Beiträge von Der Glonntaler

    Hallo


    ich schätze einen, da man ja auch nur eine Parkscheibe braucht, oder auch nur einen Parkschein lösen muß


    sobald der Anhänger aber abgehängt dahinter steht, braucht man zwei Parkscheine, diese Diskussionen hatte ich schon öfters mit den Mädels


    logischerweise dürfte es dann im angehängten Zustand auch nur ein Knöllchen geben









    und das vom Andre halt noch dazu :biggrins:

    Hallo


    Glückwunsch zum TÜV


    Zitat

    eine klappbare und herausnehmbare "Schutzeinlage" mache........... der ist fast zu schade zum benutzen


    bei richtiger Beladung bleibt die Platte lange wie neu,


    einfach immer Antirutschmatten unterlegen, dann gibts kein Kratzer


    und für Schüttgut, leg ich nen alten Teppich rein, hab da immer a paar qm rumliegen



    Gruß Mani

    Zitat

    Aber doch nur, wenn der Anhänger verlustig geht. Und dann wär der Stossfänger meine kleinste Sorge...


    so seh ich das auch



    Zitat

    Zudem wird nach seinem Wissen in den genannten Ländern auch gezielt nach deutschen Gespannen gesucht, um zu kassieren!


    und in A ist das noch nicht Pflicht? das sind doch immer die ersten wenns ans abzocken geht



    P.S. Andi, auf Deine Festplatte können wir nicht zugreifen :biggrins:

    Hallo


    die meisten Bugklappen haben ein Nachteil, sie sind zwischen den Wänden


    und wenns gescheit regnet läuft das Wasser vorne rein, hab ich schon oft gehabt bei Leihanhängern


    wenn muß die Klappe vor der Wand und dem Boden sitzen, das ist aber bei den wenigsten der Fall


    Gruß Mani

    Hallo Peter


    machst Du das auf eigene Rechnung? dann gehts nicht


    bist du dort fest angestellt, ist das ein Autohaus? sind das ihre EIGENEN Autos, keine Kundenfahrzeuge?


    bei eigenen Autos und du als fester Fahrer dürfte die 100 km Grenze gelten


    aber am besten bei der HWK anrufen, die können dir das rechtssicher beantworten


    Gruß Mani

    Leute es reicht jetzt


    er hat gefragt ob es sowas gibt, obs was taugt steht auf nem andern Blatt


    Alko bietet es an, ich glaub BPW auch, zumindest in nem älteren Katalog und damit is gut


    und da im Alko Katalog sogar steht das es für Kühlanhänger gedacht ist, wirds auch nen passenden Kompressor geben der mit der Drehzahl so zwischen 60 und 80 was anfangen kann


    das diese Version nicht sinnvoll ist und sich daher nicht verbreitet hat ist ne andere Sache, aber das kann man auch netter sagen


    ich gebe Markus zwar recht das es so aussah als ob Kühltaxi nen neuen Rekord im Beiträge schreiben aufstellen will, und der Thread mit dem Autoanhänger mit 1300 kg war ja auch wirklich unsinnig, aber das kann man auch netter sagen


    also schalt mal nen Gang zurück, du warst früher auch freundlicher


    das Du Ahnung hast wissen wir, aber die kann man auch anders rüber bringen, da mußt dich nicht ständig mit Bernd und anderen anlegen


    ansonsten bleibt mir nur, weiterhin diese aggressiven Postings zu löschen


    Gruß Mani

    also so suspekt ist das nicht


    Zitat

    Die Schraube wurde dann gegen die Aderisolierung geschraubt, welche wiederum die blanken Litzen andrücken


    früher wurde das auch bei uns so gemacht, selbst Schukostecker hat man früher so angeklemmt


    und ich kenn keinen Fall wo das ein Problem gewesen wäre

    so und zu Dir nochmal


    Zitat

    Ich suche jetzt schon seit Tagen nach genauen Richtlinien. Weiss denn jemand wo ich im Netz was ausführliches finde


    die Links zum FS und 100er Regel hast du doch schon lang, das sind die gesetzlichen Texte, genauer und ausführlicher bekommst es eh nur hier mit Rechenbespielen


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    Ich denke mein Problem ist, dass ich den Hänger eigentlich als Arbeitsmaschine mit leergewicht = zul. gesamtgewicht zulassen wollte.


    Warum, das bringt doch nichts, außer das dir ein paar Euro Steuer sparst


    KFZ Steuer geht nach Nutzlast, wenn also nur zb 100 kg Nutzlast hast zahlst halt weniger als für 1000 kg, aber du verbaust dir damit auch alles andere


    mal den Grill abnehmen und ne Palette Zement beim Baumarkt holen ist genau genommen dann Steuerhinterziehung und wird richtig teuer wenn se dich erwischen
    Also besser ganz normal zulassen und gut is



    Zitat

    Vielleicht ist es am Ende Sinnvoll ihr nochmal umzumelden wenn das Leergewicht bekannt ist, dann könnte ich ihn wohl mit beiden Fahrzeugen ziehen wenn das tatsächliche Gewicht unter 1500kg ist.


    das Leergewicht ist egal, wenn mußt das Gesamtgewicht bei 1500 liegen um ihn mit FZG 2 ziehen zu können, ob der Leer 500, 1000 oder 1499,9 kg wiegt is egal
    nur 1501 darf er nicht wiegen



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    Meint ihr wenn ich beim TÜV frage, wissen die auch über die Zulassung von Anhängern bescheid?


    in der Regel schon, aber auch da gibts TÜVtler die keine Ahnung haben, das erleben wir hier oft genug das Leute kommen,


    "der TÜV hat gesagt" und das war völliger Blödsinn, besser bleibst bei uns oder liest im Internet in den echten Gesetzen nach, auch in Autoforen wird viel Mist geschrieben, was Anhänger angeht bist hier meist bestens aufgehoben



    Gruß Mani