Beiträge von Der Glonntaler

    zu den Zahlen


    Bayern hat von gestern auf heute einen Platz hinzu gewonnen, oder muß man da sagen verloren? jedenfalls liegen wir nun auf Platz 2 und haben NRW überholt, ich vermute das wir morgen auf Rang 1 landen


    und andere Länder holen auch schnell auf, ist halt wie im richtigen Leben, da sind manche immer schon hinten nach :biggrins: ich sag jetzt nicht wer :biggrins:


    ich hoffe nur das die Jugendlichen langsam aufwachen und merken das es doch gescheiter ist zu Hause zu bleiben, ich wäre ja für noch schärfere Regeln, Firmen wie Schlosser, Schreiner, Maler, usw alles was nicht unbedingt gebraucht wird, ich würde alle heim schicken, nur Lebensmittel und Gesundheitswesen sowie Energieversorgung sind wichtige bereiche die wir alle brauchen, alle anderen könnten ruhig 2 Wochen Pause machen, und dann ist das schlimmste überstanden


    so aber werden die Zahlen auch morgen wieder etwas höher sein als heute, Leider


    die aktuellen Zahlen findet ihr hier

    https://experience.arcgis.com/…4c454480e823b17327b2bf1d4

    also ich finde die Corona Witze größtenteils auch witzig, man bekommt ja zur Zeit genug davon per Whatsapp


    richtig schlimm ist da selten einer


    die Aussage hier oben finde ich jetzt auch nicht so schlimm, vielleicht ist ja Mario direkt betroffen, bzw einer aus der Familie, dann nimmt man sowas natürlich ernster


    ich verstehe seine Aussage das man mit dem Tod keine Witze macht, so schlimm war das aber garnicht gemeint


    also liebe Leute, seid wieder friedlich, wir müssen zusammen halten


    ich mag zb die Merkel überhaupt nicht, hab die noch nie leiden können, und seit ihrem blöden "wir schaffen das" und dem Thema was da dazu gehört würde ich sie gerne zum Mond schießen, samt ihren Freunden


    aber ihre letzten Reden jetzt muß ich zugeben, waren nicht schlecht

    ich hab in meiner Werkzeugkiste einfach nur nen PVC Boden drin


    Gummimatte stinkt und wäre mir viel zu schwer, und wenns nötig ist kommt einfach Antirutschmatte drunter


    ansonsten hast ja deine Zurrleisten oder kannst auch mit Formschluß laden, deshalb ist so ne Gummimatte eigentlich nicht nötig


    als Innenbeleuchtung hab ich 4 LED Umrissleuchten, reichen auch vollkommen und sind Wasserdicht (wegen Schwitzwasser oder raus waschen)


    anhaengerforum.de/attachment/38991/

    aber wenn ein Tinyhaus baust, das ist so teuer, da kommts dann auf die 800 Euro für 2 Achsen und ne AE auch nicht drauf an, und dann hast was neues und kein überholungsbedürftigen Schrott


    weil wenn so nen alten billigen vergammelten Anhänger kaufst, dann brauchst da auch neue Bremsen, eventuell Lager usw, dann noch den alten Schrott Entsorgen, das rechnet sich alles nicht


    und falls du vor hast das mal ganz offiziell und gewerblich zu machen erst recht nicht

    Hallo und Willkommen


    du kannst es versuchen, aber in der Regel sind brauchbare Gebrauchte so Teuer das jede weitere Reparatur den Preis so weit nach oben treibt das er dann unverkäuflich wird


    und wenn dir ne Ruine kaufst, sind die Reparaturkosten höher als jeder neue


    so einfach wie mit Autos geht das bei Anhängern nicht, leider, würde das sonst auch machen

    ne die zieht man dann aus


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    das KFG ist die österreichische Version unserer StVZO

    in vielen Bereichen sind die gleich, es gibt aber auch nationale Unterschiede


    hier mal ein paar Beispiele


    in D


    § 52a Rückfahrscheinwerfer

    (1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
    (2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig.


    in A ist das anders


    Anhänger der Klassen O2, O3 und O4, müssen hinten mit einem oder zwei, ab einer Länge von mehr als 6 m jedenfalls mit zwei, Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt werden können muss



    oder anderes Beispiel


    in D


    § 51 Begrenzungsleuchten Rückstrahler vorne


    An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.


    Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein


    in A ist das anders


    Anhänger müssen vorne mit zwei nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein, mit denen im Lichte eines Scheinwerfers weißes Licht rückgestrahlt werden kann (weiße Rückstrahler) und die so am äußersten Rand des Fahrzeuges angebracht sind, daß anderen Straßenbenützern dessen größte Breite erkennbar gemacht werden kann


    Anhänger, deren größte Breite 1,6 m übersteigt, müssen mit Begrenzungsleuchten (§ 14 Abs. 3) ausgerüstet sein.



    trotzdem muß kein Deutscher oder anderer Ausländer seinen Anhänger nun mit Rückstrahlern, Begrenzungsleuchten oder Rückfahrscheinwerfern nachrüsten wenn er nach Österreich fährt


    da auch in Österreich die nationalen Zulassungsbestimmungen der anderen Mitgliedstaaten an zu erkennen sind


    und wenn jemand in Österreich zur Kasse gebeten wird, weil sein Anhänger z.b. keine Rückfahrscheinwerfer hat, dann ist das Abzocke, genauso wie mit den andern Beispielen


    dafür gibt es drei verschiedene Abkommen an dem sich die meisten Länder angeschlossen haben


    Pariser Übereinkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen,

    Genfer Abkommens über den Straßenverkehr,

    Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr,



    und somit sind wir wieder am Anfang wo ich sagte


    Zitat

    Nein, alle Mitgliedsstaaten haben abweichende Regelungen der Fahrzeugaustattungen gegenseitig an zu erkennen


    nur wissen das die wenigsten, deswegen werden Ausländer da gnadenlos abgezockt


    vor Gericht hätten sie aber keine Chance, aber wer will schon extra wegen 60 oder 100 Euro Strafe ins Ausland zu nem Gerichtstermin fahren, und das nutzen die aus

    aber dann kommt ja der andere und vermischt das mit der STVO und behauptet ich schreibe Unsinn


    im Gegensatz zu ihm, kann ich mein Unsinn belegen, bei uns steht DÜRFEN und bei den Össis steht MÜSSEN in einigen Fällen


    die STVO ist was ganz anderes, die regelt den Straßenverkehr, aber nicht die Fahrzeugausstattung, an Verkehrsregeln muß sich jeder halten, aber nicht an nationale Zulassungsvorschriften, die können nicht im Ausland mit Bussgeld belegt werden