das ist der aussschlaggebende Satz
weiterhin nationale Typgenehmigungen zu erteilen
National, = deutsch = StVZO = §21
das ist der aussschlaggebende Satz
weiterhin nationale Typgenehmigungen zu erteilen
National, = deutsch = StVZO = §21
Ausschlaggebend ist doch ganz einfach dieser Satz
(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist
(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 8), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1266/2009 (ABl. L 339 vom 22.12.2009, S. 3) geändert worden ist, entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die1.in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 371/2010 (ABl. L 110 vom 1.5.2010, S. 1) geändert worden ist
und im aktuellen 19er sind die Drehschemel nicht verboten
eigentlich ist es ja nicht mein Job das Internet nach den betreffenden Gesetzen zu durchsuchen, das müsste eigentlich der TÜV machen
zb steht hier
Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
Es ist wichtig, die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen zu ermöglichen, um das Mehrstufen-Genehmigungsverfahren genügend flexibel zu halten. Bis zum Erlass harmonisierter gemeinschaftlicher Vorschriften sollte es den Mitgliedstaaten jedoch weiterhin gestattet sein, Einzelgenehmigungen nach ihren nationalen Bestimmungen zu erteilen.
Bis zur Anwendung des gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahrens für Fahrzeuge anderer Klassen als M1 sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, weiterhin nationale Typgenehmigungen zu erteilen, und entsprechende Übergangsbestimmungen sollten festgelegt werden.
UND DIESE ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN ERLAUBEN ES EBEN IMMER NOCH NACHM 21er ABZUNEHMEN
das muß sich der TÜVTLER nur einfach mal raussuchen
Seiner Auffassung nach, scheitert es nichtmal an der 21er Abnahme, sondern an §13 EG-FGV.
Die EG-FGV wäre da verbindlich.
ist sie eben nicht
verbindlich ist sie nur wenn Du ein COC haben willst, oder mehrere gleiche Fahrzeuge zulassen willst,
für rein nationale Zulassungen und Einzelfahrzeuge ist immer noch der 21er gültig
Zitat
- Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.
Quelle TÜV Süd
Wie finde ich heraus welche die richtigen Buchsen sind,
in dem du aufs Typenschild der Auflaufeinrichtung schaust und dann die passenden Buchsen im Shop suchst
Zitat
und kann ich diese selber wechseln?
das wissen wir nicht, ich kanns und viele andere hier könnens auch, und viele haben es auch irgendwann das erste mal gemacht
Anleitungen dazu findest hier im Forum genug, je nach AE ist es einfacher oder schwieriger
Hallo und willkommen
das ist ganz einfach, da sind die Buchsen ausgeleiert, vorm TÜV ersetzen sonst ist das ein erheblicher Mangel wenns zu stark ist
oder beladen mit viel Stützlast hinfahren aber um eine Reparatur kommst nicht drum rum, außer du ignorierst das klappern
Gruß Mani
hast mal a Beispiel wie das mit 3 Rechnungen aussehen soll?
ich sag schonmal Nein
leider wahr
aber mal im Ernst, kennt ihr jemandem dem das Gewerbe untersagt wurde? Ich nicht
nein alle Vermietfahrzeuge an Selbstfahrer bekommen nur 1 Jahr, vom Anhänger bis LKW
es gibt eine Ausnahme, aber die spielt hier keine Rolle
Hallo
das Gesamtgewicht darf mit der Bremse 1300 kg sein, kann aber auch nur 1000 sein, wenn der Hersteller sagt mehr geht nicht, zb wegen den Federn
deshalb wäre es natürlich gut wenn an der Achse ein Typenschild wäre, aber wie gesagt zwingend ist es eigentlich nicht
mußt halt mal ganz ganz ganz genau suchen, vielleicht findest doch noch irgendwo ein verstecktes Schild oder ein paar eingeschlagene Zahlen und Buchstaben
oder Du rufst mal bei BPW in Paderborn an, die haben damals Peitz übernommen, aber ich hab wenig Hoffnung das die von der Achse noch Daten haben, aber Versuch ist es wert
ansonsten gibts ja auch Schilderdienste die dir so ein Schild machen können
Gruß Mani
die Chinakracher sind zwar langsam, aber sie ziehen jedes Auto locker hoch
immer noch besser als per Hand kurbeln
