bist dir da sicher? das ist ja dann ein Unfall der unterm fahren passiert ist
nur wenn er geparkt ist und sich in Bewegung setzt, dann zahlt die Auto VS nicht, dazu bräuchte man ne extra VS
bist dir da sicher? das ist ja dann ein Unfall der unterm fahren passiert ist
nur wenn er geparkt ist und sich in Bewegung setzt, dann zahlt die Auto VS nicht, dazu bräuchte man ne extra VS
Wenn Du Dir das gefallen lässt, selber schuld
ich würde nur einmal bezahlen, es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür doppelt zu kassieren, und wenn dann sollen Sie dir das schriftlich geben, werden sie aber nicht
Gruß Mani
Wo es steht, steht ein Beitrag über deinem
ich hab jetzt grad beim TÜV für Kfz mit Dienststellen: TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH. Ridlerstr. 57 80339 München, Tel. 089 / 574061 angerufen
da lachte die Dame nur
ab 12 Monate drüber gibts zwei Jahre, fertig und man muß nur EINMAL zahlen
hab extra mehrmals nachgefragt
sie sagte auch das wäre Abzocke, wenn zweimal kassiert wird
also lasst euch ned verrückt machen
guten Rutsch und weiterhin gute Fahrt
Gruß Mani
das steht hier drinn, aber auch bisschen schwammig
da steht nicht was passiert wenns mehr als 2 Jahre überfällig ist, hab den Artikel aber nur überflogen nicht ganz genau gelesen
ich weiß halt nur wie es bei uns gehandhabt wird
Hi Peter
wo es steht müsste ich nachschaun, is aber so, hatte letztens selber nen Hänger vom Kunden, da meinte der TÜVtler, hättest halt noch nen Monat gewartet
ging aber nicht, weil er den Hänger brauchte
Gruß Mani
Richtiisch
bis 11 Monate drüber gibts 2 Jahre ab altem Datum, ab 12 Monate gibts volle 2 Jahre
alles andere wäre Betrug, oder sagen wir Abzocke
Gruß Mani
Hallo Olaf
auch von mir an Dich und an alle andern hier nen Guten Rutsch ins neue Jahr
Gruß Mani
ich schätze Uwe meint wegen deim Spruch mit der Klappe den Smiley mit dem Mittelfinger ![]()
Hallo
@Gerhard
rote Nr oder Überführungskennzeichen wäre in dem Fall Urkundenfälschung, da das Fahrzeug ja ein eigenes Kennzeichen hat und zugelassen ist
ansonsten sagt das Gesetz
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2. folgende Arten von Anhängern:
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen:
3. Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind. Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.
über die nötige HU steht leider nirgends etwas, ich würde mir beim TÜV schriftlich einen Termin geben lassen, mit diesem Papier in der Hand dann kurz vor dem TÜV Termin starten, bei einer eventuellen Kontrolle kannst Du ja dann vorweisen das Du auf dem direkten Weg dorthin bist,
somit dürfte es keine Probleme geben, da man ja auch mit nicht zugelassenen Fahrzeugen zum TÜV, Werkstatt, oder Zulassung fahren darf, solange ein Kennzeichen vorhanden ist und eine Versicherung besteht, Versicherung ist bei dir ja nicht nötig, wegen der grünen Nr
wenn deine Bremse nicht geht, wirst zwar beim TÜV unter umständen durchfallen, aber dann hast Du den Prüfbericht, und der berechtigt dich auf jeden Fall die nächsten 4 Wochen damit rumzufahren, somit kannst dann unbesorgt zur Werkstätte deines Vertrauens fahren und es muß nicht die nächstgelegene sein
um auf Nr Sicher zu gehen, würde ich bei der Zulassungsstelle oder beim TÜV in deiner Nähe nochmal nachfragen, aber normal müsste es so erlaubt sein
Gruß Mani
die Bilder von seim Audi sind doch hier genug drinn, z.B. hier
https://anhaengerforum.de/forum/thread/2348 Posting 29
Gruß Mani
Hallo Uwe
die Profile sind bestimmt nicht ausgeschäumt, brauchst ja nur mal dagegen klopfen, müsste man hören das die hohl sind
des Kabel bringst da leicht durch, erst ein ganz dünnes nehmen, das dann mit nem stück andern Draht unten raus angeln kannst und an des dann das andere Kabel festmachen und durch ziehen
hab des bei meiner Werkzeugkiste auch so gemacht, außen durch die Eckprofile durch, ist bisschen ne fummelei, aber geht normal ganz gut
Gruß Mani
Hallo
bei deim Lastenheft, da bleibt eigentlich fast nur Koch (oder irgendein anderer kleiner Hersteller) übrig, das ist einer der wenigen Hersteller der viel mit V2A macht (Schrauben) und der flexibel genug ist auf alle deine Wünsche ein zu gehen
alle andern bauen mehr oder weniger ihre Baureihen, Sonderwünsche sind da meist nicht erwünscht
Gruß Mani
Hallo Roland
bei Kraftfahrzeugen ja, dort sind sie Pflicht, an Anhängern sind sie erlaubt, aber nicht Pflicht
nachzulesen im §52a StVZO
Gruß Mani
Hi Alex
Glückwunsch zur neuen Garage,
(das Haus ist Dir ja ned so wichtig schätze ich)
gibts schon Bilder vom zukünftigen Reich?
ansonsten Guten Rutsch und lass es langsam angehen
Gruß Mani
Hallo Martin
120 ist schon ok, 80 ist ein bisschen wenig in der Gewichtsklasse
Gruß Mani
Zitatmusst aber aufpassen, dass du ab einer Steigung von 9% bei "80" Schluss machst.
da ist nicht bei 80 Schluß, da ist sowieso Schluß, wenn er das erhöhte Zuggewicht in Anspruch nimmt, darf er eine Straße die mit mehr als 8% ausgeschildert ist dann gar nicht mehr befahren, weder mit 100 noch mit 80 nedmal mit 50, so einfach ist das
Also entweder 1000 kg Anhänger kaufen und offiziell 100 damit fahren
oder 1300er und ablasten, oder drauf hoffen das man mit 100 nicht erwischt wird
Gruß Mani
stimmt laufen senkrecht, dann sind die andern halt gebohrt für die Stange
dann könntest auch in der Mitte innen nach unten gehen, und dann unten mitm Kabel raus, und dem Flexschlauch weiter zum Lampenträger
so in etwa
uwe.JPG
Gruß Mani
Moin Uwe
wie laufen den die Panelle der Klappe hinten, ich schätze Quer oder? wegen dem Drehstangenverschluß
dann könntest die Lampe unterhalb vom Schloß anbringen und das Kabel innen durch an der Seite raus und nach unten gehen lassen
Gruß Mani
bin ja gespannt ob er den Mindestpreis erreicht, 3450 € ist ein stolzer Preis, auch wenn das Ding wie Ladenneu aussieht