Ahh OK !
ich habe den Reifen damit eingesprüht und direkt gebürstet, danach aber wieder mit Seife / Pril gebürstet, jetzt ist fast alles weg.
Naja ist eh das Reserverad ... Man braucht es ja immer nur dann, wenn man keines dabei hat.
Das alte Reserverad war 41 Jahre alt
Beiträge von TransalpTom
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zwischenzeitlich ausprobiert:
Bremsenreiniger und Spülbürste, geht einwandfrei. -
Sorry, aber die Schreibfehler sind grausig zu lesen ....
Sorry,
habe ich liegend auf der Couchauf den Notebook getippt.
Für Dich extra korrigiert.
Moin,
ich habe heute für unseren kleinen Anhänger einen neuen Reifen für das Reserverad geliefert bekommen und selbst montiert.Der Anhänger ist ein DDR Fabrikat, ein HP301 mit 4.80/4.00 - 8, also 8 Zoll Bereifung, da gibt es an Reifenherstellern nicht viele.
Derzeit nur Kenda (die habe ich vor 3 Jahren bei der Restauration als neue Bereifung montiert) und Narubb, den habe ich jetzt als Reservereifen genommen.
Der Reifen ist aussen ewas milchig, sieht aus, wie eine Wachsschicht oder Trennmittel aus der Produktion, sieht jedenfalls blöd aus.
Wie bekommt man das am vernünftigsten runter? Mit Pril und Bürste habe ich es schon versucht, geht aber nicht besonders gut.
Danke , Tom
Wer noch Rechtschreibfehler findet, darf die behalten -
Moin,
ich habe heute für unseren einen neuen Reifen für das Reserverad geliefert bekommen und selbst montiert.Der Anhänge rist ein DDR Fabrikat, ein HP301 mit 4,80/400 - 8, also 8 Zoll Bereifung. Da gibt es an Reifenherstellern nicht viele.
Derzeit nut Kenda (die habe ich vor 3 Jahren bei der restauration als neue Bereifung montiert) und Narubb, den habe ich jetzt als Reservereifen genommen.
Der Reifen ist aussen ewas milchig, sieht aus wie eine Wchsschicht, oder Trennmittel aus der Produltion, sieht jedenfalls blöd aus.
Wie bekommt man das am verbünftigsten runter, mit Pril und bürste habe ich es schon versucht, geht aber nicht besonders gut.
Danke , Tom
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Für eine nachträglich angebaute AHK gibt es höchstens eine ABE vom Hersteller der AHK.
AHK mit ABE gibt es scon seit Ende der 1990er nicht mehr, die haben i.d.R. eine EG- oder ECE-Teilegehmigung.
Bei manchen Exoten auch mal eine Einzelbauartgenehmigung, wenn das Auto so selten ist, dass sich eine EG- oder ECE-Homologation nicht lohnt oder bei Fahrzeugen aus Einzelfertigung oder Vollumbau, wo eine genehmigte nicht passt.
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Moin,
21er ist durch. Man hat über einen FIN Abgleich 1993 festgestellt und dann den 01.07.1993 genommen. -
Lad mal ein Foto hoch vom Anhänger.
Von der Seitenwand Einfassung her kann man das BJ auch eingrenzen. Wenn die Seitenwand noch original ist auch von der Farbe her noch mal genauer.
Anbei das Foto.
Datenblatt habe ich alles, mir fehlt nur eine ungefähre ErstzulassungGruß Tom
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das CoC (Certificate of Conformity) erstellt einzig und allein der Hersteller Deines Fahrzeuges.
Alles andere ist vielleicht ein Datenblatt. -
Moin,
habe einem Westfalia Typ 11811 gekauft, der über 10 Jahre abgemeldet war, Papiere sind nicht mehr vorhanden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei habe ich schon.
Der Anhänger bekommt in zwei Wochen eine Vollabnahme nach §21 StVZO.
Leider ist die alte Erstzulassung unbekannt, den Hersteller gibt es nicht mehr.
Aber das die Fahrgestellnummern der Reihe nach vergeben werden, ist hier vielleicht der eine oder andere, der einen baugleichen Anhänger besitzt und mirbei Vergleich der FIN sein EZ-Datum zum Vergleich geben kann, dann kann man das ja eingrenzen.
mein Anhänger hat die FIN: W W W 1 1 8 8 2 3 1 L W 3 6 1 2 x x
Vielleicht könnten ihr ja mal nachsehen.
Ich habe jetzt 1993 geschätzt.
