Beiträge von Larac4

    Die Achse hat zur Verbindung zum Rahmen ein L-Eisen verkehrt aufgeschweißt.

    Je länger, desto besser.... so zumindest die Werbevideos von SIGG (auch sehr schöne Anhänger, vor allem die Zurrpunkte).


    Ich kann mir aber schon vorstellen, das da was dran ist, da ja die breitere Auflage die Last besser verteilt bzw. abträgt.

    Aber das ist jetzt auch nur Laien-Wissen.

    75cm, war ich selber erstaunt, da SIGG ja mit 70cm groß wirbt.


    Kupplung = AK 161

    Achse = B1600-3


    Allerdings ist bei Eduard nicht alles so rosig wie gedacht und ich muss mir so einige Gedanken machen und Lösungen suchen:


    - Garantie kann ich Online nicht anmelden

    - Stützrad ist so knapp bemessen, das es bei geraden Anhänger gerade noch vor Bodenkontakt einschnappt (also Adapterplatte nötig)

    - Stützrad ist mit der Auflaufeinrichtung und Al-Ko Stützradhalterung so nah am Anhänger, das eine 40er Bordwand aufs Stützrad knallt.

    - Damit ist auch eine vernünftige Deichselbox fast nicht möglich (da kaum Platz).


    und noch einige andere Dinge, die mir momentan noch etwas Kopfzerbrechen machen.

    Hallo,


    ich hab mir einen neuen Anhänger gekauft.

    Eben obig genannten Eduard 1500Kg Kipper (für Eingeweihte einen 2615-3-1HB30-150-63/150).


    Den gibt es so eigentlich gar (noch) nicht Online in der Liste bei Eduard.


    Am 12.11. hab ich den quasi gekauft, für den 14.11. hat mein Händler eine Lieferung erwartet, Am 17.11. hab ich ihn abgeholt.


    Ich war dann bei der Abholung überrascht, denn eigentlich hätte ich alles von Knott erwartet.

    Verbaut sind aber Kupplung, Auflaufeinrichtung und Achse von Alko.


    Für mich jetzt in keiner weise irgendwie ein Problem, aber für Eduard-Käufer und Besitzer eventuell interessant.


    Produziert wurde der Anhänger am 08.11.

    Mein Händler meinte, das Eduard seit ca. 14 Tagen umgeschwenkt sei und er das auch erst bei der Lieferung erfahren hat.

    Allerdings laut meinem Händler anscheinend nicht bei allen Modellen.


    Eduard verbaut lt. Händler jetzt sowohl Knott, Al-Ko und WAP (bei den größeren Modellen).


    Natürlich gilt das nur momentan und Änderungen sind ja jederzeit möglich.....

    ........

    Mit meinem Handy und Tablet kann ich leider den Haken am Ende nicht setzen und deswegen die Registrierung nicht absenden. Ich denke mit nem Computer sollte es gehen. Ich hab aber schon länger keinen mehr. Hab denen deshalb jetzt mal ne e-Mail gesendet.


    ........


    Hallo,


    zwar ist der Thread schon älter, das Problem aber bleibt, auch mit PC.

    Ich schaff es nicht, den letzten Haken zu setzen.....egal was ich mache.

    Jedes mal kommt die gleiche Meldung "Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus (*)"


    Ich habe alle Felder mit "*" ausgefüllt!


    Inzwischen schon mit zwei verschiedenen Computern (Daheim und Arbeit) und es klappt noch immer nicht.


    HILFE!!!!!


    Hat da jemand das Problem schon gehabt und lösen können?

    Beim Ablasten geht es nicht darum mit B fahren zu können, sondern 100 km/h mit einem leichteren Auto ;)



    Jannik



    Das habe ich aus deinen Aussagen so nicht rauslesen können.


