Beiträge von Der Glonntaler

    Hallo


    Bedienungsanleitungen wurden hier schon öfters ausgetauscht, einfach mal bisschen die Suche fragen, da findest dann schon passende Beiträge, teilweise sogar die PDF Datein dazu


    die alten Originalkupplungen sind schon noch erlaubt, aber sie müssen halt in einwandfreiem Zustand sein, meist sind sie das nicht mehr und werden deshalb bemängelt, das ist aber bei ner neuen genauso, wenn die verschlissen ist


    Gruß Mani

    So jetzt hab ich bisschen rumtelefoniert, mit KVR BAG usw


    wir haben fast beide Recht, Tom nur ein bisschen mehr :)


    Ich hab etliche Versuche gebraucht bis ich nen alten Hasen am Telefon hatte der auch die alten Gesetze kennt, das Gesetz wurde aber wegen der EU und der eh immer schwerer werdenden Fahrzeuge mal geändert, früher galt die 7,5 t Grenze und die wurde irgendwann Ende der 80er Jahre aufgehoben, wann genau konnte mir der Herr leider auch nicht mehr sagen, aber wenigstens kannte er die alte Regelung auch noch


    Heutzutage darf jede SZM fahren, auch wenn se mehr als 7,5t Eigengewicht hat, die Gewichtsbeschränkung ist weggefallen


    ein hoch auf Tom :anstoss:


    Gruß Mani

    jetzt fang Du auch noch an :biggrins:


    das bestreite ich ja nicht, aber eben nur wenn die unter 7,5 t Eigengewicht hat, so hab ich es gelernt und so wurde es auch gehandhabt bei der Polizei


    ich bin auch mal Sonntags durch Rosenheim gefahren ins Kino und Eisdiele, haben zwar alle doof gegugt, aber hat keiner was gesagt, nur die Kollegen mit den 3 Achsern durften das nicht, weil die leer über 7,5 t hatten

    Hallo Jens


    da gugst Du auf die Achsen, da stehts drauf, meist reicht sogar schon ein Blick auf den Blechdeckel der Radnabe


    Deine AE ist ne Grümer, der Rest kann alles mögliche sein


    Gruß Mani

    ich verenn mich in garnichts ich weiß das ne Szm kein richtiger LKW ist weil sie keine Ladefläche hat, und nur aus dem Grund darf sie auch fahren, weil zGG wäre ja 16 t oder mehr, trotzdem aber darf man mit der SZM nur fahren wenn sie unter 7,5t Eigengewicht hat, es heisst ja ganz klar, nur LKW bis 7,5 t dürfen fahren


    mach einfach mal deine Augen auf, du wirst niemals ne 3 Achser SZM am Sonntag sehen, nur immer 2 Achser, oder frag deinen Richter


    und wenn DU mir das schriftlich 100% Rechtssicher mit Garantie (DU übernimmst die Strafzettel) geben kannst, das ich auch mit ner 8 oder 9 t schweren 3 Achser Szm am Sonntag fahren darf, dann her damit, dann werd ich reich, :]


    des verkaufe ich dann an alle Spediteure die jetzt Sonntags ihre 3 Achser stehen lassen und nur mit den 2 Achsern fahren, ich kenn da einige, die ihre Auflieger und Züge an der Grenze stehen haben und mit den 2 Achser SZM heim fahren


    Alternativ reicht mir auch ein Gesetzestext in dem die alte mir bekannte Regel geändert wurde, also das es für ALLE unabhängig vom Eigengewicht gilt, vielleicht hast Du ja Recht und mir ist das nur entgangen, wenns klappt dann kauf ich mir für Sonntags sowas

    Achja, ein Ansatz gibts noch


    Zitat

    Der Verkäufer besteht auf die Abnahme. Ich hätte mir die nicht geschriebenen Informationen telefonisch einholen können.


    als VK ist man verpflichtet per email erreichbar zu sein und auch in angemessener Zeit zu antworten (ebay versteht darunter innerhalb 24 Std)


    hast Du ne Mail geschrieben und er nicht geantwortet? dann hast ne Chance

    Hallo


    also Du bist schon etwas blauäugig in der Beziehung, diese AB sagt doch garnichts


    Zitat

    PKW Anhänger 0,7 t sehr groß


    Sie bieten auf einen sehr großen Kastenanhänger. Kastenmaß ca. 3 x 1,5 Meter. Leider gibt es keinen Fahrzeugbrief, nur das Typenschild auf der Deichsel.


