Wenn der WoWa tatsächlich nur max. 1000kg wiegt, ja.
und genau da liegt euer Denkfehler
Zitat
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
Zitat
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, weder das zulässige Gesamtgewicht, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen
und was bei 80 schon gilt, gilt natürlich auch bei 100
was sagt 1.
die Anhängelast darf nicht höher sein als Faktor 1 und auch nicht höher als die zulässige Anhängelast
und bei Wohndosen ist der Faktor 0,8 mit Antischlinger dann 1.0
somit kommen sie eh nicht über das zgg vom Auto, daher ist auch aa und bb für Wohnwagen egal, weil sie ja eh nicht schwerer sein dürfen
im Gegensatz zu normalen Anhängern die den Faktor 1,1 oder 1,2 haben
dort trifft aber dann auch wieder § 42 Absatz 1 zu
1.Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, weder das zulässige Gesamtgewicht, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
Aber manche werden das nie verstehen, das kann ich noch 10 mal erklären
Gruß Mani