    Aber hier bitte vor dem Kauf erkundigen (beim Auto und Anhänger), zwar ist beim B das Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug weggefallen, das bezieht sich aber nur auf das generelle Führen von Anhänger bei der Fahrerlaubnisklasse.
    Um einen Zug mit 100Km/h fahren zu dürfen (egal ob B, BE oder B96) spielen die Masseverhältnisse Zugfahrzeug (Leermasse) und Anhänger (zGm) eine wichtige Rolle.
    Ein Anhänger mit 100 Km/h Zulassung darf nicht generell mit jedem Zugfahrzeug auch mit 100 Km/h bewegt werden.

    Im übrigen bin ich auch der Ansicht, das eine Tandemachse sich besser eignet.
    Manche Hersteller bieten gegen einen Aufpreis auch Komfortachsen an.
    Ach ja, Humbaur baut seine Achsen auch nicht selber (zumindest bei meinem kommen die von der Firma WAP, obwohl Humbaur draufsteht).

    Klar geht es nicht darum, da du eh vorhast den BE zu machen.


    Allerdings konnte ich das jetzt auch nicht so stehen lassen. :)


    Ein Kofferanhänger mit mind. 3m Ladelänge hat auch ein gewisses Leergewicht.
    Ablasten auf Teufel komm raus (nur um mit dem B fahren zu können) lohnt da glaub ich nicht wirklich.
    Von daher bist du sowieso mit dem BE besser beraten.


    Ich hab übrigens einen Humbaur (auch wenn einen anderen Typen).
    Er ist nicht schlecht, aber der Name Humbaur wird etwas überbewertet.

    Fahrerlaubnis nach dem 19.01.2013 (=aktuelle Regelung):


    vierrädrige Kfz bis 3.500 kg, zur Beförderung von bis zu 8 Personen (+ Fahrer)

    • mit Anhänger bis 750 kg => Kombination bis 4.250 kg
    • mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 3.500 kg
    • B 96: mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 4.250 kg
    • BE: mit Anhänger bis 3.500 kg => Kombination bis 7.000 kg



    Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 und nach dem 01.01.1999 (=veraltete Regelung):


    drei- und vierrädrige Kfz bis 3.500 kg, bis 8 Sitzplätze (+ Fahrersitz)

    • mit Anhänger bis 750 kg => Kombination bis 4.250 kg
    • mit Anhänger bis Leermasse Pkw => Kombination bis 3.500 kg
    • BE: mit Anhänger über 750 kg (keine Beschränkung auf 3.500 kg)



    Kann man natürlich auch nachlesen!

    KLICK

    Zitat

    Mir geht es (auch in dem Schriftverkehr mit der BAG) um mein Gespann. LKW, zGG von knapp 4,7to + Anhänger 3,5to...bin ich zwar nur 0,7to drüber aber müsste laut Aussage der BAG ein EG Kontrollgerät im Zugfahrzeug haben und das auch benutzen UND mich an die Lenk- und Ruhezeiten halten...weil ja weiter oben steht" Ausnahme bei privater Beförderung NUR BIS 7,5to" Ich habe mir alle Ausnahmen durchgelesen...und finde keine die bei mir zutreffen würde.


    Du findest keine Ausnahme, weil es in deinem Fall auch keine gibt (insofern das Gespann für Güterbeförderung gedacht ist...geht leider nicht klar hervor).


    Hier ist der Ausnahmekatalog wohl sehr eindeutig:



    Und unter diese Ausnahme fällst du nun mal nicht mehr bei Güterbeförderung.

    Heulen muss ich weniger, eigentlich ist mir eher zum lachen zumute.:rolleyes:


    Es ist halt einfacher Allgemeinplätze zu bedienen als sich vorher zu informieren.
    Ich hab dir (und anderen) die entsprechenden Infos geliefert, was du daraus machst ist alleine deine Sache.


    wie gesagt, man kann sich alles so biegen wie man will...ohne wirklich mit Wissen zu brillieren.


    Mir war es halt wichtig, das auch andere Nachlesen können was richtig und was falsch ist.