und wenn das doppelte hinlegst bekommst auch schon ne schnellere die wie ne Seilwinde aussieht
für Auto auf Anhänger ziehen reichen die locker, oder willst Schwerlastbergungen machen
Gruß Mani
Hallo
das ist ja ne tolle Konstruktion, die Achse schaut nach Eigenbau aus oder irgend ne Eriba Entwicklung von früher
die Bremse ist ein Standartteil zul Bremslast 650 kg, also 1300 kg Achslast maximal
das sind sogenannte Bremsstummel, die kannst auch heute noch so bei Knott kaufen
wenn nen guten TÜVtler findest dann nimmt der dir den so ab wie er ist, das einzige was eventuell brauchst ist ne
Bremsenzuordnungsberechnung, die bekommst zb von Knott oder bei Nico.info
ganzen Daten angeben und dann schreiben die dir des raus,
die Achse selber kann dem TÜV genau genommen egal sein, wenn Du nen Westfalia hast, da steht auf den Schwingen auch nix drauf, da hast auch nur auf der Bremse was stehen, da regt sich komischerweise kein TÜVtler drüber auf, weil Westfalia kennen sie zum Glück alle
bei irgendwelchen andern Achsen stellen se sich manchmal doof, manchmal auch nicht
aber genau genommen hat ihn nur die Bremse zu interessieren, und da steht ja was drauf
eventuell mal verschiedene Stellen und Prüfer abklappern, und schaun das nen alten Hasen findest, die kennen sich besser aus
Gruß Mani
Hallo
frag mal bei der Kravag, oder Allianz, oder eben dort wo bisher die meisten Verträge hast
aber mit 300-350€ mußt rechnen
ansonsten dürfte dieser Thread in dem Andrea viel erzählt hilfreich für dich sein
Gruß Mani
Beim Auto gibts nix zum eintragen
ZitatDie Firmen wie Humbaur oder Unsinn würden das wahrscheinlich mit einer alten ABE machen!?
Das ist Blödsinn was der Prüfer da verzapft, neue Fahrzeuge müssen bei Serienherstellern nach ECE abgenommen werden.
Alte ABE haben keine Gültigkeit mehr, weil wenn man heute noch ein Fahrzeug nach STVZO abnehmen lassen will, geht das nur in Einzelabnahme oder Kleinserien bis.max 10 Stück
Auf die alte ABE sind aber garantiert schon mehr als 10 Fahrzeuge zugelassen worden, und somit geht da nichts mehr
Humbaur macht das zB so
Die bauen ein Anhänger typ DS31 und den gibts dann max 10 mal
Der nächste heißt dann Typ DS32
Den gibts auch wieder nur 10 mal usw
Das ist die einzige Möglichkeit und geht auch heute noch
Man muss nur den richtigen Prüfer finden der Lust hat und sich auskennt
Ne Drohne (DJI Mavic Air) hätte ich auch gerne
ich hab letzten Freitag mit einer gespielt
Verwendungszweck wenn die Spielphase vorbei ist?
z.B. mal schaun ob die Dachrinne schon wieder reinigen braucht
also ich find die Dinger echt geil, weiß nur noch nicht welche ich mir zulege
das mittlere Bordwandschanier ist von vorne 1,75m und von hinten 1,55m
und der Radmittelpunkt? das wäre interessanter, das Scharnier ist egal
Die Perspektive muss total täuschen!!!
Dein Anhänger ist 330 cm lang (Ladefläche)....
Und dann schau Dir mal das Verhältnis zum Zugfahrzeug an..
Sieht fast gleichlang aus....
aber 5 kg Stützlast ist viel zu wenig, also muß die Achse zu weit vorne sein
5kg wiegt die AE schon, und dann kommt noch die Deichsel Stützrad usw dazu
da stimmt garantiert was nicht
achja da fällt mir grad ein
leg einfach ne Plane rein, so ne dünne Malerplane genügt und lass Wasser rein laufen
nach spätestens 200 Liter kippt er nach hinten, also Stützen ausklappen
falls Kinder hast, hast dann wenigstens a Planschbecken
also wenn der leer nur 5 kg hat, dann ist da wirklich was faul
wenn den jetzt gleichmässig belädst, zb lange Holzlatten, dann ist er hinter dem Rad schwerer als vorne
und das bisschen Gewicht der Deichsel gleicht das nicht aus, somit hast negative Stützlast und das ding fängt bei 70-80 das Schlingern an
also unfahrbar dann
fahr mal zum Baumarkt oder lade irgendwas schweres was daheim hast auf, und zwar genau mittig
dann wird er plötzlich vorne hochgehen
dann bleibt nur ab zum Händler und reklamieren, so ist der jedenfalls nicht fahrbar
zum Vergleich mal der von Benni, dort ist das Rad ca 8 -10 cm hinter der Mitte, so muß es sein
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Gruß Mani