FABRIK TH U. FG-NR. DUERF EG. RICHTL. ENTSPR." lässt mich aber auch etwas ratlos zurück.
Fabrikschild und Fahrgestellnummer dürfen der EG Richtlinie entsprechen
das heißt nix anderes, als das die FIN auch 17 stellig sein darf, was bei dem der Fall ist, sie dürfte aber zu dem Zeitpunkt damals auch noch 6 stellig sein, oder wie es dem Hersteller gefallen hat
und beim Typenschild genauso, das hat früher auch andere Daten enthalten als später nach EG Norm