    Auch wenn ich mich wieder der Gefahr aussetze, das mir meine Beiträge gelöscht werden.:biggrins:

    Zitat

    ich glaub dir ja das es heute zur pflicht geworden ist mit Anhänger zu schulen aber bis dahin wurde immer ohne Anhänger geschult


    1986 ist bereits 26 Jahre her....also nicht mehr heute, sondern bereits Vorvorvorgestern.


    Alles ändert sich, die Welt ist ständig in Bewegung = Fortschritt.


    Früher...ja früher hat man nicht mal einen Führerschein benötigt um einen Kraftwagen zu führen! :)
    http://de.wikipedia.org/wiki/G…te_des_F%C3%BChrerscheins


    Aber man kann nicht alles verallgemeinern (@Tonnenjäger damit bist nicht du gemeint).
    Ich kann auch nur für die Zeit ab 1996 sprechen (Beginn meiner Fahrlehrerausbildung).


    Was davor war, war davor.
    Den Auszug, den ich jetzt gepostet habe ist aus 1986.
    Auch da hat das bereits gegolten.


    Deswegen muss man dann auch klar (so wie du das gemacht hast) das entsprechende Jahr dazuschreiben.
    Aber alles über einen Kamm zu scheren, nur um sich das so hinzubiegen wie es einem am besten passt haut nicht hin.


    Und deswegen passt halt die Aussage auch nicht:


    Zitat

    Und dann bitte schön auch allen 2ér Besitzern das Fahren mit Anhänger gleich mitverbieten; ... denn die haben ihren Schein ja schließlich auch ohne Anhänger "Fahrschul"-Schulung und Prüfung gemacht. :rolleyes:



    [EDIT]Hab jetzt etwas geschmökert und sogar noch was aus dem Jahr 1976 gefunden, hab gerade meine Nostalgikphase :rolleyes:


    http://www.bgbl.de/Xaver/text.…zeiger_BGBl&start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl176063.pdf%27]&wc=1&skin=WC
    Bitte über Copy/Paste, sonst funzt es ned richtig.

    Ja wie war das damals in der guten alten Zeit wo es noch die FS-Klassen 2,3,1,..... gegeben hat???!!!


    Mal ein Auszug aus dem Bundesgesetzblatt vom 24.10.1986 zur Fahrschüler-Ausbildungsverordnung:

    Zitat


    §5 praktischer Unterricht:

    (6) Die Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse 2 hat grundsätzlich auf einem Lastzug oder Sattelkraftfahrzeug zu erfolgen.
    *Bei einem Teil der Ausbildung kann ein Lastkraftwagen ohne Anhänger oder eine Sattelzugmaschine benutzt werden.


    (*Anm. wurde so gemacht, einfach weil am Anfang nur der LKW leichter zu händeln ist...außer bei mir :))


    http://www.bgbl.de/Xaver/text.…zeiger_BGBl&start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl186s1658.pdf%27]&wc=1&skin=WC
    (Bitte die Adresszeile kopieren und im Explorer einfügen, sonst funktionierts leider nicht, da er den autom. Link so nicht nimmt).


    Man hab ich mir jetzt einen Wolf gesucht was handfestes präsentieren zu können (sonst wird einem ja nicht geglaubt ;))





    Die Bundeswehr kann man nur schlecht als Vergleich hinzuziehen, da dort bereits lange vorher die Führerscheinklassen C,B,E,C1,D,.... gegolten haben und die Bundeswehr viel strenger geschult hat.



    Zum Rangieren, mann muss sich die Grundfahraufgaben bei Klasse 2 ansehen ..... gerade Rückwärts rangieren..... das kann (fast) jeder, das war tatsächlich keine große Herausforderung.
    Das hat sich mit der Einführung der Klasse CE deutlich gebessert.

