Beiträge von Der Glonntaler

    Wo es steht, steht ein Beitrag über deinem

    ich hab jetzt grad beim TÜV für Kfz mit Dienststellen: TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH. Ridlerstr. 57 80339 München, Tel. 089 / 574061 angerufen

    da lachte die Dame nur

    ab 12 Monate drüber gibts zwei Jahre, fertig und man muß nur EINMAL zahlen

    hab extra mehrmals nachgefragt

    sie sagte auch das wäre Abzocke, wenn zweimal kassiert wird

    also lasst euch ned verrückt machen

    guten Rutsch und weiterhin gute Fahrt

    Gruß Mani

    Hallo


    @Gerhard


    rote Nr oder Überführungskennzeichen wäre in dem Fall Urkundenfälschung, da das Fahrzeug ja ein eigenes Kennzeichen hat und zugelassen ist


    ansonsten sagt das Gesetz


    § 3 Notwendigkeit einer Zulassung

    (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.


    (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
    2. folgende Arten von Anhängern:
    e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,




    § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge


    (2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen:


    3. Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind. Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.





    über die nötige HU steht leider nirgends etwas, ich würde mir beim TÜV schriftlich einen Termin geben lassen, mit diesem Papier in der Hand dann kurz vor dem TÜV Termin starten, bei einer eventuellen Kontrolle kannst Du ja dann vorweisen das Du auf dem direkten Weg dorthin bist,


    somit dürfte es keine Probleme geben, da man ja auch mit nicht zugelassenen Fahrzeugen zum TÜV, Werkstatt, oder Zulassung fahren darf, solange ein Kennzeichen vorhanden ist und eine Versicherung besteht, Versicherung ist bei dir ja nicht nötig, wegen der grünen Nr


    wenn deine Bremse nicht geht, wirst zwar beim TÜV unter umständen durchfallen, aber dann hast Du den Prüfbericht, und der berechtigt dich auf jeden Fall die nächsten 4 Wochen damit rumzufahren, somit kannst dann unbesorgt zur Werkstätte deines Vertrauens fahren und es muß nicht die nächstgelegene sein


    um auf Nr Sicher zu gehen, würde ich bei der Zulassungsstelle oder beim TÜV in deiner Nähe nochmal nachfragen, aber normal müsste es so erlaubt sein


    Gruß Mani

    Hallo Uwe

    die Profile sind bestimmt nicht ausgeschäumt, brauchst ja nur mal dagegen klopfen, müsste man hören das die hohl sind

    des Kabel bringst da leicht durch, erst ein ganz dünnes nehmen, das dann mit nem stück andern Draht unten raus angeln kannst und an des dann das andere Kabel festmachen und durch ziehen

    hab des bei meiner Werkzeugkiste auch so gemacht, außen durch die Eckprofile durch, ist bisschen ne fummelei, aber geht normal ganz gut

    Gruß Mani

    Hallo


    bei deim Lastenheft, da bleibt eigentlich fast nur Koch (oder irgendein anderer kleiner Hersteller) übrig, das ist einer der wenigen Hersteller der viel mit V2A macht (Schrauben) und der flexibel genug ist auf alle deine Wünsche ein zu gehen


    alle andern bauen mehr oder weniger ihre Baureihen, Sonderwünsche sind da meist nicht erwünscht


    Gruß Mani

    Zitat

    musst aber aufpassen, dass du ab einer Steigung von 9% bei "80" Schluss machst.


    da ist nicht bei 80 Schluß, da ist sowieso Schluß, wenn er das erhöhte Zuggewicht in Anspruch nimmt, darf er eine Straße die mit mehr als 8% ausgeschildert ist dann gar nicht mehr befahren, weder mit 100 noch mit 80 nedmal mit 50, so einfach ist das



    Also entweder 1000 kg Anhänger kaufen und offiziell 100 damit fahren


    oder 1300er und ablasten, oder drauf hoffen das man mit 100 nicht erwischt wird


    Gruß Mani

    Moin Uwe

    wie laufen den die Panelle der Klappe hinten, ich schätze Quer oder? wegen dem Drehstangenverschluß

    dann könntest die Lampe unterhalb vom Schloß anbringen und das Kabel innen durch an der Seite raus und nach unten gehen lassen

    Gruß Mani