Beiträge von Der Glonntaler

    da ich heute mal wieder viel Zeit hab, hab ich jetzt mal stundenlang gegoogelt, gelesen und telefoniert


    das schreiben vom ADAC ist Blödsinn


    genauso das was der andere da im andern Forum von sich gibt, das hat mit dem alten 3er nichts zu tun


    der Satz

    Zitat

    Wie bei der Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG (sog. 2. EG-Führerscheinrichtlinie) wird entsprechend den EG-rechtlichen Vorgaben sichergestellt, dass bestehende Besitzstände nicht verloren gehen ......


    usw usw ist zwar eins zu eins von der offiziellen Seite abkopiert, aber wie immer nur der Teil den er sich schön reden will


    der gesamte Text beginnt nämlich mit


    Zitat

    Zu a) (Absatz 3 Nummer 11)
    Bislang berechtigte die Fahrerlaubnis der Klasse T auch zum Führen von Fahrzeugen der
    Klassen M und S. Künftig soll sie auch zum Führen der Klasse AM berechtigen.

    und dann gehts mit b) und c) weiter und seinem Zitat



    und wenn man sich die Anlage 3 anschaut da steht auch wieder das von oben drin


    Zitat

    . § 6 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 3 Nummer 11 werden die Wörter „der Klasse L“ durch die Wörter „der
    Klassen AM und L“ ersetzt.

    nachzulesen alles bei einer wirklich offiziellen Seite, kein Forum mit irgendwelchen Leuten oder ADAC Geschreibsl


    https://www.bundesrat.de/Share…2012/0601-0700/683-12.pdf


    desweiteren hab ich bei 3 Polizeistationen und zwei Führerscheinstellen angerufen, kein Mensch hat jemals was von diesem Schmarrn gehört oder gelesen, wer den alten 3er hat, darf nur 3 achsige Züge fahren, Punkt aus



    auch auf jeder Fahrschulseite findet man nichts über die Aufhebung der Achsbeschränkung, im Gegenteil, überall steht nur


    durch Umschreibung auf BE entfällt die frühere Beschränkung wie bei Klasse 3 auf 3 Achsen


    oder man findet dieses Zitat


    Zitat

    Seit 28.12.2017 (12. FeV-Änderungs-Verordnung) wird in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) teilweise auf detaillierte Beschreibungen der zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen gehörenden Fahrzeugarten verzichtet. Es wird nur noch auf das im Verkehrsblatt veröffentlichte "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" Bezug genommen.

    Beispielhaft genannt sei an dieser Stelle die Klasse AM. Diese wird in § 6 FeV neuerdings wie folgt beschrieben:

    Klasse AM:

    nur weil da was von "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" steht heißt das noch lange nicht das es uns mit Klasse3 Fahrzeuge betrifft, es betrifft nur die Klasse AM was da geändert wurde


    Gruß Mani

    sorry aber da ist nichts amtliches dabei wo steht das die Achsbeschränkung auch bei kl 3 wegefallen ist, es ist dort immer nur die rede von C1E und der Beschränkung auf 3 Achsen durch L< oder gleich 3


    Egal welchen Link man dort anklickt, es wird dort aber nie von der alten klasse 3 geschrieben und das die Achsbeschränkung weggefallen ist

    meine Arbeit ist so geheim das ich selbst nicht genau weiß was ich mache :biggrins:


    manchmal mache ich auch nichts, so wie gestern, das lag aber daran das der Freitag so beschissen endete für mich, hatte ich ja geschrieben


    dafür hab ich heute wieder von 15 - 23:30 Uhr gearbeitet

    das ist mir auch neu das man kein Vornamen verwenden soll, aber ich seh das wie Rower, es kommt immer auf die Firma an die dahinter steckt


    für ein Ein Mann Unternehmen der das nur nebenberuflich macht, wäre irgendein hochtrabender Firmenname meiner Meinung nach auch etwas übertrieben, also ich finde es so ok, bescheiden und persönlich, nichts übertriebenes, passt einfach zu Andi



    was ich interessant finde


    So nehme ich auch schon mal einen Anhänger zum Einkaufen mit, auch wenn ich ihn nicht brauche. Wenn er eine Stunde auf dem LIDL Parkplatz steht, kommen wieder Anrufe und Nachfragen.

    vielleicht sollte ich auch mal Werbung auf meine Anhänger machen, aber ich will eigentlich garnicht mehr arbeiten, mir reicht es so auch

    Die Breite der Felge und die ET (steht für Einpresstiefe, richtig?) sowie den Nabendurchmesser bräuchten wir noch für eine optimale Lösung, richtig?

    Die Werte würde ich dann morgen noch raussuchen bzw. abmessen.

    Hallo


    hast das Bild von Madde nicht angeschaut, da steht doch alles


    jetzt brauchst nur noch im Reifenrechner die vorhandenen Reifen eingeben und die ganzen erlaubten Varianten, sind ja genug dabei


    schon dürfte klar sein was nehmen kannst


    Gruß Mani

    Hallo


    Du hast es wieder nicht richtig gelesen bzw verstanden

    zu 2. Doch ich schrieb nur wie die Abschaltung geprüft werden kann. Da es die nur am Fahrzeug gibt bezog sich die Beschreibung nur auf den Fahrzeug seitigen Anschluss. Wenn das nicht ausreichend verständlich war tut es mir leid.

    richtig, nur funktioniert das ganze ja schon längst wieder, die von dir beschriebene Prüfung ist also unnötig, im übrigen auch nicht ganz richtig, weil du hast gesagt


    Zitat


    mach mal die NSL am Fahrzeug an und drücke den Taster in der Dose und prüfe ob die NSL dann aus geht. ......... Geht sie aus dann schafft es der Stecker nicht denn Kontakt ausreichend reinzudrücken.

    das ist wieder falsch, wenn es der Stecker nicht schaffen würde den Taster zu drücken, dann würde sie AN bleiben und nicht AUS gehen



    aber lassen wirs, Fabian hat den Fehler längst gefunden und alles funktioniert wieder


    Gruß Mani