Hallo
hast Du richtig erkannt, er darf nicht
steht auch auf der TÜV Seite, mußt nur weit genug runterscrollen
ZitatUmrissleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt.
in der Regel hat aber niemand was dagegen, komischerweise sind die gleichen Leuchten wenn sie nicht weiß/rot sind, sondern nur weiß nach vorne erlaubt, hinten haben die dann ne schwarze Kappe drinn
ZitatAn Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.
also diese sind an allen erlaubt
http://www.burchardundheinz.de…riginal_images/5817_0.jpg
diese sind nur ab 1,80 erlaubt
http://www.burchardundheinz.de…riginal_images/3756_0.jpg
Gruß Mani