Hallo,
ich frag mich ob bei Zulassung eines reinen Fahrgestells, das später eine Kabine (als Ladung...) tragen soll absolut ZWINGEND eine Radabdeckung notwendig ist... DENN die Kabine wäre quasi die Radabdeckung.
Gehts dem Tüv da eigentlich nur um Spritzschutz oder noch was anderes?
Natürlich könnte man nur zur Abnahme son Plastikdingens "drantüdeln"... ABER der Teufel liegt ja (dauernd...) im Detail!
Denn wenn ich die "Plastics" entferne und die Kabine aufsetze und dann die Rennleitung kommt... dann könnt ich denen zwar erzählen, dass die Kabine nur Ladung ist und notfalls abgenommen werden kann... (wozu mich aber soweit ich weiß auch keiner auf freier Strecke unmittelbar zwingen dürfte) aber dann stünde ich plötzlich ohne Radabdeckung vor denen und die könnten mich drankriegen...
Meinungen?
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Und was ist mit Leuchtenpflicht bei Wechselaufbau?
Ab gewissen Höhen u. Ausmaßen sind ja zusätzliche Leuchten Pflicht... gilt das bei "Ladung" denn nicht? Oder müsste man die Ladung genau so beleuchten?
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Mini-Container-Locks: Gibts sowas? Ich hab nichts gefunden...
ich suche etwas das idealerweise (z.B. konisch zentrierend) funktioniert und auch sicher arretiert (plus Verlustsicherung durch Dauersplint o.ä.)
Notfalls müsste man natürlich beide Funktionen auch trennen.
Danke!
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Radabdeckung ohne Aufbau ist pflicht !
ohne Aufbau kannste den Deckel fehlen lassen,vorne und hinten ist pflicht.
einfach mal bei einer Sattelzugmaschine anschauen.
Aufbau runter ist nicht nötig bei einer Kontrolle
Licht glaube ich wenns 40 cm über die normale Fahrzeugbreite geht dann müssen zusätzliche Leuchten dran sons nix.
Licht nach oben hat keine Wechselbrücke
wegen befestigung hab ich noch keine Minitwistlox gesehen,kannste dir selbst was basteln.
mach das alles nicht zu kompliziert
16 oder 20 mm Schrauben mit Mutter und dicker Splint durch fertig ist die Geschichte
wie schwer wird die Geschichte denn ?