Fährt einer hier im Forum PRIVAT ein Gespann das laut Papieren über 7500kg hat?
Gruss
Christian
Fährt einer hier im Forum PRIVAT ein Gespann das laut Papieren über 7500kg hat?
Gruss
Christian
Ich hab die Info bekommen, dass ein Gespann ab 7,5t ein EG Kontrollgerät im Zugfahrzeug benötigt, welches genutzt werden muss und der Fahrer hat sich an Lenk- & Ruhezeiten wie die gewerblichen Güterbeförderer zu halten.
Sicher gibt es eine Liste von Ausnahmen, leider fällt mein Projekt unter keine dieser Ausnahmen.
Servus
das stimmt so ned ganz, kommt drauf an was es ist, PKW, WOMO, LKW, BUS
nur als schnödes Beispiel jede Mittelklasse Kiste mit 2t Hänger braucht genau genommen nen Fahrtenschreiber wenns gewerblich ist, weil zusammen über 3,5t
also erstmal schaun was er mit der Frage eigentlich wissen will
alles andere ist umsonst geschrieben
Gruß Mani
Was ich wissen will?
Wer in der Praxis (privat) ein Gespann fährt das über 7,5to zGG hat und ob er damit Erfahrungswerte hat, z.B. in einer Kontrolle (vorzugsweise durch das BAG)?!
Und das was mir ein Mitarbeiter des BAG schriftlich geschickt hat, wiederspricht leider genau Deiner Aussage.
Diese und ähnliche Aussagen gibts ja nun genug im allwissenden Internet.
Nehmen wir zum Beispiel diese Aussage des BAG Vertreters....
"...unabhängig vom Zugfahrzeug. D.h. auch wenn als Zugfahrzeug ein PKW/Geländewagen/Sokfz zum Einsatz kommt muss dies, wenn keine Ausnahme zutrifft, mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein."
Welche Ausnahme trifft Deiner Meinung nach denn z.B. auf ein SoKfz Wohnmobil zu das 6to zGG hat und einen Anhänger mit 3 to zGG hinter sich her zieht.
weiterhin noch dieser Absatz
"Das Kontrollgerät dient der Aufzeichnung der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten. Da die Ausnahme für private Beförderungen nur bis 7,5 t gilt auch bei Privatpersonen."
liest sich für mich eindeutig....
Eigentlich ist mir das mit dem Wohnmobil sowas von wurst...
Mir geht es (auch in dem Schriftverkehr mit der BAG) um mein Gespann. LKW, zGG von knapp 4,7to + Anhänger 3,5to...bin ich zwar nur 0,7to drüber aber müsste laut Aussage der BAG ein EG Kontrollgerät im Zugfahrzeug haben und das auch benutzen UND mich an die Lenk- und Ruhezeiten halten...weil ja weiter oben steht" Ausnahme bei privater Beförderung NUR BIS 7,5to" Ich habe mir alle Ausnahmen durchgelesen...und finde keine die bei mir zutreffen würde.
ZitatMir geht es (auch in dem Schriftverkehr mit der BAG) um mein Gespann. LKW, zGG von knapp 4,7to + Anhänger 3,5to...bin ich zwar nur 0,7to drüber aber müsste laut Aussage der BAG ein EG Kontrollgerät im Zugfahrzeug haben und das auch benutzen UND mich an die Lenk- und Ruhezeiten halten...weil ja weiter oben steht" Ausnahme bei privater Beförderung NUR BIS 7,5to" Ich habe mir alle Ausnahmen durchgelesen...und finde keine die bei mir zutreffen würde.
Du findest keine Ausnahme, weil es in deinem Fall auch keine gibt (insofern das Gespann für Güterbeförderung gedacht ist...geht leider nicht klar hervor).
Hier ist der Ausnahmekatalog wohl sehr eindeutig:
ZitatAlles anzeigen
Weiterhin sind befreit von der Ausrüstungspflicht mit EG/AETR-Kontrollgerät gem. Art. 3
(1) der Verordnung EWG 3821/85:
.......
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer Höchstmasse von nicht mehr als
7,5 Tonnen, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke
verwendet werden
......
Und unter diese Ausnahme fällst du nun mal nicht mehr bei Güterbeförderung.
Hi
dann laste doch eins von beiden
um 0,7t runter.
Besser noch 0,8t um auf der sicheren Seite zu sein.
Oder sind diese 700 bzw. 800 kg so wichtig?
VG
Alex
Mehr zGG ist immer gut aber das was Du schreibst ging mir auch schon durch den Kopf. Anders wird es nicht möglich sein. Bzw. steht auf meiner Wunschliste noch ein weiterer Anhänger...würde dann ja ein 2 achser Drehschemel reichen
Larac4
joa, nichts anderes hab ich geschrieben...
Es halten sich aber die Gerüchte das dies alles nicht für Privatleute zutrifft. Trifft es ja auch nicht, aber eben nur bis 7,5to.
Beispiel...
Wohnmobil+Anhänger mit den entsprechenden zGG´s fällt auch darunter.
SoKfz Pferdetransporter+Anhänger mit den entsprechende zGG´s braucht auch Fahrtenschreiber bzw. EG Kontrollgerät
"Die Einbau- und Nutzungspflicht ist bei Beförderungen im Straßenverkehr unabhängig vom Zugfahrzeug."
Die Aussage ist eindeutig und wiederspricht allen Stammtischweisheiten die man im Internet findet.
Auch wenns es wohl im gesamten EU Raum kein Wohnmobil mit einem EG Kontrollgerät gibt.
Mein Womo wird keines brauchen, aber nur weil es eine History Zulassung bekommen wird.