Beiträge von TransalpTom

    "Vollabnahme" brauchst Du nicht, das FAhrzeug ist aus der EU, da reicht ein Datenblatt zu Erstellung eines Briefes.


    Schreib an Saris, das wird der günstigste Weg für einen Brief sein.
    Ansonsten mit Fahrgestellnummer und Typenschilddaten oder mit ganzen Anhänger zur DEKRA nach Bocholt und da unverbindlich Fragen. Wenn die ein Datenblatt erstellen, kostet das 75 Euro, eine HU dazu liegt bei 43 und die Zulassung bei ca 30 Euro.


    Eine Zugkugelkupplung mit NL-Prüfzeichen ist in Deutschland nicht zulassungsfähig, die muß ersetzt werden gegen eine mit deutscher Bauartgenehmigung oder EG Bauartgenehmigung.


    Erfahrungsgemäß sage ich Dir, daß ein auflaufgebremster Anhänger aus den NL eine HU hier nicht auf Anhieb besteht. Ich kenne zwar Deinen Anhänger nicht, aber in der Regel sind die Anhänger aus den NL nicht oder nur schlecht gewartet, weil es dort keine Zulassungspflicht für Anh unter 3,5t gibt.


    Du mußt also noch mit Reparaturen rechnen.


    Wenn Du nächste Woche Zeit hast (Die Woche ab Mo. 04.04) könnte ich mir Deinen Anhänger unverbindlich in Goch mal ansehen und Dir sagen, ob das Sinn macht.


    Kannst Du ein Foto vom Typ-Schild machen und mir zusenden ?


    Gruß Tom

    TÜV gibts auch ohne Papiere, da kannst auch mit ner roten Nummer hinfahren, das ist das kleinste Problem, nur hilft dir der TÜV ohne Papiere eben auch nichts


    also Zulassung fragen bzw KBA, bis zu 7 Jahre sind die Daten gespeichert


    Gruß Mani


    HU geht ohne Papiere bzw ohne fahrzeugspezifische Daten nicht. Da weiß der Prüfer doch gar nicht, was er prüfen soll, dem fehlen doch die Daten aus den Papieren.


    Du kannst nur hingehen und entweder


    a) bei der Zulassungsstelle einen Datenauszug holen und dann zum DEKRA oder TÜV zur HU und dann zulassen (einfachster Weg)


    oder


    b) wenn die Zulassungsstelle nix mehr hat, Die vom DEKRA oder TÜV ein Datenblatt zu Deinem Anhänger erstellen lassen (wenn der Anhänger eine Serienfertigung mit ABE ist) und dann eine HU machen lassen.


    oder wenn es das auch nicht gibt,

    c) Eine §21 Abnahme zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis bei DEKRA (Ost) oder TÜV (West) machen lassen, wenn der Anhänger z.B. ein Eigenbau ist oder eine EBE hat.


    Haste mal die Fahrgestell Nr.: oder das letzte amtl. Kennzeichen ???
    möglichst per PN

    ... generell muß was vorhanden ist auch funktionieren ...


    Gruß Mani



    stimmt nicht so ganz.


    Bei Anhängern braucht der Rückfahrscheinwerfer nicht angeschlossen zu sein. Er braucht auch nicht funktionieren, wenn die Mehrkammerleuchte eine Kammer dafür enthält.




    Siehe ECE Regelung 48 Punt 5.2.2:


    Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen enthält, als nicht vorhanden, sofern man sie nicht durch einsetzen einer Glühlampe in Betrieb nehmen kann.


    Deutschland ist diese Regelung beigetreten.



    Anders sieht es bei einem Fahrradheckträger aus, da muß er funktionieren, da es die Wiederholungsleuchten des Fahrzeuges sind. Woraus folgt, daß ein Fahrradträger nicht an einer 7pol Dose angeschlossen werden darf. (Nur so am Rande)

    Habe auf allen meinen Anhängern Winterreifen montiert.


    Wohnwagen und Bootstrailer fahren allerdings nie im Schnee.


    Aber die Winterreifen haben ein weicheres und groberes Profil, der Reibungskoeffizient ist günstiger, da der Reifen höhere höhere Seitenführungskräfte aufnehmen kann. Der Anhänger ist demnach etwas weniger anfällig gegen Seitenwind oder Ausbrechen in Kurven.


    abgesehen davon sind Winterreifen meistens billiger als Sommerreifen. Durch die weichere Gummimischung verschleißen sie zwar schneller, aber i.d.R. werden anhängerreifen bemängelt, weil sie rissig oder brüchig, bzw gealtert sind. abgefahrene Reifen an Anhängern sind so selten, wie 6 Richtige im Lotto.