    Zitat

    Was mich allerdings wirklich erschreckt, ist die Aussagen von Ladungssicherung an den Fußrasten, oder womöglich an den Kofferträgern, aber dazu hatte ich schon in einem früheren Beitrag was geschrieben. Bei vielen sollte doch das Rahmendreieck genutzt werden können


    Zitat

    Für mich ist immer noch die "Wippe fürs Vorderrad und 4 vernüftig abgespannt Gurte das beste für die Maschine, wobei vorne in die Feder gezogen werden sollte, allerdings schonend, nicht dass die Kabelsiri gehimmelt werden. Weiterer Vorteil der Wippe ist, dass das beladen ohne weitere Person das ganze sehr entspannter macht.


    Wollte zwar nichts dazu schreiben, aber dem kann ich nur absolut zustimmen.
    Ich selber spann zwar mit bis zu sechs Gurten ab, das hat dann aber was mit den Gurten und ihrer Belastung zu tun.

    Zitat

    Und dann bitte schön auch allen 2ér Besitzern das Fahren mit Anhänger gleich mitverbieten; ... denn die haben ihren Schein ja schließlich auch ohne Anhänger "Fahrschul"-Schulung und Prüfung gemacht. :rolleyes:



    Wo hast du denn das her?
    Also bei Klasse 2 hab ich eigentlich immer einen Anhänger dran gehabt, denn da hat es die Aufteilung mit/ohne Anhänger gar nicht gegeben.


    Zitat

    Bei der Prüfung musste er dann ohne Einweisung rückwärts rechts um die Ecke in eine Straße zurückstoßen und den Anhänger einparken.
    Diese Art des Rückwärtsfahrens ohne Einweisung ist im "echten Leben" aber verboten .... und in der Prüfung so vorgeschrieben.


    Wie kommst du darauf das dies im "echten" Leben verboten ist?
    §9(5) StVO -"erforderlichenfalls"-


    Zitat

    Der Fahrlehrer hat ihm dann mit nem Tiguan und nem fast leeren 1200Kg-Hängerchen mit wichtiger Miene etwas "beigebracht" was er längst schon konnte.


    Meinst du nicht, dass dein Sohn da eher eine Ausnahme ist und eher weniger die Regel??

    Zitat

    Verstehe ich deine Antwort jetzt richtig? Fahrschüler, die den Führerschein der Klasse B oder Früher 3 erwerben/erwarben haben bei dir keine defensive oder vorausschauende Fahrweise erlernt?


    Diese Interpretation wäre völlig wiedersinnig.
    Klar kann man immer das Verstehen was man will.


    Aber gut das du dir die Antwort ja bereits selber auf deine Frage gegeben hast.


    Zitat

    Den jedes Fahrzeug hat andere spezifische Eigenheiten.


    Mit dem Führen eines LKW hast du meiner Ansicht ein noch viel höhere Verantwortung, denn man bewegt eine enorme Masse durch den Verkehr.
    Sehr vielen ist das nicht bewusst oder (auch denen bin ich begegnet) missbrauchen den LKW als "Waffe" im Straßenverkehr.


    Zitat

    Aber auch einen reinen Gliederzug oder Sattelzug muss man erst unter Anleitung "Erfahren" um die Besonderheiten lernen zu können. Der Blick, die Blickführung, defensives, vorausschauendes Fahren muss geübt und erlernt werden.
    Der PKW-FS bringt da ehrlich gesagt wenig bis gar nichts.


    Dies bezieht sich alleinig auf das Führen eines entsprechenden LKW mit Anhänger.
    Ich weis nicht welche Erfahrungen du mit dem Führen eines entsprechenden Zuges hast, aber hier muss man konsequent umdenken und es sind viele spezifische Eigenarten zu beachten.
    Alleine Linksabbiegen ist mit einem 18m Zug eine ganz andere Welt.


    Und ich rede sicherlich nicht davon "irgendwie" abzubiegen, sondern Platzsparend, möglichst innerhalb vom Fahrstreifen ohne unnötig Platz zu verschwenden, ohne über den Bordstein zu rattern, ohne die Kindergartengruppe wegzumähen (um es mal etwas salopper auszudrücken).