Danka, Gruß Tom
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Bis Okt 2017 war die Regelung, dass Anhänger hinter Lkw (egal wie groß der Lkw ist) an Sonn- und Feuertagen nicht verkehren dürfen.
kurz vorher gab es eine Novellierung, die schon die Anhänger für Sprtzwecke unbd Wohnwagen ausnahm, seit Oktober 2017 sond alle Privatfahrten davon ausgenommen. -
Zitat
Auf der anderen Seite verringern sich die Betriebskosten auch für einen Transportunternehmer, wenn er/sie die HU-Intervalle etwas streckt. Bei einem Lastzug sogar dann doppelt. Für die (wirtschaftlich orientierten) Prüfunternehmen bedeutet das natürlich weniger Einnahmen.
Na ja, bis 7,5t bzw 10t bei Anhänger)ist das ja vielleicht OK, aber darüber bist Du seit Änderung des Bußgeldkataloges (Tabelle für Fahrzeuge die der Vorführungspflicht zur Sicherheitsprüfung unterliegen).
Bei den Fahrzeugen die eine sicherheitsprüfungspflichtig sind, bringt es definitiv nichts.
Erstens hält man seinen Fahrer zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit an, zweitens sieht diese "verschärfte" Tabelle schon in den ertsen zwei Monaten ein Bußgeld von 15 Euro, dann im 3. und 4. Monat 25 Euro und ab dem 5. Monat schon 40 Euro und Punkte vor und drittens ist 6 Monaten (bei KOM 3 Monate) nach der HU eine Sicherheitsprüfung SP fällig.
Spätestens da hört das sparen auf, denn eine überfällige SP kann nicht nachgeholt werden, dann ist eine HU-Plus (HU in Verbindung mit einer Sicherheitsprüfung) fällig und die kostet 1 x HU + 0,6 x SP-Gebühr und muß MÄNGELFREI abgeschlossen werden.
Das hat der Staat genau aus diesem Grund eingeführt, weil die HU und SP so oft überzogen wurden. Abgesehen davon konnte man in der Mängelstatistik erkennen, das nicht die zuverlässigen Halter mit den gepflegten Autos überziehen, sondern i.d.R. die, die nur das Nötigste an Ihrem Fahrzeug instandsetzen und das sind i.d.R. auch die, die dann die geringen Mängel nicht abstellen.
Somit bringt die Überzieherei im Nutzfahrzeugbereich (7,5t / 10t) nichts.
Für Deinen Exoten gebe ich Dir vollkommen Recht. Obwohl für Dich vermutlich Zeit auch Geld ist. Ich finde das schon praktisch, einmal hinfahren, einmal anstellen, einmal warten, zwei HU´s (Pkw und Trailer) und nur einen Rückweg.
Ich meine im Winter oder in den Sommerferien ist das egal, da kommst Du quasi sofort dran, wenn Du aber gerade die Fälligkeit in der Saison liegen hast (März bis Juni), dann hast Du etliche Motörräder, Wohnwagen, Cabrios und sowas vor Dir, was den ganzen Winter rumgestanden hat.
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Dann ist der aber über 3,5t !
Ich bin jetzt mal von einem Pkw Anhänger ausgegengangen.
Aber trotzdem hast DU bas auch bei großen Anhängern oft, dass gerade bei Sattelzügen oder auch bei Gliederzügen, wo Zugfahrzeug und Anhänger immer als Gespann fahren einmal bei einem Fahrzeug die HU vorgezogen wird, damit der Halkter nur einmal vorzuführen braucht. Das hat Du an Zeitersparnis wieder drin.
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Ach, so ein Bootstrailer hat 24 Monate HU Frist, wenn Du da 3 Monate verlierst, sind das gerade mal 1/8.
So eine HU am Trailer kostet 40 Euro, dann sind das 5 Euro.Das ist allemal billiger, als 3 Monate überziehen und erwischt zu werden.
Gruß Tom
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Ich verstehe die Problematik nicht, ihr könnt doch auch jetzt schon die Fristen gleich setzen.
Die Frist auf der Plakette ist doch der späteste Zeitpunkt, wenn man mit dem FAhrzeug zur HU muß.
Man kann doch zur HU fahren und dann das jeweils andere Fahrzeug vorziehen, dann hat man doch beides gleich.
Habe ich bei meinem Bootstrailer auch gemacht, scheXXX auf die 3 Monate die man da einmal verliert.
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Hallo Manni,
das glaube ich gerne, aber das fällt ja auch unter die beschriebene Fraktion:
ZitatDer 3,5m lange 2t Tandenachser Plane-Spriegel, der mit Couch und Sessel als Ladung mal gerage 700kg wiegt und am Golf dran hängt, wird eher kontrolliert,
Außerdem werden Züge die "Gewerbsmäßig" aussehen auch eher kontrolliert, als "Privat-Gespanne"
Aber der Fragesteller hat ja „nur“ so einen „Privat-Spielzeug-Anhänger“ und seine Frage
ZitatViele haben ja zweierlei gebremste Anhängelasten eingetragen, einmal "Standard" (bei mir 700 kg) und einmal bis zu einer gewissen Steigung (bei mir 950 kg bis 10%).
