Beiträge von ecuril

    Das es "geht" evtl., und es "kann" drauf gelassen werden.


    Aber wir in der Feuerwehr haben klar die Info, daß es nicht DARF ind Deutschland ! Dies gilt auch schon für Steckschlösser etc.
    Dies hat den Grund, daß zb. bei einem Unfall jeglicher Art der Anhänger sofort vom Auto getrennt werden können muß.
    Die Gesetztepassage kenn ich allerdings nicht. Wird aber bei der Wehrinfo sicherlich eine geseztliche Grundlage geben...denn einleuchtend ist es schon.

    Jaja....da gibbet schon tolle Sachen ( wie die abnehmbare Kupplung, die Sache mit den eingetragen Reifen und den reel aufgezogenen, den Anhängelasten und GG der Anhänger etc etc ), wo das Grundwissen der Streifenhörnchen schlicht fehlt.
    Aber zu 750kg und B, daß Problem an Euren "Einstellungen" zum B ist das es in den Klassen BE und C-.. explizit ERLAUBT ist ! Wofür denn dass, wenn´s in B schon erlaubt ist ???
    Und nachwievor haben wir beim Sprinter das Problem des Leergewicht´s.


    Und nu .... ?

    Jay,


    ich versteh ja was Ihr meint......aber das kleine "bzw." in letzten Zitat von mir ( es wir auch bei anderen Formulierungen anders genannt etc etc ), ist hier bezogen als UND.
    Ich sagte schon: Es kommt darauf an was ein Richter und wie die Gesetztesschreiber das Auslegen, und nicht der "Bürger".
    Dummerweise kenne ich 2 Fälle...da hatte irgendwie die Staatsanwaltschaft eine andere Meinung.
    Wenn ich kann suche ich für Euch mal die Aktenzeichen raus, oder wenn´s erlaubt ist Kopien mit Begründetem Text als Scan hier ( bzw. Link )


    .....ich habe alle Klasse, was kümmert es mich.:biggrins:


    .. so muß weg: Theorieunterricht steht an:police:


    :bitteschoen:


    (Quelle: [http://www.tuev-sued.de/fuehre…fung/fuehrerscheinklassen])
    ...nur ein Beispiel...aber Ihr könnt selber googeln....[Ungefähr 35.300 Ergebnisse (0,31 Sekunden)]


    so..jetzt wisst Ihr welchen Text ich meinte...gibt sooooo viele
    Bin mal gespannt was Ihr nun schon wieder verdreht damit Eure Meinung passt !!
    Was ist mit dem Leergewicht des Zugfahrzeuges....dazu noch nix eingefallen ???:ohmann:


    ..ich lach mich schlapp... iHR MACHT MICH ECHT FERTIG:shocked:

    .mhhh bisher habe ich noch keine Fakten anders lautend von Dir oder sonst wem gesehen.


    Kommt da noch was, außer haltloser Behauptungen ?
    Mehr kann ich auch nicht machen......macht was Ihr wollt.
    Ich hoffe Nur die Mitleser ( und vorallem die, welche es betrifft ) entscheiden sich aufgrund der Fakten und nicht auf Behauptungen.:vielglueck:


    N8
    ..ich geb´s auf.

    ..davon mal abgesehen:


    Zitat

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)



    ..wie schwer ist wohl so ein Sprinter ? Ich schätze mal mehr als 750 kg, oder ?
    Das Problem würde ja noch dazu kommen. Schon 2 Probleme welche Ärger machen könnten mit B einen Sprinter von 3,5 t mit Anhänger fahren zu wollen :bierbayer:

    Genau da liegt u.a DEIN Problem !
    GG des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten, und nicht das was Du interpretierst.
    Da steht nicht ODER, sonder UND ....Du kennst die Unterschiede ?


    Mir auch egal....sollen sich die Angeklagten auf u.a. auf Dich beziehen wenn Sie vorm Kadi stehen :)
    Frag mal Polizei und Rechtsexperten, was die dazu meinen.


    Geben die es Dir schriftlich, ( gem. Deiner Meinung ) dann stehe ich dazu, gibbet vieeel Bier.
    Was bekomme denn ich wenn´s stimmt ( meine Behauptung ) ???
    Als Tipp: ich Fahre ca. 150.000 km im Jahr ..mehr sag ich net


    LG
    Micha



    Sorry, falscher Text.....hier der Richtige...ist aber bei 100 KmH und B das Gleiche !!
    Bitte Zeigt mir das Gegenteil im Gesetztestext, und ich nehme alles zurück und jeder bekommt Bier !!
    :heileuch:

    ..die sind Baujahr 4. KW 2004 wenns eine vierstellige Zahl ist .....also kein Problem, sollten aber in etwa 1 Jahr ausgetauscht werden.
    Bei nur 3 stelligen Zahlen ist der Reifen Baujahr vor 1999, und sollte sofort runter.

    Mani,


    nö klar, man sei bemüht um Hilfe, schreibt die Probelme auf, und als Antwort vom Fragesteller kommt " ...interessiert keinen Menschen "
    Wenn´s der Mod auch für gut hält, brauch ich auch nix mehr zu Schreiben,...:confused:


    Das die geschraubt werden weiß ich auch, aber es es spielt doch anscheined eh keine Rolle gem. Fragesteller ?!


    N8
    Micha