    Sich seiner erhöhten Verantwortung bewusst zu sein. Darfst dich aber gerne mal neben gestandene Klasse 3 /B fahrer in den LKW reinsetzen und das vermitteln.
    Mir hatt es fast immer enormen spass gemacht, was nicht bedeutet das dies leicht ist.
    Aber erst da sieht man wie Viele schon dermaßen "eingefahren" sind.



    Zitat

    Ich bin mir ganz sicher, es gibt bei weiten ein vielfaches Mehr an Unfällen mit PKW als mit LKW-Kombinationen die man mit dem alten Führerschein Klasse 3 Fahren durfte. Auch dürften die registrierten Verkehrsverstöße bei LKW mit der alten FS-Klasse 2 wesentlich mehr zu Buche schlagen als die der LKW-Kombinationen alte Klasse 3.


    Das halte ich nicht für sehr Aussagekräftig, denn das muss man immer in Relation zu den gefahrenen Km sehen und der Strecke (BAB, Landstraße) und auch der Unfallschwere.
    Auch muss man das Gefahrenpotenzial für andere einkalkulieren, das bei einem Fehler mit dem LKW um ein vielfaches höher ist als mit einem Pkw.

    Zu der "Herabstufung" der alten Klasse 3 zu der jetzigen Klasse B:


    Hier hat sich der Gesetzgeber eigentlich schon Gedanken gemacht, die durchaus nachvollziehbar sind und Sinn machen.


    Mit der alten Klasse 3 konnte man Kfz bis 7,5 to Zgm fahren und Anhänger bis zum 1,5fachen bei durchgehender Bremsanlage (= z.B. DL) ziehen.
    Aber das bereits enorme Gewicht, und damit das hohe Gefahrenpotenzial für andere im Falle eines Unfalls, lassen wir mal außen vor.
    Betrachten wir nur mal die möglichen Abmessungen...hier gab es für solche Züge keine Beschränkungen.


    Mal so ein typischer Klasse 3 Zug:


    http://www.brinkmann-logistik.de/cms/upload/bilder/75to.jpg


    Diese Züge hatt man sehr oft (sogar noch größer) bei uns gesehen. Waren / sind z.B. von der Firma Bachl und haben Dämmstoffe geladen (wenig Gewicht, viel Volumen).


    Konsequenz:
    Es gab Klasse 3 Züge, die waren annähernd so groß wie 40to Gliederzüge und dank tiefliegender Anhängerkupplung (für mehr Ladefläche) und Tandemachse war/ist das Fahrverhalten solcher anhänger durchaus Lernbedürftig.
    Liegt es doch zwischen Glieder- und Sattelzug.
    Aber auch einen reinen Gleuderzug oder Sattelzug muss man erst unter Anleitung "Erfahren" um die Besonderheiten lernen zu können. Der Blick, die Blickführung, defensives, vorausschauendes Fahren muss geübt und erlernt werden.
    Der PKW-FS bringt da ehrlich gesagt wenig bis gar nichts.
    Ich habe zwischenzeitliche viele Inhaber der FS-Klassen 3 und B auf Klasse 2 und CE ausgebildet und erlaube mir daher so ein Urteil.


    Jeder Hinz oder Kunz konnte also mit seinem Klasse 3 FS so einen großen LKW fahren ohne jegliche Einweisung. Das große Gefahrenpotenzial sollte eigentlich jedem bewusst sein.
    Abbiegen will gelernt sein, wenn man hinten mit dem Anhänger nicht alles wegräumen will, das Fahrzeug muss beherrscht werden, das war da nicht mehr gegeben.


    Daher auch die Abtrennung der Anhänger-FS (Klasse E).


    Auch bei der Klasse B ist es nicht so einfach und macht vieles Sin (nicht unbedingt alles).
    Auch mit einem PKW und einem großen Wohnanhänger würde auch aus einem Klasse B Gespann eine nicht zu unterschätzende Fahrzeugkombination, was Größe und auch Gewicht anbelangt.
    Auch hier wieder das gleiche, wer gewährleistet denn, das ein Gespannfahrer vorher übt und sich mit der Kombination und den Eigenarten vertraut macht??