Bezieht sich ja auf so ein „Spielzeugteil“,, wobei die eigentliche Frage, die ihn interessiert :ZitatMich würde mal interessieren, ob so etwas kontrolliert und im Zweifelsfall geahndet wird (okay letzteres bestimmt), sprich, ob jemand schon mal erlebt hat, dass die Rennleitung an ner entsprechenden Steigung gestanden und Gespanne zum Wiegen rausgezogen hat.
War und ihn die Ahndung (okay letzteres bestimmt), schon klar war.
Mit so einem Exoten wie einem Drehschemelanhänger, vor allem, wenn das neu ist wirst Du immer angehalten, weil dieihrer Zeit oft hinterherhängt. Was meinst Du wie viele Mängelkarten ich abgestempelt habe, als die ersten mit Tagfahrlicht rumfuhren. Die
hat immer „Nebellampen leuchten ohne Standlicht“ moniert und wie lange es gedauert hat, dass man eine abgelaufene AU-Plakette nicht bemängeln darf, weil der §47a StVZO gestrichen wurde.
Mit so etwas neuem bist Du der Idealkandidat für eine Kontrolle. -
Verstehe ich nicht.
Du fährst ein Auto mit über 3t Anhängelast (demnach nagst Du nicht am Hungertuch)
ZitatEs gibt von meinem Fahrzeughersteller eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug 3,5t ziehen darf. Allerdings muss der Tüv die 3,5t in die Papiere eintragen.
Diese Kosten und den Aufwand würde ich mir gerne sparen wenns geht.Scheitert das jetzt an 38,- Euro für den DEKRA Mann und an 11,50 Euro für´s Straßenverkehrsamt ???
Das hast Du spätestens in dem Moment wieder drin, wenn Du mit gut gefülltem Anhänger auf die Waage zitiert wirst und die 135kg Dich vor der Grenze im Bußgeldkatalog bewahrt haben.Noch zu Deiner Frage: Die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers, da wird keine Stützlast abgezogen.
Der einzige Fall, bei dem in der StVZO eine Stützlast vom zul. Gesamtgewicht abgezogen wird ist bei der Berechnung des zul. Gesamtgwichtes eines Sattelkraftfahrzeuges.
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Zitat
Macht die Versicherung vom Anhänger keinen Stress, weil nur ein Keil unter dem Reifen lag ?a) Haftpflichtversicherung muß Dir den Schaden eh bezahlen, welchen Ärger der Halter mit denen hat, kann Dir doch egal sein.
b) ungebremesten Anhänger sind weder Unterlegkeit noch Stützrad vorgeschrieben. Es reicht, wenn der Anhänger mit abgelegter Deichsel abgestellt wird.
Unterlegkeile und Stützräder sind nur vorgeschrieben für Anhänger über 750kg (wie sinnvoll das auch sein mag)
=> Die VErsicherung des Anhängers zahlt !
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... um mal auf die eigendliche Fragestellung zurück zukommen:
ZitatMich würde mal interessieren, ob so etwas kontrolliert und im Zweifelsfall geahndet wird (okay letzteres bestimmt), sprich, ob jemand schon mal erlebt hat, dass die Rennleitung an ner entsprechenden Steigung gestanden und Gespanne zum Wiegen rausgezogen hat.
Nein, i.d.R. kontrolliert das keiner. Und technisch gesehen passiert da auch nix, in D ist alles auf 1,5-fache Sicherheit und mehr ausgelegt. Mit der %-Steigungsnummer halten sich die Fahrzeughersteller gerne den Rücken frei. Das kann ganz banale Gründe haben, wenn z.B. das Automatikgetriebe nicht dafür ausgelegt ist und der Hersteller Angst hat, daß es zu Regressansprüchen kommt.
Im Zweifelsfalle hat man in der Kontrolle den Fahrzeugschein zu Hause vergessen (Anm. das soll jetzt keine Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit sein)
Im Falle eines Unfalles hat man ganz klar den "schwarzen Peter". Aber Kontrollen finden in D nach "Bauchgefühl" statt.
Heißt: "Der 25-jährige Golf-Fahrer mit Baseballcappy" wird sicherlich eher kontrolliert, als der "Rentner mit Hut" in seiner C-Klasse und den "Langhaarigen mit 3 Tagebart" wird man eher abchecken, als den "frisch rasierten Mitdreißiger"
Wenn Dein Anhänger "von der Optik" schon zum Zugfahrzeug paßt, wird man Dich eher nicht anhalten.
