Kann er nicht, dazu fehlt ihm die Maschine.
Aber die Räder kann er dann selbst wechseln.
welche Maschine?
das sind NEUE Reifen auf NEUEN Felgen auf dem Bild
die sollte jeder selbst wechseln können
Kann er nicht, dazu fehlt ihm die Maschine.
Aber die Räder kann er dann selbst wechseln.
welche Maschine?
das sind NEUE Reifen auf NEUEN Felgen auf dem Bild
die sollte jeder selbst wechseln können
Danke Madde, das ist der Satz
bei meim Anhänger steht da 1181 kg, weil Faktor 1.1, weil zum Zeitpunkt der Begutachtung keine ASK verbaut war
würde ich die nachrüsten, müsste man erneut zum TÜV und den Eintrag ändern lassen
dieser Satz muß aber im Schein stehen, ohne den keine 100 km/h
das manche Deppen auf der Zulassung trotzdem die Plakette ausgeben, ist der gleiche Grund warum TÜVTler den Auflaufweg der Peitz bemängeln, UNFÄHIGKEIT UND KEINE AHNUNG VOM JOB
Ne, diesen berühmten Satz gibt es auch in meinem Schein auch nicht. Bei mir steht
Für 100km/h auf BAB geeignet
und somit ist er nicht für 100 km/h zugelassen, selbst wenn dir so ein Depp ne Plakette gegeben hat
er ist für 100 km/h GEEIGNET , aber nicht ZUGELASSEN
Leider haben wir erst am 24.11. nen Termin.
Ähm für was?
du wirst doch 4 Reifen selber wechseln können
solchen Typen müsste man nachfahren und bei Gelegenheit überholen
dann bei der nächsten Gelegenheit ne fast Vollbremsung hinlegen weil man die Straße zum abbiegen fast übersehen hat
im Rückspiegel kann man dann sehen ob seine Platten gerutscht sind
Mir ist da noch was eingefallen:
Seitenmarkierungsleuchten werden mit 3 oder 5 Watt bestückt, die seitlichen Blinkleuchten mit 18 oder 21 Watt. Oder für LED-Leuchten eben das Äquivalent dazu.
Anscheinend nicht, da diese Leuchte ja definitiv für beides zugelassen ist und beide LED gleich sind
steht ja auch drauf
12V/24V
SM1 0,6/1,3W
5 0,6/1,3W
beide sind gleich
Verschleißteil??? was hast Du vor?
ich habe in den 19 Jahren die mein DS ist noch nie ein Glas gebraucht
und bei meiner Werkzeugkiste in 12 Jahren auch nicht
na also da hammas doch
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
E9 Spanien
16311 Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Bauartgenehmigung individuell erteilt
Bei mir steht nix vom Zugfahrzeug-Gewicht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht unter 29 Höchstgeschwindigkeit 100Km/h und im Fahrzeugschein unter 22 Technisch. mögl. Höchstgeschwindigkeit von 100Km/h.
jetzt wirds interessant
Du hast also gar keine richtige 100er Zulassung
das was unter 29 bzw 22 steht, hat fast garnichts zu sagen, da steht auch beim Auto halt wie schnell es ab Werk geht
aber mit ner 100er Zulassung hat das nichts zu tun
Du mußt im Schein den berühmten Satz stehen haben
9. ausnahmeverrordnung blablabla zugfahrzeug muß leer mindestens xxxx wiegen
Wie sich "Seitenmarkierungsleuchte" und "Seitenblinker" voneinander unterscheiden habe ich noch nicht herausgefunden
ganz einfach, durch das Prüfzeichen, es ist ja nicht nur das E mit der Nummer wichtig, sondern die gesamte Prüfnummer
die eine Zahl bzw auch Buchstaben sagt um was für ne Leuchte es sich handelt, und welche Version usw
eine Seitenmarkierungsleuchte heißt SM1 oder SM2, ein Blinker zb 01, auf Jens seinen Lampen müssten als beide Zahlen drauf sein
und eine Lampe die nur SM1 heißt ist NUR eine Seitenmarkierungsleuchte und keine Blinkleuchte
wenn sie beides sein soll, muß sie eine andere Nummer haben, so ist das mit allen
eine Umrissleuchte hat ne andere Nummer als ne Tagfahrleuchte, auch wenn sie eventuell beide gleich aussehen und auch gleich hell sind
jepp, Fehler ist beseitigt, es läuft wieder so wie es soll
Zitatstatt durch Ablastung die Strafe zu reduzieren?
lieber auflasten, dann ist man nicht so leicht überladen
Also bleiben wir nun dabei das es kein passendes Zugfahrzeug gibt?
Weil die, die vom Leergewicht passen, sind vom zgg zu schwer,
Da müsste man schon was basteln, das dann aber kaum mehr eine Nutzlast hat
hat der Ford ABS, steht nirgends was davon, somit ist er raus
ok dann gibts halt 1 Auto
aber mit dem Daimler gehts jedenfalls nicht
richtig, oder mußt den alten 3er auf BE umschreiben lassen
auf jeden Fall bis zur ersten Abladestelle
3,5t gehen mit keinem PKW, das geht nur mit echten Geländewagen
und der M hat nichtmal soviel zgg wie er Leergewicht haben müsste
mitm Sprinter gehts auch nicht, es gibt kein Auto mit dem es geht, zumindest kenn ich keins
Ihr müsst schon ALLES lesen
alle mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung
wie geht das ???
Wenn es drauf ankommt, will es doch keiner gewesen sein, bzw. wurde doch nicht's registriert.....oder?!
wenn du beim Hornbach im Drive Inn lädst, (da liegt das schwere Zeugs wie Zement, Steine usw) must du durch die Ausfahrtskontrolle
die passen da meist auf, und wenn nicht ist aber trotzdem dem seine Unterschrift auf der Rechnung, ohne kommst ned raus
mal ne Frage, wo findet ihr immer diese blinden TÜVtler?
ZitatAnhänger 1: `95er Westeria Winner Vollpoly Pferdeanhänger, 2,0to zgG
Anhänger 2: `18er Pilob 3,5to zgG Bootstransporter
Anhänger 3: `18er Tema Carplatform / Universaltransporter 2,7to zgG
alle mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung
für Anhänger 2 gibts doch gar kein passendes Zugfahrzeug