Hallo Erwin
das Dein TÜVtler keine Ahnung hat und wie es richtig ist wurde ja schon erklärt
aber was meinst Du mit
ZitatHallo, bei uns im alten Fahrzeugbrief steht auch die 100km/h zulassung drin
meinst Du unter Punkt 6 die dort eingetragene Höchstgeschwindigkeit, das dort 100 steht
oder hast Du unten im Text die 100er Zulassung drinn stehen, dort steht dann auch dabei das Zugfahrzeug ABS haben muß und xxx kg Leergewicht
falls Du das auf den Punkt 6 beziehst, das ist keine 100 kmh Zulassung, das ist die bauartbedingte zulässige Höchstgeschwindigkeit die der Hänger fahren darf, aber keine Zulassung für 100 kmh, damit allein kriegst keine 100er Plakette
wens unten im Text richtig eingetragen ist dann schon, aber den Aufkleber bekommst von der Zulassungsstelle, nicht vom TÜV
Gruß Mani