Hallo
Heute hatte ich mal wieder nen Hänger von nem Kunden zum TÜV da, also noch schnell Lichter kontrolliert und Bremse bischen nachgestellt, Spiel im Gestänge nachgestellt, alles wunderbar, ab zum TÜV
Licht usw alles in Ordnung, dann der übliche Bremstest, Anfahren und bremsen, damit er die AE beobachten kann
da sagt der doch glatt zu mir, "der Auflaufweg ist zu lang, die läuft voll auf"
Ich: "schmarrn der bremst einwandfrei"
Er: "ja weil er leer ist"
Ich: " Quatsch, erstens hab ich die Bremse vorhin noch nachgestellt und zweitens gehört das so, soll ich Dir die Einstellanweisung von Knott mal zeigen?"
Er: " ne der Weg ist zu weit"
Ich ziehe die Handbremse und sag, "schau mal, wenn der Hebel nichtmal senkrecht steht, dann ist das einwandfrei"
Er dreht sich um und geht wieder rein
Muß dazu sagen es regnete gerade mal wieder recht kräftig und er hatte genauso wenig Lust nass zu werden wie ich
er also sein Zettel geschrieben, geringe Mängel, wegen Auflaufweg zu groß
naja was solls dachte ich mir is ja egal, hauptsache neues Papperl is drauf:)
ABER NÄCHSTE WOCHE IST ER DRANN, dann zeig ich ihm diese Fotos, mal schaun was er dann sagt
hier Bremse voll offen
AE01.jpg
normal gebremst, da meinte Er, das ist zuviel die steht hinten an
AE02.jpg
mal schaun was er dann zu dem Bild sagt, da steht sie wirklich hinten an, wenn man die Handbremse zieht und rückwärts fährt, weil dann geht sie wirklich ganz rein, aber davon waren wir weit entfernt im Bild 2
AE03.jpg
naja ich kanns ja verstehen, der Prüfer ist noch recht jung, vielleicht kennt er bis jetzt nur so alte Peitzbremsen, dann hätte er ja recht, aber so passt es halt nicht, nur gut das meim Kunden das auch egal war das nun geringe Mängel statt ohne Mängel aufm Zettel steht
Fortsetzung folgt
Gruß Mani
Beiträge von Der Glonntaler
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Hallo
kannst rückwärts fahren ohne das er bremst oder nen Sperrhebel einlegen mußt? dann hast ne Rüfa, ansonsten wirds eventuell schwierig
Du mußt ja keinen Neubau draus machen, sondern machst ja nur einen Umbau, aus WW wird Anhänger offener Kasten, Abmessungen und Gewichte ändern sich und das wird alles im Brief eingetragen, dann gehts auch ohne Rüfa, allerdings würde ich sicherheitshalber vorher mit dem TÜVtler nochmal sprechen, manche machen nen Umbau draus, manche sagen das ist ein Neubau, auch wenns keiner ist
achja, wieso Auflaufweg zu gering? hat der ne Peitzbremse, dann hatte der vermutlich mal wieder keine Ahnung, bei der gehört das so
Gruß Mani -
Hallo
so schlimm ist das nicht mehr mit den Reifen, und die müssen auch nicht mehr unbedingt eingetragen sein, das interessiert heute niemanden mehr was da im Schein steht, weils eh oft nicht überein passt
eine Umrüstung von den Schubkarrenreifen auf normale Reifen würde ich aber auch eintragen lassen, kann ja nicht schaden und ist reine Formsache
Gruß Mani -
Hallo Du namenloser Geisterreiter
Die Frage ist so eigentlich nicht zu beantworten, ein Bild wäre viel besser wie diese Zeichnungen, was ist das für ein Rahmen?
einfaches U Profil, sprich Baustahl, sind es Rahmenteile ab Werk, eventuell auch mit so Ovalen Löchern usw usw
wie ist die Deichsel jetzt drann befestigt, ist das ein Teil oder ist die Deichsel seitlich oder drunter angeschraubt, das alles macht große Unterschiede über die Art der Reparatur
wenn die Holme einfach U-Träger sind, dann einfach die gerissene Stelle schweissen und fertig, oder komplett tauschen und Deichsel wieder drann schrauben, kann aber auch so ein Normfahrgestell sein, da darfst dann nix drann machen, wenns ein ganz normaler Rahmen ist, dann kann die brutzelei vom Vorgänger auch in Ordnung sein, auch wenns vielleicht ned so schön aussieht
also mach mal ein paar gescheite Bilder, dann kann man mehr sagen
Gruß Mani -
Hi Alex
Heckklappe, auf jeden Fall des Fenster davon, schaut einfach besser aus als wenn alles zu ist
Gib Gas das bis zum Treffen fertig bist
Gruß Mani -
wars a runder? gabs soviel Alk der unbedingt vernichtet werden musste damit er ned schlecht wird, oder war eins der Gläschen schon schlecht?
