Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein (dies ist ab EZ 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben)
damit ist aber wenn ich mich jetzt nicht täusche auch nur die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gemeint, nicht das die Achsen für 120 geeignet sind
seit 1990 müssen nämlich genau genommen alle Anhänger die nicht für eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100km/h ausgelegt sind eine 80 km/h Plakette haben, auch wenn man eh nur 80 fahren darf