ZitatDer Träger einer Straße hat m.E. nichts mit den dort geltenden Regeln zu tun. Also könnte eine Gemeinde auch eine Autobahn betreiben nur ist das dann halt keine BAB ( ich wüsste aber auch keine )
doch kann sie, gibt ja schon genug privat finanzierte Autobahnen
ZitatAutobahnen und Kraftfahrstraßen gemein ist die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h" der darauf zulässigen Kraftfahrzeuge.
(Also auch nicht mitm Fahrrad!)
Richtig, auch Moped, Mofas und Traktoren nicht
ZitatAnders ist z.B. der mindest-Ausbauzustand ( Kraftfahrstraßen können z.B. Ampeln, Kreuzungen haben und z.T. auch nur einspurig sein ) und das mit der Ortschaft: "Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden."
Diese "autobahnähnlich ausgebauten Straßen" können sogar überhaupt nicht ausgeschildert sein, relevant ist der Ausbauzustand. Seit 2009 finden sich aber vermehrt Schilder "Ausfahrt" mit weißem Hintergrund daran.
der Ausbauzustand hat gar nichts zu sagen, es ist ganz einfach eine Einstufung ob eine Straße Kraftfahrstraße ist oder nicht
in der Regel will man langsame Fahrzeuge von diesen Straßen verbannen um den Verkehrsfluß zügiger zu halten, es kann also eine einspurige Landstr genauso Kraftfahrstraße sein wie eine mehrspurige Straße, entscheidend ist aber Immer das blaue Schild dafür
fehlt dieses, ist es keine Kraftfahrstraße und selbst wenn Mittig und Außen Leitplanken sind darf man dort mit Traktoren usw fahren
davon ist auch die Höchstgeschwindigkeit abhängig, Innerorts gilt immer 50, Außerort Tempo 100 für normale Straßen, egal wieviele Spuren und welche Bauart, außer Schilder sagen was anderes
erst als Kraftfahrstraße mit zwei baulich getrennten Fahrstreifen pro Richtung gilt die autobahnähnliche Regel das kein Tempolimit gilt für PKW