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C1E ist ja höher als BE, also noch besser
brauchst halt im Auto nen Kompressor und nen Umbausatz damit die Druckluftventile angesteuert werden, kein billiges Vergnügen
Gewicht kommt halt drauf an, Anhänger darf maximal das 1,5 fache vom zGG des Zugfahrzeugs haben plus Sattellast, weil die ja das Zugfahrzeug belastet
Sponsor mußt Dir selber suchen
wenn mehr über Druckluftanlagen wissen willst mußt mal bei den Nachbarn suchen, dort gibts das viel öfters als bei uns, In D kenn ich nur noch eine Firma die das macht
Gruß Mani -
Willlscht ne gelbe Karte? oder gleich ne Rote?
des sagt wieder der richtige, selber aufm Esel zur Arbeit reiten aber lästern :D:)
ok Du darfst das -
mit Bolzen mein ich ned die Kugel, sondern den Steckbolzen zum verriegeln
kann man aber auch weglassen, wenn die andern nimmst, dann sparst Dir 6€ pro Stück
Gruß Mani -
Dann möchte ich Dir hiermit als zweiter
HERZLICH GRATULIEREN!!!
Das liest sich ja wirklich genial - super. Freu ich mich, echt.
Die Bilder sind klasse...sowas darf man doch nicht vergessen
Geilomatus! Dann hau mal rein, daß das Ding zum Treffen fertig ist *ggg*
hab ja gesagt Du schaffst das
(meine Worte)
Gruß Mani -
Hallo
Klasse 3 stimmt, B allein nicht, BE muß es sein, ein Sattel ist ein Anhänger
Gruß Mani -
Hallo
Kipperlager kosten inkl der Kunststoffschale und Bolzen 34 € pro Stück
und sind auf Lager, also sofort lieferbar wenn welche willst
Gruß Mani -
Also beim Auto weiß ich es ganz sicher das der TÜV nicht verfällt oder rückdatiert wird, mein Spezl hat ein Autohaus und da gabs mal ne zeitlang Autos die über zwei Jahre alt waren, die brauchten damals dann alle ne Ausnahmegenehmigung weil sie sonst wegen der Abgasregelung nicht mehr zulassungsfähig waren, weil sie keine Euronorm hatten aber ansonsten wurden die ganz normal zugelassen
bei Eigenbauten kann es möglich sein, werd mal nachfragen
Gruß Mani -
Herzlichen Glückwunsch
hat das neue Fahrgestell jetzt ne Bremse oder wieder ungebremst?
Gruß Mani -
Hallöchen
Zitatich habe es damals noch mit 7.5 Tonnen gelernt,
wie schön das unsere Gesetze ständig geändert werden, also mit den 7,5 t das hab ich noch nie gehört, in welchem Jahrhundert soll diese Regelung gewesen sein? in meim Fahrschulbuch Kl2 steht noch 2,8 t, das ist von 1984 oder 85, da hab ich mich also auch geirrt, ein Golf mit LKW Zulassung darf also überholen, und ich hab halt auch noch die Regel im Kopf, das alles was über 2,8t ist, ist ein LKW, wenns kein PKW oder Bus ist
das des jetzt auf 3,5t erhöht wurde war mir auch neu, aber von 7,5 hab ich noch nie was gehört, aber kann schon sein das das irgendwann mal so war
aber das VW Bus mit Hänger dem Sonntagsfahrverbot unterliegt ist immer noch so, wenn er LKW Zulassung hat, allerdings gibts da jetzt auch seit ner Zeit schon Ausnahmeregelungen bis 3,5 t, wenn der Hänger für Freizeit oder Sportszwecke ist
Gruß Mani -
Richtiisch
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FAAAALLLSCCCHHHH
LKW ist LKW und wenns a GOLF mit LKW zulassung ist dann darf der auch ned überholen
wenns ab 7,5 t ist, dann stehts auf nem kleinen Schild unten drunter
ab in die Ecke und lernen -
denkt doch mal nach, habt ihr noch nie a neues Auto gekauft
Neufahrzeuge immer ab Tag der Zulassung, alles andere wäre Blödsinn, wie lange glaubt ihr das Neufahrzeuge oft auf Halde stehen -
mit nem weißen darfst immer fahren, auch Sonntags, wenn Dir halbe Schweinehälften reinhängst
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wenn jetzt mitte mitte 123 hast dann nimm ne 120er, 130 wird zu breit