Hallo
ZitatEs ist ja zulässig, einen Anhänger zu ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht über der maximal zulässigen Anhängelast des PKW liegt, solange das reelle Gesamtgewicht unter der zulässigen Anhängelast bleibt.
Richtig
aber dann
ZitatIch hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt...
ähm, wie was?
vergiss es einfach, du darfst soviel anhängen wie in deinen Papieren steht, auch wenn der Anhänger mehr zgg hat
allerdings nur wenn alten 3er oder BE hast
Gruß Mani