Ähm das hatten wir schon ein paar mal
die Anfahrleistung ist zwar auch maßgebend, aber wie schon ein paar mal gesagt, knappe 50 PS reichen für Auto mit 3,5t Hänger, das ist also nicht so wichtig
Zitat
deshalb dürfen Geländewagen aufgrund ihres Untersetzungsgetriebes auch oft bis zu 1,5-fachen des eigenen zulässigen Gesamtgewichtes anhängen ..... bei gegenüber normalen PKW eher schwacher Bremsleistung.
stimmt leider auch nicht, die Untersetzung ist kein Kriterium, dafür viele andere Punkte, hab ich auch schon ein paarmal erklärt, viele Möchtegern Geländewagen wie ML, X5, Q7 haben gar keine Untersetzung
außschlaggebend ist die Bremse und besonders die Handbremse, diese muß das gesamte Gespann auch am Berg zum halten bringen können, falls die normale Bremse ausfällt, und daher kommen die oft nur sehr niedrigen Anhängelasten
Gruß Mani
P.S. vor lauter schnell schnell, weil ich vorhin nur kurz drinn war hab ich das ZUG überlesen und nur zgg gelesen, das Zuggesamtgewicht muß nicht im Schein stehen, nur wenns begrenzt ist wie Manfred es oben vollkommen richtig erklärt hat