Also nochmal
in EG-70/311/EWG steht ganz klar drinn das die Lenkung mechanisch sein muß, da sie bei Ausfall der Hydraulik, Elektrik oder was sonst beteiligt ist immer funktionieren muß
Zitat
Zitat
Zitat2.2.2 . Übertragungseinrichtung2.2.2.1 . Die Lenkbarkeit des Fahrzeugs muß erhalten bleiben , auch wenn die hydraulischen , pneumatischen oder elektrischen Teile der Übertragungseinrichtung ganz oder teilweise ausfallen .
2.2.2.2 . Mechanische Übertragungseinrichtungen müssen so bemessen sein , daß sie den im Betrieb auftretenden Beanspruchungen gewachsen sind . Sie müssen zur Wartung oder Überprüfung leicht zugänglich sein .
und weiter dann
Zitat
Zitat
Zitat2.2.4.1 . Fremdkraft-Lenkanlagen sind nicht zulässig .
2.2.4.3 . Bei Ausfall der besonderen Einrichtung muß die Lenkbarkeit des Fahrzeugs erhalten bleiben .
Nissan bringt nun eine rein elektrische Lenkung, aber auch die hat für den Fall des Ausfalls eine mechanische Verbindung
Zitat
Zitat
Zitat[h=3]Lenken per Draht[/h]Bei der neuen Nissan-Lenkung werden die Lenkbewegungen elektronisch an drei redundant angeordnete Steuergeräte weitergegeben, die sich ständig gegenseitig überprüfen. Diese geben dann den Fahrerwunsch an die Vorderachse weiter, wo die Räder elektromotorisch eingestellt werden. Über die redundanten Steuergeräte hinaus ist außerdem eine mechanische Lenksäule vorhanden, die mit einer Kupplung versehen ist. Nissan beschreibt deren Funktionsweise nicht näher, sie wird aber offenkundig permanent offen gehalten, um die mechanische Entkopplung zu gewährleisten. Demnach würde sie im schlimmsten Fall, dem Versagen der Elektronik, schließen, damit der Wagen konventionell gelenkt werden kann.
das ganz gilt übrigends auch für Anhänger, außer Sattelanhänger
Gruß Mani