos in Holland oder anderswo zulassen, mit der Abnahme nach §13 ist er in jedem EU Land sofort zulassungsfähig


    aber wer von uns braucht das?


    Gruß Mani

    Hi Alex


    ist zwar Schade aber dann mußt Du halt das nächste mal auf eine Abnahme nach §21 STVZO bestehen, also eine nationale Abnahme, das gibt es ja immer noch, der §21 wurde nicht gestrichen


    klar der TÜV macht lieber ne Abnahme nach §13 weil da mehr verdient ist, im Unterschied zum §21 mußt dich dann auch an die Vorschriften der FZV halten, was Beleuchtung usw betrifft



    aber im neuen §13 steht


    Zitat

    Der Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.


    das sagt doch ganz klar das die STVZO immer noch Gültigkeit hat (hat sie ja auch) und somit ist auch eine Abnahme nach §21 möglich, mit Einführung der FZV wurde zwar einige § der STVZO gestrichen, aber eben nicht alle


    aber meine Anfrage beim TÜV läuft, in ca ner Std weiß ich mehr


    Gruß Mani

    so noch mal was dazu


    es gibt zwei Gründe warum nicht


    1. ein zu dünnes Öl kann bis in die Bremstrommel laufen, was dort dann passiert brauch ich nicht erklären oder?


    2. ein Öl das zu dick ist, oder verharzt macht den Zug noch schwergängiger, weil es richtig klebt, bewirkt also auch das Gegenteil


    deswegen sein lassen, wenn man nicht ganz genau weiß wie sich das Öl oder Fett verhält das man da verwendet


    Gruß Mani

    Hallo


    die Hersteller sagen Nein, das Seil ist in einer Kunststoffhülse geführt und falsches Fett oder Öl kann diese angreifen und das Gegenteil bewirken


    meine Erfahrung ist, bei neuen Seilen ein paar Tropfen schaden nicht


    aber besser ist, du kaufst Dir die neuen Seile aus Edelstahl, kosten auch nicht viel mehr und halten viel länger


    Gruß Mani