Ralph,
das ist es was Mani meint: IST ES SOOOO SCHWEERRR ???????????????
Einfach nur mal LESEN müssen die Leute, sonst nix.
DAS ist die Genehmingung damit mann in Deutschland auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen 100 kmH fahren darf : StVO §18 9 Ausnahmeverordnung
Das ist eine Ausnahme von der generell geltenden Geschwindigkeit für Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger von 80 kmH !
Welche Vorraussetzungen für die o.g. Ausnahmeverordnung bestehen müssen, steht sicherlich auf tausenden Internetseiten ( und auch ich glaub fast jeder Händler hat dies in allen erdenklich gut erklärten Varianten auf seiner Homepage stehen )
Das Problem, es liest keiner ( wohl auch nicht Du Ralph !? )
Es ist ehrlich eigentlich gaaanz einfach.
Deine 80 kmH Theorie bzgl Aufkleber etc. hat hiermit nix zu tun und bringt für alle Leser hier nur wieder durcheinander rein.
Nochmal:
In Deutschland dar mit Anhänger GRUNDSÄTZLICH nur 80kmH gefahren werden ( steht auch auf groooßen Schildern beim Grenzübergang nach Deutschland auf jeder Autobahn ), und wer mehr Fahren will ( also max 100kmH ) kann unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Ausnahmegehmingung beantragen bzw. Eintragen lassen.
Und die Voraussetzungen gibt diese StVO §18 9 Ausnahmeverordnung klar, und unmissverständlich vor.
...wie auch zb. bei Google zu finden: Suche "Tempo 100 Regelung für Anhänger" =
ca. 124.000 Einträge !!!!
( ich glaube Mani liest dies hier nun, und schüttelt auch nur den Kopf, stimmt´s ?? )
LG
Micha
PS: kleiner Trost: selbst die Zulassungsstellen haben seeehr oft keine Ahnung, und ich dachte bisher zumindest die sind des Lesen mächtig