Hallo
Zitat
dachte das gibt probleme wenn das zul. gesamtgewicht höher is als beim zugfahrzeug erlaubt.
Jein, man darf durchaus einen Hänger anhängen der 2 t zGg hat, auch wenn das Auto nur 1000 kg ziehen darf, der Hänger darf halt nur nicht schwerer als 1000 kg inkl Ladung sein
ABER, das gilt nur für Leute mit FS Kl 3, wer diesen neuen Klasse B hat, für den gelten andere Regeln, da sollte man sich dan schon auch gerade deshalb überlegen was man anhängen darf, ohne extra Klasse E machen zu müssen
Gruß Mani