    Keiner. Die Fahrzeuge werden immer schneller, die Anhänger immer besser. Heutzutage ist es kein Problem mehr mit einem Anhänger auch auf Landstraßen auch Tempo 140 zu fahren.
    Sinnvoll???...wohl eher nicht.


    Vieles an Wissen wird nun mal durch die Fahrschulen vermittelt.Eine Weitergabe von z.B. Vater an den Sohn/Tochter ist oft auch fehlerbehaftet. Es wird nur die eigenen Sichtweise weitergegeben (und wer weis schon alles?)
    Aus diesen Überlegungen sind dann eben diese heute enorme Zahl an möglichen FS-Klassen und Kombinationen entstanden.


    Zuviele?....ja, in bestimmten Zwischenbereichen ja.
    Vom Grundsatz aber richtig.


    Leider wird durch diese enorme Vielfalt alles sehr unübersichtlich.
    Durch die schnellen Änderungen, Erweiterungen, Ergänzungen in den letzten Jahren und den daraus resultierenden Besitzstandswahrungen, dievielfältigen Übergangsfristen, Gesundheitsprüfungen, und, und, und,....
    wird jeder FS-Besitzer inzwischen so verwirrt, das letztendlich fast keiner mehr weis was er fahren darf.
    Früher hat man das meist durch einen Blick in seinen rosa/grauen "Lappen" klären können. Heute hat man einen kompakten Karten-FS wo nur noch Buchstaben und Schlüsselzahlen stehen.
    Will man mehr wissen, muss man mehrere DIN A4 Seiten durchlesen.


    Das ist nicht Anwenderfreundlich.


    Bor allem findet das ja auch kein Ende mehr und das finde ich schlecht an der ganzen "Führerscheinrevolution" der EU.

    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm


    Zitat

    Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:



    • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
    • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
    • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
    • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.


    Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

    Zitat

    Bezüglich König:
    Was versprichst Du Dir von den abnehmbaren Seitenwänden?
    Die einzige Anwendung die mir da spontan einfällt, wäre der Transport von mehreren Motorrädern.




    Auszug aus der Beschreibung von König:
    http://www.koenig-anhaenger.de/html/_1-achser_k_-_serie.html


    Zitat
    • Fahrzeug kann ohne Bordwände eingesetzt werden, z.Bsp. als Motorradanhänger, Smartanhänger, Fahrradanhänger (Querverladung möglich), Quadanhänger (Querverladung möglich)
    • Mit Stapler seitlich be- und entladbar


    Vor allem den letzten Punkt fände ich (für mich) sehr reizvoll, denn das geht mir bei meinem Tieflader ab.
    Geht aber nur beim Einachser und entsprechenden Stapler.
    Allerdings überwiegen bei mir ansonsten die Vorteile vom Tieflader (allein wg. Motorradtransport).


    Aber auch wegen dem Motorradtransport wären (wie du ja erwähnt hast) abnehmbare Seitenwände von Vorteil. Mein Anhänger mit 1,41 Breite hat auch Probleme mit zwei verkleideten Maschinen (passen wegen den Bordwänden einfach nicht (selbst gedreht wirds eng, vor allem auch beim beladen).
    Ich hab zwar nur ein Motorrad (das passt ja auch :)), aber eine Freundin wollte ihn mal leihen für zwei Motorräder.


    Auch das seitliche Be- und Entladen kann dadurch deutlich erleichtert werden, denn ansonsten muss man alles erstmal von Hinten/Vorne Aufladen, raufsteigen und auf der Ladefläche entsprechend verteilen...oder benötigt zwei Personen....oder wuchtet alles über die Bordwand.


    Beispiel? 25Kg Kohlepäckchen, 40Kg Putz- / Betonsäcke,...... (Kleinmenge unpalettiert)


    Gerade wenn man nur von einer Seite abladen kann bzw das effektiver ist (was ja meistens der Fall ist).