Der 3,5m lange 2t Tandenachser Plane-Spriegel, der mit Couch und Sessel als Ladung mal gerage 700kg wiegt und am Golf dran hängt, wird eher kontrolliert, als der mit Ziegelsteinen beladene kleine 750kg Baumarkt-Anhänger der um 100% überladen an der C-Klasse oder am SUV hängt.
Außerdem werden Züge die "Gewerbsmäßig" aussehen auch eher kontrolliert, als "Privat-Gespanne"
Ich fahre seit 1987 Pkw mit Änhänger und bin noch NIE kontrolliert worden.
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Danke Manni,
und was machen Männer nach einem Streitgespräch ???
Sie gehen gemeinsam an die Theke
Prost !
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Hallo Tom
Du kannst echt nicht lesen, ok, lassen wir das oder fang nochmal oben an
DU hast gesagt ALLE SZM dürfen Sonntags fahren
ICH hab gesagt FALSCH nur SZM die unter 7,5t Eigengewicht haben
ist das so schwer zu kapieren?
so einer darf fahren, so einer nicht, da zu schwer
Gruß Mani
Möööönsch Mannnniiiiii !!!!
Was ist denn an dem Gesetzestext sooooo schwer zu verstehen ?????
Paß auf, Du verrennst Dich dahin, daß für Dich eine Sattelzugmaschine das selbe ist, wie ein LKW.
SO, ich erkläre es noch mal:
Ein Lkw ist ein Fahrzeug, das Ladung transportieren kann, also eine Ladefläche hat, einen Kofferaufbau, einen Tank / Silo oder ein Gestell, mit dem es Ladungsträger (Container) aufnehmen kann. Nur solche Fahrzeuge über 7,5t fallen unter das Sonntagsfahrverbot.
Eine Zugmaschine, ist ein Fahrzeug, das im vorrangigem Sinne dazu bestimmt ist, eine Last zu ziehen, die darf zwar auch eine Hilfsladefläche haben, (max. Länge 1,4x vordere Spurbreite) und eine geringe Nutzlast. Die Hauptaufgabe ist aber das ZIEHEN einer Last.
Eine Sattelzugmaschine ist ein Fahrzeug, daß einen Anhänger aufsatteln und ziehen kann.
Eine Zugmaschine und eine Sattelzugmaschine sind NICHT zum Transport von Gütern bestimmt, also demnach K E I N E L K W im Sinne der StVO und StVZO.
Da nach §30(3) StVO NUR Lkw über 7,5t vom Sonntagsfahrverbot betroffen sind, kannst Du mit allem anderen, das kein Lkw ist, sonntags rumfahren wie Du willst.
Wenn Du Deiner Oma mit einer 40t schweren Schwerlast-Sattelzugmaschine am Sonntag Brötchen holen willst, dann darfst Du das, nur OHNE Auflieger.
Das ist ja der Grund, warum jeder, der einen historischen Lkw (altes Feuerwehrauto oder so) hat, versucht, das als irgendwas anderes zugelassen zu bekommen. (Zugmaschine, SO-Kfz Bautruppwagen, SO-Kfz Laborwagen, Selbstf. Arbeitsmaschine, Autokran und und und, von mir aus auch als Wohnmobil oder SO-Kfz Bürofahrzeug oder Werkstattwagen oder Pannenhilfsfahrzeug).
Wenn Du hinter die Zugmaschine einen Anhänger hängst, darfst Du auch einen 40t Zug sonntags fahren, denn der Gütertransport findet ja im Anhänger statt und dieser darf sonntags ja nur hinter einem Lkw nicht verkehren und da er ja nicht von einem Lkw sondern von einer Zugmaschine gezogen wird darf er auch sonntags fahren.
Nur eine Sattelzugmaschine wird in Verbindung mit einem Sattelauflieger zum Sattelkraftfahrzeug, wenn das wiederum zum Transport von Gütern bestimmt ist und wenn dieses Sattelkraftfahrzeug über 7,5 zul Gesamtgewicht hat, greift wieder das Sonntagsfahrverbot.
Glaub´es mir einfach, ich mache den ganzen lieben Tag nix anderes als mich um straßenverkehrsrechtliche und zulassungrechtliche Dinge zu kümmern und zu prüfen, zu beurteilen und zu begutachten, ob Fahrzeuge vorschriftsmäßig sind, eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen oder nicht und ob die auf eigener Achse weiterfahren dürfen oder abgeholt werden.
Ich muß zugeben, daß mir die Richter eher glauben, als manches Forumsmitglied
, aber "et is einfach so".
(eigentlich oute ich mich ungern)