Beiträge von Der Glonntaler

    Seid wann haben wir hier Spass? :biggrins::D:]:)


    Also Hr, Fr, Fraulein Schmalen

    den andern Hänger hat ja bestimmt auch jemand gebaut, also entweder Tante Google fragen wer sowas baut, oder selber bauen

    da Du den Aufbau anscheinend selber bauen willst, brauchst Du nur ein Fahrgestell, besser gesagt den Unterbau, was Achsen Auflaufeinrichtungen und Zugdeichsel so kosten, kannst hier nachschaun, das meiste bekommst aber hier im Anhänger24 Shop günstiger

    für Dein Vorhaben wäre eventuell ne höhenverstellbare Deichsel am besten, da die wenn aufm Standplatz bist hochklappen kannst, so das niemand drüber stolpern kann

    wenn Dir ein fahrfertiges Fahrgestell bauen lässt, auf das dann Deine "Dose" draufschrauben kannst, mußt ungefähr mit 2500-3000 € rechnen, aber die meisten werden Dir 3500 - 5000 € abknöpfen wollen, wenn mit solchen Sonderwünschen daher kommst, also brauchst jemand der das zu normalen Preisen macht, oder auch selber bauen, dann kommst mit etwa 1800 € an Material hin

    Gruß Mani

    Hallo

    Zitat

    Auf dem Foto sieht man den schwarzen Längslenker. Der federt IN der Achse, die Achse selber bleibt starr



    das ist ja toll, das hätte ich jetzt nicht gewusst :biggrins::D:p=):)

    Sorry Stephan, aber da kann nichts dämpfen, die Dämpfer haben nur Alibifunktion, ich habs Dir mal aufgemalt, vielleicht verstehst es dann

    der Dämpfer bewegt sich fast parallel mit der Schwinge, nur durch das, das er etwas länger ist ergibt sich überhaupt ein Weg, wenn er direkt über dem Drehpunkt der Schwinge wäre, würde er sich nur rauf und runter bewegen wie die Schwinge auch, die ändert ja ihre Länge auch nicht

    bei 4 cm Einfederung, das ist ungefähr der Unterschied zwischen leer und voll beladen, beträgt der Weg am Dämpfer gerade mal ungefähr 1 cm

    beim normalen fahren, federt die Schwinge maximal 1 cm, das bedeutet der Dämpfer bewegt sich 2,5 mm, Super Arbeitsweg oder?

    ich weiß Du glaubst das nicht, dann probiers aus, miss den Abstand Auge zu Auge am Dämpfer im Leerzustand, dann belade den Hänger und miss nochmal, Du wirst sehen ich habe recht

    in der Zeichnung habe ich die Länge vom Dämpfer extra nicht geändert, damit man den Versatz am Auge erkennt, soviel Arbeitsweg hat der Dämpfer, also so gut wie nix

    ein Trost hab ich für Dich, das ist bei fast allen Hängern so, nur Westfalia hatte die Dämpfer so wie auf dem dritten Bild, da hatten sie wirklich einen Wert, aber sonst ist der Nutzen überall fast Null

    Gruß Mani

    Die Länderarbeitsgruppe hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der in den einzelnen Ländern vorherrschenden Verwaltungspraxis sowie Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen der Speditionswirtschaft eine Vereinbarung der Länder zur übereinstimmenden Handhabung der Regelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erarbeitet. Diese wurde von der VMK in ihrer Sitzung am 9./10.10.2007 einstimmig als Grundlage für die Ausrichtung der Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden gebilligt.
    Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung der Länder ist bei der Genehmigung von Ausnahmen
    vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 46 Abs. 1
    Nr. 7 StVO im Land Bremen künftig nach folgenden Regelungen zu verfahren:

    • Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
      • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
      • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr
        als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
      • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören,
        wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
        (auch mit Anhänger),
      • selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
      • Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
      • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
        hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
        werden.


    Hinweis:
    Mit diesem Katalog der generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffenen Fahrzeuge wird die bisher in der VwV zu § 30 Abs. 3 StVO vorgenommene Aufzählung wesentlich erweitert. In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren.

    nein, wurde im Frühjahr eingestellt

    ob der Nachfolger kommt weiß noch kein Mensch genau, offiziell Nein, aber es gibt Gerüchte das er doch kommen soll, bis jetzt gibts den nur bei den Scheichs

    Abgesehen davon das die meisten Stoßdämpfer umsonst sind, ist das der absolute Witz, die bringen wirklich 0,0 so wie die fast parallel zur Schwinge liegen

    aber ist doch egal, hauptsache ne 100er Zulassung hat man damit

    Hallo Max

    Bilder kannst Du entweder unterhalb vom Fenster in dem Du den Beitrag schreibst hochladen, dann erscheinen sie unterhalb vom Text

    oder Du kannst Sie in den Text dazwischen setzen indem Du auf die Büroklammer über dem Schreibfeld klickst und dort einfügst