    Das ist doch der ideale Fall.


    im angekuppelten Zustand steckst du ein langes Verhängeschloß durch die beiden Löcher und im abgekuppleten Zustand holst Du Dir so eine Plastikkugel mit Griff, damit man die Kupplung schließen kann.


    Aber trotz allem kann man den Kopf einfach abschrauben :(


    Besser ist das Klapp-Kastenschloß aus dem o.g. Link, du kannst angekuppel oder abgekuppelt abschließnen und ein abschrauben des Kopfes ist auch nicht möglich.


    Gruß Tom

    Du hast nur einen einzigen Nachteil, der dir im Besitzstandschutz verloren geht.


    Die ganze Kartensache ist ja ein EU Recht, der rosa Lappen war Bundesdeutsches Recht, mit einem Klasse 2 durfte man einen leeren Bus fahren, mit einen CE nicht (wenn als CE gemacht). Jetzt kommt der klitze kleine Unterschied.



    Klasse 2 (rosa oder grau) und Fahrer unter 50 Jahre alt berechtigt zum Führen eines Kraftomnibusses ohne Fahrgäste zu beliebigem Zweck innerhalb der EU (Weil die EU immernoch die alten Führerscheine anerkennen muß) Es bleibt das bundesdeutsche Recht des rosa oder grauen Führerschein erhalten.


    Klasse CE (aus Klasse 2 umgeschrieben) ergibt den Nachtrag 172 auf der Karte und berechtigt ebenfalls zum Führen einen Kraftomnibusses ohne Fahrgäste zu beliebigem Zweck aber nur innerhalb Deutschland. (der Führerschein ist nach EG Recht erteilt und die BRD kann den Besitzstand nur auf Deutschland zulassen)


    Klasse C oder CE (als C oder CE erworben) bekommt keinen Nachtrag 172 und man darf den Bus ohne Fahrgäse ausschließlich zu Überprüfung des techn. Zustandes oder zur Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung fahren, Überführungsfahrten oder "Fahrten zum Anreitz der Kauflust" (ja ja amtsdeutsch) sind damit nicht zulässig.



    Ich lasse erst mit 50 umschreiben, da ich im Grenzgebiet zu den Niederlanden wohne und es vorkommen könnte, daß ich einen Bus durch ein Stück Niederlande fahren müßte.


    enn Du eh nur innerhalb Deutschlands einen Bus ohne Fahrgäse führen willst, oder erst gar nix mit Bussen zu tun hast, kannst Du den ruhig umschreiben lassen.


    Diese blöde Beschränkung der CE auf techn. Probefahrt ist wieder eine EU Idee, der Deutschland sich fügen mußte.


    Falls von Interesse, ich habe einen interessanten Artikel zu dem Thema aus einer Fachzeitschrift, den ich auf Wunsch als pdf zusenden kann.


    Gruß Tom

    Hallo Tom


    die Dekra kann garnix, er wohnt im Westen, ned im Osten ...
    :threadgeschlossen:



    Dann hast Du die Reform verpennt !


    Du kannst fast alles beim DEKRA machen lassen, egal, ob Ost oder West.


    Das §21 Gutachten ist nur in ganz seltenen Fällen nötig. Alles was bereits eine Zuallsung in einem EU Mitgliedsstaat hatte kann mit Datenblatt und HU zugelassen werden. Selbst eine Erstabnahme eines Neufahrzeuges kannst Du bei DEKRA West machen lassen. Seit die neue FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) in Kraft getreten ist, hat DEKRA besonder geschulte Ingenieure, im Westen als regionale Begutachten Aufgaben von DEKRA Ost übernehmen und eine Begutachtung nach §13 FZV (entspr. in etwa §21 StVZO) vornehmen.


    Wenn der Ww ein Seriending ist, ist der mit Sicherheit im DEKRA Datenarchiv und das Datenblatt ist bestimmt kein Problem.

    HAllo,


    die HU kann DEKRA auch ohne Papiere, nachdem DEKRA das Datenblatt erstellt hat.
    Wenn Dein Wohnwagen weniger als 7 Jahre abgemeldet ist, kannst Du die Daten auch vom Straßenverkehrsamt bekommen, dann ist das Fahrzeug noch beim KBA gespeichert.


    Wenn er älter ist geh zum DEKRA. Das Datenblatt kostet nach Aufwand, meist 75,- Euro und eine HU für einen auflaufgebremsten Anh kostet 42,- Euro.


    Die Rückfahrautomatik muß nur bei neuen Anh verbaut sein. Es gilt immer das Recht des ursprünglichen Erstzulassungstages. Außer es würde eine Nachrüstpflicht bestehen.
    Wichtig ist nur, daß Deine Sperre bei Vorwärtsfahrt automatisch öffnet und die Bremse wieder aktiviert.

