Die Frage war, ob ein 750 kg Brenderup 1205 S Anhänger zusätzliche Begrenzungsleuchten (diese Leuchten an den Gummiarmen, vorne weiß, hinten rot) haben darf. Weil ein Händler davon überzeugt war, dass die Leuchten dort erlaubt seien
Deine Frage ist schonmal genau genommen FALSCH, Begrenzungsleuchten sitzen VORNE und sind einfach nur weiß, und da spielt die Breite nur eine Rolle wenn der Anhänger viel breiter als das Zugfahrzeug ist
was du meinst (ws/rt) sind Umrissleuchten in Kombination mit Spurhalteleuchten und da gilt dann ganz klar NEIN, weil Umrissleuchten erst ab 1,80 erlaubt sind
(in der Regel werden sie aber geduldet)
poppelst du die rote Lichtscheibe raus und ersetzt sie durch eine schwarze, (gibts bei einigen Herstellern so) dann ist es keine Begrenzungsleuchte mehr, sondern nur noch eine Spurhalteleuchte, und bei dieser gibt es KEINE Breitenbeschränkung, die sind so erlaubt, siehe Begrenzungsleuchten