Beiträge von Der Glonntaler

    Ich persönlich kenne z. B. welche, die keine 2 - 3 Stunden Autofahren können. Auch nicht als Beifahrer.

    Tja, dann haben die halt Pech gehabt und müssen daheim bleiben, oder sie rufen ein Treffen aus bei ihnen im Umkreis, kann ja jeder gerne machen


    ich bin dieses Jahr auch nicht hingefahren, weil mir die 600 km mit meim kaputten Kreuz zu viel Risiko war


    wenn du nicht weit fahren willst, dann such ne geeignete Location in deiner Gegend, mit ausreichend Parkplätzen, Übernachtungsmöglichkeiten usw, dann mach nen Thread auf, z.B. Treffen Saarland am xx.xx.2020


    und dann siehst schon wer alles kommt, im Amarokforum läuft das genauso, da gibts auch mehrere regionale Treffen, wo nur so 5-20 Leute kommen, und dann meist ein oder zwei große wo auch mal 50 aufschlagen


    laut unserer Userkarte sind schon mal 12 Leute nicht weit weg von Dir, und dort sind eh nicht alle eingetragen


    und ein paar fahren bestimmt auch von weiter her zu dir, wenn das drumherum passt

    so jetzt mal die richtigen Texte, am Handy geht das nicht gescheit


    Die 100 darf man auf jeder Strecke mit so nem blauen Schild mit PKW drauf fahren

    Ergo ab ner normalen Kraftfahrstrasse ?

    richtig, genau so ist es, da wir hier ja von der 100 km/h Regel reden, also der 9. Ausnahme von der StVO, die gilt auf JEDER Kraftfahrstraße, so stehts im Gesetz


    Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1)


    Ist auch bei LKW-Fahrern (meinen lieben Kollegen) ein riesengroßer Irrtum. Die Kraftfahrstraße muss autobahnänlich ausgebaut sein, ansonsten gelten die gleichen Regeln wie auf Land- oder Bundesstraßen mit der Ausnahme,

    das ist richtig, hat aber mit der 100km/h Regel nichts zu tun

    Eine Kraftfahrstraße hat keinen Einfluß auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, weder bei PKW, LKW, Motorrad, Bus noch Anhänger.

    das stimmt nur solange sie nicht zu den Autobahn ähnlichen zählt

    Habe mir jetzt mal die Ausnahmegenehmigung der StVO angeschaut.


    Ich frage mich jetzt ernsthaft, was die entsprechenden Leute reitet, die so inkonsequent Regeln aufstellen. Ein LKW bis 7,5 to zGG mit Anhänger darf auf Kraftfahrstraßen nur 60 Km/h fahren, auf autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 80 Km/h. Beim PKW gibt es diese Einschränkung "autobahnähnlich" nicht? Habe jetzt extra das Beispiel mit bis 7,5 to zGG geholt, da über 7,5 to zGG auch ohne Anhänger nur 60 Km/h gefahren darf, da ist der Anhänger nicht das Kriterium.

    das ist auch völlig richtig, du reitest leider das falsche Pferd, die 100er Regel gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5t, also ist es doch logisch das LKW bis 7,5t solo 80 und mit Anhänger nur 60 fahren dürfen, wie auf jeder Landstr auch


    Beim PKW gibt es diese Einschränkung "autobahnähnlich" nicht?

    beim PKW ist es keine Einschränkung sondern beim PKW wird auf den Autobahn ähnlichen Kraftfahrstraßen die zul Höchstgeschwindigkeit aufgehoben, nur mit Anhänger gilt weiterhin 80 bzw 100 wenn der Anhänger darf


    Es muß zwingen eine bauliche Trennung da sein.

    das ist auch falsch, ein bauliche Trennung muß nur bei 1 spurigen Kraftfahrstrassen sein damit PKW nicht an die Höchstgeschwindigkeit gebunden sind, bei 2 spurigen genügen die weißen Streifen


    Zitat

    für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

    100 km/h.

    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


    also bitte immer alles genau lesen, es gibt einmal die Ausnahmeverordnung und es gibt die StVO da speziell §3, 7 und 18 die das mit den Geschwindigkeiten Regeln, in erster Linie zählt erstmal §3 der StVO, dann das andere

    bis wann brauchst den den Anhänger, soweit ich das in Erinnerung hab ja erst nächstes Jahr, wenn ich bis dahin wieder fit bin und Gerhard mich bisserl unterstützt könnte ich dir sowas bauen


    Gerhard ist spezialist in Leichtbau

    Und ich hab die passende Halle und Werkzeug

    oh man ihr macht wieder ne Wissenschaft draus


    in der Spritzwand ist in der Regel mehr wie eine Gummitülle wo man nen Draht durch schieben kann


    aber zu was überhaupt, die Batterie ist außerhalb, die AHK auch, also einfach unten am Boden entlang gehen

    na überleg mal, warum heißt der Lastausgleich Lastausgleich?


    weil er die Last auf beide Räder gleichmässig verteilt,


    du willst aber das die 1. Achse im schlimmsten Fall mehr trägt, wenn hinten kein Gewicht hast, das geht aber nicht beim Lastausgleich, der kippt nach vorne oder hinten wie ein Einachser


    auch wenn die Achsen 2 m auseinander machst, trägt die erste kein Kg mehr als die zweite

    Hallo


    Lastausgleich ist bei hohem Gewicht nicht schlecht wenn du viel Landstr fährst und das Auto an seiner Grenze läuft


    bei jeder Mulde fällt erst das eine dann das andere Rad rein, somit drückt und zieht es an der Kupplung, das spürst dann


    beim Lastausgleich fährt er durch wie ein Einachser, das Auf und Ab entfällt einigermaßen


    ich bevorzuge nen engen Radstand, also grad soviel das die Räder nicht schleifen, erstens radieren sie in Kurven weniger und zweitens sind die Nickbewegungen weniger als bei 1 m Abstand