    Die Nebelschlußleuchte ist vorgeschrieben an allen mehrspurigen Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von min. 60 km/h und Erstzulassungsdatum ab 01.01.1991.


    seitliche Rückstrahler sind übrigens ab 1.1.1981 vorgeschrieben und dazu gibt es eine Nachrüstpflicht. =)

    hab mich beim amt erkundigt, und es wäre die mich einfachste lösung ein typenschild und papiere eines baugleichen hängers dran zu machen. daher, falls jemand einen defekten hat, bitte meldet euch


    Was ist das denn für ein Amt, liegt das in Polen ???
    Mal eben ddas Typenschild und die Papiere eines Schrottanhängers an den geklauten und gut ist es ???


    Das ist das illegalste was Du tun kannst.


    Schau mal nach der Fahrgestellnummer und sende sie mir mal per PN.


    ggf kann ich da mal nachsehen und dir eine Kopie oder ein Datenblatt besorgen. Ein Typenschild kannst Du blanko im Anhängerzbehör kaufen und die Daten mit Schlagzahlen einstanzen (mußte ich bei meinen Anh auch machen).


    Wenn Deine Zulassungsstelle keinen Datensatz mehr hat, benötigst Du ein Datenblatt und eine HU und schon geht es los.


    Gruß Tom


    ... Zuwas benötigt man eigentlich eine Kasko beim Anhänger (Wohnwagen mal außen vor) :confused: ....


    .


    Das kommt darauf an, was das denn für ein Anhänger ist. Für den 500 Euro Anh. von Praktiker ist das egal, aber wenn Du einen Anhänger hast, der vielleicht mehrere Tausend Euro gekostet hat, ist das schon sinnvoll, daß der Kasko versichert ist, wenn er geklaut wird oder auch Vollkasko, wenn DU ihn soviel nutzt und ihn evtl. auch selbst beschädigst oder vermietest.


    Mein Bootstrailer ist auch Vollkasko versichert (kostet mich nix, ist in der Bootskasko incl.) das wäre nicht der erste, der weg ist, wenn man mit dem Boot zurückkommt. 8o


    Meinen Wohnwagen und meinen "normalen" Anh. habe ich auch nur Haftpflicht versichert. Da sehe ich das so wie Du.



    Der Anhänger ist über das Zugfahrzeug versichert! Nur wenn er einzeln steht, dann greift die Anh.-Versicherung. .


    Das stimmt nur bedingt, das gilt nur für die Haftpflichtversicherung. Aber selbst wenn Du ihn abgeschlossen hast, kann ja irgendein Scherzbold an deinem Anhänger die Bremse lösen und ihn irgendwo gegen schieben. Genau das ist auch der Grund warum man seinen Bootstrailer (der unterliegt nämlich nicht der Versicherungspflicht) freiwillig Haftpflicht versichern sollte, zumal das ja fast nix kostet.

    750kg Anhänger 14,70 Euro Haftpflicht bei der HUK
    1500kg Wohnwagen 13,97 Euro Haftpflicht bei der HUK 24
    1350kg Bootstrailer 0,00 Euro Haftpflicht (ist in Bootsvers. incl) bei Schmitz & Schmitz

    ... im Angebot für 499 euro mit Hochplane und Stützrad. ...



    Das ist zu teuer ...


    wenn es bei Euch "Praktiker" gibt, warte bis wieder " 20% auf alles " angeboten wird.


    Habe ich schon komplett für 399 gesehen.


    Für den Hausgebrauch und Garten sind die STEMA vollkommen ausreichend, vorallem haben die eine recht hohe Nutzlast, weil die recht leicht sind.


    Würde aber sehen, daß ich einen bekomme, der wie gesagt , 13 Zoll Räder hat und eine Siebdruckplatte als Boden. Bei günstigem angebot, kann man auch einen Metallboden akzeptieren und eine Siebdruckplatte drauflegen. So eine Platte liegt bei 25 bis 30 Euro pro qm.


    Gruß Tom

    Herzlich willkommen, :Daber warum transportierst du dein Möppi auf einem Bootsanhänger:confused:;)


    Na ist doch klar ...


    in meiner Fuhrparksaufzählung fehlt doch ein Auto, ich ziehe alles mit der Transalp ;)


    Das wird mit Draht festgetüddelt, wie bei "Werner" :lol:

    @ Hängermann !


    Ja, da hast Du recht.


    Ich habe das als Auszug aus der StVZO bezüglich der Frage nach dem Citroen-Pkw eingesetzt. Den Teil aus §42 der die Geländewagen und Lkw betriff habe ich rausgelassen, das hätte unnütz den Rahmen gesprengt.


    Aber für Fahrzeuge die als Geländewagen eingestuft sind ist das Verhältnis höher.


    Mein Auto wiegt leer auch 2100kg und darf 2800kg ziehen.