Beiträge von Der Glonntaler

    Ausschlaggebend ist doch ganz einfach dieser Satz


    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

    (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist



    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

    (1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 8), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1266/2009 (ABl. L 339 vom 22.12.2009, S. 3) geändert worden ist, entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die1.in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 371/2010 (ABl. L 110 vom 1.5.2010, S. 1) geändert worden ist



    und im aktuellen 19er sind die Drehschemel nicht verboten





    eigentlich ist es ja nicht mein Job das Internet nach den betreffenden Gesetzen zu durchsuchen, das müsste eigentlich der TÜV machen


    zb steht hier


    Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge



    1. (8)

      Es ist wichtig, die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen zu ermöglichen, um das Mehrstufen-Genehmigungsverfahren genügend flexibel zu halten. Bis zum Erlass harmonisierter gemeinschaftlicher Vorschriften sollte es den Mitgliedstaaten jedoch weiterhin gestattet sein, Einzelgenehmigungen nach ihren nationalen Bestimmungen zu erteilen.

    2. (9)

      Bis zur Anwendung des gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahrens für Fahrzeuge anderer Klassen als M1 sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, weiterhin nationale Typgenehmigungen zu erteilen, und entsprechende Übergangsbestimmungen sollten festgelegt werden.



    UND DIESE ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN ERLAUBEN ES EBEN IMMER NOCH NACHM 21er ABZUNEHMEN


    das muß sich der TÜVTLER nur einfach mal raussuchen

    Seiner Auffassung nach, scheitert es nichtmal an der 21er Abnahme, sondern an §13 EG-FGV.

    Die EG-FGV wäre da verbindlich.

    ist sie eben nicht


    verbindlich ist sie nur wenn Du ein COC haben willst, oder mehrere gleiche Fahrzeuge zulassen willst,


    für rein nationale Zulassungen und Einzelfahrzeuge ist immer noch der 21er gültig



    Zitat
    1. Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

    Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

    Quelle TÜV Süd

    Wie finde ich heraus welche die richtigen Buchsen sind,

    in dem du aufs Typenschild der Auflaufeinrichtung schaust und dann die passenden Buchsen im Shop suchst


    Zitat


    und kann ich diese selber wechseln?

    das wissen wir nicht, ich kanns und viele andere hier könnens auch, und viele haben es auch irgendwann das erste mal gemacht


    Anleitungen dazu findest hier im Forum genug, je nach AE ist es einfacher oder schwieriger

    Hallo


    das Gesamtgewicht darf mit der Bremse 1300 kg sein, kann aber auch nur 1000 sein, wenn der Hersteller sagt mehr geht nicht, zb wegen den Federn


    deshalb wäre es natürlich gut wenn an der Achse ein Typenschild wäre, aber wie gesagt zwingend ist es eigentlich nicht


    mußt halt mal ganz ganz ganz genau suchen, vielleicht findest doch noch irgendwo ein verstecktes Schild oder ein paar eingeschlagene Zahlen und Buchstaben :biggrins:



    oder Du rufst mal bei BPW in Paderborn an, die haben damals Peitz übernommen, aber ich hab wenig Hoffnung das die von der Achse noch Daten haben, aber Versuch ist es wert


    ansonsten gibts ja auch Schilderdienste die dir so ein Schild machen können


    Gruß Mani

    die Chinakracher sind zwar langsam, aber sie ziehen jedes Auto locker hoch


    immer noch besser als per Hand kurbeln


    und wenn das doppelte hinlegst bekommst auch schon ne schnellere die wie ne Seilwinde aussieht


    für Auto auf Anhänger ziehen reichen die locker, oder willst Schwerlastbergungen machen


    Gruß Mani

    Hallo


    das ist ja ne tolle Konstruktion, die Achse schaut nach Eigenbau aus oder irgend ne Eriba Entwicklung von früher


    die Bremse ist ein Standartteil zul Bremslast 650 kg, also 1300 kg Achslast maximal


    das sind sogenannte Bremsstummel, die kannst auch heute noch so bei Knott kaufen


    wenn nen guten TÜVtler findest dann nimmt der dir den so ab wie er ist, das einzige was eventuell brauchst ist ne


    Bremsenzuordnungsberechnung, die bekommst zb von Knott oder bei Nico.info


    ganzen Daten angeben und dann schreiben die dir des raus,


    die Achse selber kann dem TÜV genau genommen egal sein, wenn Du nen Westfalia hast, da steht auf den Schwingen auch nix drauf, da hast auch nur auf der Bremse was stehen, da regt sich komischerweise kein TÜVtler drüber auf, weil Westfalia kennen sie zum Glück alle


    bei irgendwelchen andern Achsen stellen se sich manchmal doof, manchmal auch nicht


    aber genau genommen hat ihn nur die Bremse zu interessieren, und da steht ja was drauf



    eventuell mal verschiedene Stellen und Prüfer abklappern, und schaun das nen alten Hasen findest, die kennen sich besser aus


    Gruß Mani

    Zitat

    Die Firmen wie Humbaur oder Unsinn würden das wahrscheinlich mit einer alten ABE machen!?

    Das ist Blödsinn was der Prüfer da verzapft, neue Fahrzeuge müssen bei Serienherstellern nach ECE abgenommen werden.


    Alte ABE haben keine Gültigkeit mehr, weil wenn man heute noch ein Fahrzeug nach STVZO abnehmen lassen will, geht das nur in Einzelabnahme oder Kleinserien bis.max 10 Stück

    Auf die alte ABE sind aber garantiert schon mehr als 10 Fahrzeuge zugelassen worden, und somit geht da nichts mehr


    Humbaur macht das zB so


    Die bauen ein Anhänger typ DS31 und den gibts dann max 10 mal


    Der nächste heißt dann Typ DS32

    Den gibts auch wieder nur 10 mal usw


    Das ist die einzige Möglichkeit und geht auch heute noch


    Man muss nur den richtigen Prüfer finden der Lust hat und sich auskennt

    Die Perspektive muss total täuschen!!!

    Dein Anhänger ist 330 cm lang (Ladefläche)....

    Und dann schau Dir mal das Verhältnis zum Zugfahrzeug an.. :S


    Sieht fast gleichlang aus....

    aber 5 kg Stützlast ist viel zu wenig, also muß die Achse zu weit vorne sein


    5kg wiegt die AE schon, und dann kommt noch die Deichsel Stützrad usw dazu


    da stimmt garantiert was nicht

    achja da fällt mir grad ein


    leg einfach ne Plane rein, so ne dünne Malerplane genügt und lass Wasser rein laufen


    nach spätestens 200 Liter kippt er nach hinten, also Stützen ausklappen


    falls Kinder hast, hast dann wenigstens a Planschbecken :biggrins:

    also wenn der leer nur 5 kg hat, dann ist da wirklich was faul


    wenn den jetzt gleichmässig belädst, zb lange Holzlatten, dann ist er hinter dem Rad schwerer als vorne


    und das bisschen Gewicht der Deichsel gleicht das nicht aus, somit hast negative Stützlast und das ding fängt bei 70-80 das Schlingern an


    also unfahrbar dann


    fahr mal zum Baumarkt oder lade irgendwas schweres was daheim hast auf, und zwar genau mittig


    dann wird er plötzlich vorne hochgehen



    dann bleibt nur ab zum Händler und reklamieren, so ist der jedenfalls nicht fahrbar


    zum Vergleich mal der von Benni, dort ist das Rad ca 8 -10 cm hinter der Mitte, so muß es sein


    anhaengerforum.de/gallery/image/59/


    Gruß Mani