    Der Anhänger ist in einem guten Zustand. Auf den Fotos ist er ein bischen verstaubt, da er etwa ein Jahr in meiner Scheune gestanden hat. Der Anhänger hat eine Auflaufbremse. Die Bereifung ist OK, ebenso die Elektrik und das angebaute, Stützrad.


    genau genommen hat dir der VK nicht zu viel versprochen


    Du bekommst nen großen Anhänger, mit Kasten, Elektrik, Stützrad, Reifen und Bremse ohne Papiere und etwas Staub, mehr hat er nicht versprochen


    das Du da jetzt bestimmte Eigenschaften selbst rein interpretiert hast ist Dein Problem

    Zitat

    dachte jedoch, da der Verkäufer schrieb, dass der Anhänger seit ca. einem Jahr in seiner Garage steht, dass er vorher auf ihn angemeldet gewesen sei, so dass ich ihn mit einer normalen HU wieder zulassen kann


    Das hättest Du halt vorher erfragen müssen


    Ich würde sagen, Du hast die A.....karte gezogen, die AB ist zwar so aussagekräftig wie ein Preisschild im Supermarkt, aber wer darauf bietet ist genau genommen selbst schuld


    Du kannst jetzt hinfahren, und nach verschwiegenen Mängeln suchen, z.b. verrosteter oder gebrochener Rahmen oder irgendwie sowas, oder Glück haben und die Bremse geht nicht, was halt den angeblichen guten Zustand mindert, aber bei der AB hast fast keine Chance das da wieder raus kommst


    oder Du holst ihn nicht ab, und kassierst ne schlechte Bewertung, Rot kannst ja eh nimmer kriegen, weil die VK ja leider keine roten mehr verteilen dürfen


    Fair wäre, das Ding zu holen, versuchen TÜV zu bekommen, was in den meisten Fällen klappt, und wenn nicht kannst ihn immer noch im ebay an den nächsten Dummen mit ner ähnlich nichtssagenden AB verkaufen


    Gruß Mani

    Hallo


    das hört sich ja nicht gut an,


    also der rot markierte Teil kommt mir sehr bekannt vor, es gibt irgend ein Auto das hat genau solche Klötze drinn mit dieser Feder


    BPW Klotz.jpg


    ob der Rest vom Belag die selbe Form hat kann ich aber nicht mehr sagen


    aber mir ist grad noch was eingefallen, in irgend nem Oldi Forum hab ich mal was gelesen, von ner Firma die alte Belagträger mit neuem Belag beklebt, und hab ein bisschen gegoogelt


    gug mal hier
    http://www.limbacher-bremsbela…ktion/Dienstleistung.html
    http://www.bremskerl.de/


    da wird dir geholfen


    Gruß Mani

    Kleben würde ich lassen, wenn dann Nieten, aber am besten neue kaufen


    wenn die so alt sind das se sich allein auflösen, sind se entweder mal richtig heiß geworden, oder steinalt, da kommt dann eine nach der andern daher

    Achja nochwas zur eigentlichen Frage


    wenns nicht durch Verbotszeichen eh verboten ist, darfst Du mit Hänger rein und brauchst auch keinen zweiten Parkschein solange der Hänger am Auto bleibt


    so ist es zumindest hier in München, wenn ich mit Hänger irgendwo parke wo es diese Parkscheinautomaten gibt, brauche ich nur einen Schein solang der Hänger am Auto hängt, wenn ich kein doppelten Platz finde und Hänger und Auto getrennt abstelle, brauchen beide nen eigenen Parkzettel

    da bin ich mir auch ned ganz sicher, ob se schon zwischen Auto und Hänger runter ist, oder nur aufs Dach vom Hänger, schätze aufs Dach, weil ich schon ziemlich weit war als es gescheppert hat


    muß ich mal schaun ob ich irgendwo nen Kratzer find, dann kann ichs Dir genau sagen