    Weitere Vorteile (laut König):


    Zitat
    • Bodenplatte leicht auswechselbar
    • Seitliche Bordwand ist nicht Bestandteil vom tragenden Rahmen.
    • Eigenständiger Stahlrahmen für die Pritsche
    • Eigenständiger Stahlrahmen für das Fahrwerk


    Wobei diese sicherlich nicht nur durch die abnehmbaren Bordwänden entstehen bzw auch andere Anhängerhersteller solche Eigenschaften (auch ohne abnehmbare Bordwände bieten).

    Ich bin vom Fach, da ist es wohl legitim.


    Es ist schwierig etwas andres als den Gesetzestext zu zitieren, da fällt mir auch nicht viel mehr ein.
    Übrigens auch kein andere Kollege von mir konnte dahingehend was anderes schriftliches Liefern...weil es einfach nichts gibt .

    Also auch wenn ich dich nerve, geb ich nicht auf und verweise mal auf eine besser gegliederte Richtline, die nun wirklich sehr eindeutig geschrieben ist.
    Auch wenn ich hier wenig Hoffnung habe.


    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1991L0439:20040501:DE:PDF


    Seite 3



    Hier wird sehr eindeutig unterschieden zwischen einem 750Kg Anhänger (der nicht als Fahrzeugkombination wie der zweite Spiegelstrich gilt).

    Danke MrT und VPF

    Also auch wenn es unglaublich ist, aber 3500Kg bei Kraftfahrzeugen + 750Kg Anhänger ist noch Klasse B.


    Das wird auch so seit Einführung der B-Klasse in jeder halbwegs vernünftigen Fahrschule ausgebildet und steht auch bei der FS-Klasse B so drinnen.


    @manni
    Das Zitat von dir macht Sinn, denn du hast ja recht. Es steht so im Gesetz.
    Da gibt es keinen Interpretationsspielraum, die Schlüsselwörter habe ich dir desegen auch Fett geschrieben, denn auf die kommt es an.
    Die max. 3500Kg Zgm beziehen sich ausschliesslich auf ein Gespann der Klasse B mit einem Anhänger über 750Kg Zgm.


    Hier mal ein Link zu einer Fahrschule, die das mal auch schön mit Beispielen aufgeschrieben hat.
    http://www.fahrschule-allroad.…nhaengerregelung-b-be.pdf



    Hier gibt es sogar einen Rechner auf der Fahrschulseite (etwas weiter unten)
    http://www.fahrschule-allroad.de/klasse-b-pkw-auto.php



    Eigentlich kann es mir egal sein, wer was glaubt. Aber meine Berufsaufassung verleitet mich leider immer wieder dazu was zu schreiben sr


    Wenn du mir nicht glaubst, auch kein Problem.
    Geh einfach in die nächste Fahrschule und frag irgendeinen meiner Kollegen. Du wirst von ihm eine kompetente Antwort erhalten, die genau die gleich ist wie meine.


    Anhänger mit einem Zgm von max. 750Kg dürfen immer mitgeführt werden (Klasse B bis 19.01.2013), auch hinter einem Kfz mit 3500 Kg ZgM.


    Übrigens die neue Führerscheinklasse B96 wurde tatsächlich wegen den Wohnanhängerfahrern eingeführt.
    Die Bezeichnung Caravan-Führerschein ist aber irreführend, denn da hat Manni recht, fahren darf man damit auch jeden andern Anänger (sofern er den entsprechenden Vorschriften entspricht).
    Hintergrund für die Einführung war aber der, einen Wohnanhänger-"freundlichen" Führerschein einzuführen.
    Das war auch der Grundtenor auf meiner letzten Fahrlehrer-WB.


    Das kann man übrigens auch nachlesen, z.B. hier:
    http://www.welt.de/newsticker/…-Pkw-Caravan-Fahrten.html