Ohne AHK ist normalerweise eine Abschleppöse vorgeschrieben, das stimmt - bei Amis / Ausnahmegenehmigungen kenne ich mich nicht aus.
das stimmt leider nicht, hinten war und ist keine Abschleppöse vorgeschrieben, NUR VORNE
und Amis muß man normal damit nachrüsten, ich hab das jahrelang gemacht
VIN einschlagen, deutsches Typenschild, Rückleuchten getrennt abgesichert, deutsche Scheinwerfer mit E Prüfzeichen, Abschleppöse vorn, Nebelschlussleuchte
das alles war Pflicht,
für Sicherheitsgurte, Verglasung, Bremsen, Rücklichter und Blinker, wurde "in etwa Wirkung" eingetragen
für die fehlende Scheinwerferhöhenverstellung und das evenntuell kleine Mopedkennzeichen, brauchte man eine Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern, bzw dem Bundesland wo er erstmalig zugelassen wurde
so war das jedenfalls in den 90er Jahren, obs heute teilweise andere Vorschriften gibt ist mir nicht bekannt, bin in der Richtung nimmer aktiv tätig
und weils mir grad einfällt
wir mussten die Amikisten umrüsten, die damals hier stationierten US Bürger hatten viele ihre US Autos mit nach D gebracht, die durften weiterhin mit ihren Sealed Beam Blendgranaten rumfahren, ohne Typenschild, ohne Abschleppöse usw usw
und kein deutscher
wäre jemals auf die Idee gekommen so nem Ami nen Straffzettel aus zu stellen, weil sein Auto nicht den deutschen Vorschriften entsprach, und genauso ist es in A und CH usw, diese Abkommen gelten überall, das was die Össis, Schweizer usw da machen ist reine Abzocke, und rechtlich nicht haltbar, wenn sie einer traut dagegen anzugehen