    Gruß Mani

    shit hast es gemerkt

    als ich so am schreiben war, dachte ich mir noch, mist das könnte auch ein Paddel sein, aber dann hab ich mir gedacht, ich lass des mal so stehen

    aber Dir kann man halt auch nix vormachen :(

    genau so denke ich auch

    ich hab seid ungefähr 5 oder 6 Jahren, zwei Achsen, Zugdeichsel, Aufllaufbremse und 4 Räder im Lager stehen, inkl Brief zu dem Hänger, wollte da eigentlich mal nen neuen Aufbau drauf machen

    aber jedes Mal wenn ich mir das angerostete Zeugs anschau, dann hab ich keine Lust mehr

    vielleicht sollte ich das alles doch mal ins ebay stellen

    Zitat

    Und man muss dafür sorgen, das wohnwagen und auto beim treiben auf dem Wasser nicht einknicken



    dafür würde ne Antischlingerkupplung aus früheren Zeiten reichen, die hatten seitlich zwei so kleine Stoßdämpfer, die würden den schon gerade halten

    Also bauen wir die Espe um, nen Steg um ins Wasser zu gehen hat er ja hinten schon drann, müssen wir ihm nur noch schwimmen lernen

    das ist übrigends garnicht so schwer, ein 800 kg Wohnwagen, würde schon mit 4 großen Reifen schwimmen

    schwimmen tut eigentlich jeder Wohnwagen, das haben se mal bei Galileo getestet, man muß ihn nur dicht bekommen, das ist das einzige Problem

    und die Tür so hoch setzen ist auch doof, wegen dem einsteigen,
    dann lieber den Zwischenraum unterm Rahmen mit Kunststofftanks füllen, dann hast genug Auftrieb und die Tür bleibt auch überm Wasserspiegel

    Hallo


    Feger hat schon Recht

    Zitat

    Auch wenn in der Kontrolle im angehängtem Zustand gewogen wird besteht das Gesamtgewicht eines Anhängers immernoch aus der Summe von Achslast(en) und Stützlast.



    Dein Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 350 kg und mehr darf er inkl Stützlast auch nicht haben, theoretisch könnte er auch ne 300 kg Achse haben und 50 kg Stützlast, das wäre auch zulässig

    aber er darf nicht 350 kg auf der Achse und 50 kg Stützlast haben, weil dann hätte er 400 Gesamt, und er darf halt nur 350 Gesamt haben

    das mit dem Stützlastzuschlag ist eigentlich Blödsinn, genau genommen gibts das garnicht, das sind nur so Grenzfälle wo man das dazu rechnen kann, betrifft aber nur wenn der Hänger ein größeres Zgg als das Zugfahrzeug anhängelast hat, rechtlich ist das aber ne Grauzone

    beispiel
    Du hast ein Auto mit 1200 kg Anhängelast das 50 kg Stützlast verträgt und nen Hänger mit 1300 kg

    dann darfst den Hänger bis 1250 kg beladen, so hast 1200 kg Anhängelast auf der Achse und die 50 kg Stützlast werden dem Auto zugeschrieben

    so wird es meist erzählt und teils auch gehandhabt, leider ist das wie gesagt nicht ganz rechtens

    schliesslich hat das Auto nur 1200 kg Anhängelast und das heisst nunmal das er nur 1200 kg ziehen darf und keine 1250 kg, auch wenn die 50 kg aufs Auto drücken, ziehen mußt trotzdem 1250 kg

    noch ein Beispiel warum diese angebliche Regelung Blödsinn ist

    3 Achser LKW dürfen z.B. 18 t anhängen, und haben oft ne zul Stützlast von 2 t oder mehr, wenn das immer so wäre das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, dann würden alle Unternehmer nur noch Tandemhänger fahren, 18 t auf der Achse und 2 t Stützlast, wären 2 t mehr Nutzlast und dementsprechend bares Geld, aber auch die Tandemhänger dürfen nur 18 t haben und nix anderes ist es beim Auto, auch wenn manche was anderes behaupten

    Gruß Mani

    nicht ganz, in den meisten Bundesländern, darfst zu privaten Zwecken auch mit LKW bis 3,5 t und mit Hänger fahren, allerdings nur privat, also mitm WW hinten drann, oder dem Oldie aufm Hänger zum treffen, oder den Mopeds ins Gelände usw, allerdings ned mit ner Fuhre Kies, auch wenn Du dem :police: erzählen willst das dein Hof neu pflastern willst

    Gruß Mani