Du hast nur einen einzigen Nachteil, der dir im Besitzstandschutz verloren geht.
Die ganze Kartensache ist ja ein EU Recht, der rosa Lappen war Bundesdeutsches Recht, mit einem Klasse 2 durfte man einen leeren Bus fahren, mit einen CE nicht (wenn als CE gemacht). Jetzt kommt der klitze kleine Unterschied.
Klasse 2 (rosa oder grau) und Fahrer unter 50 Jahre alt berechtigt zum Führen eines Kraftomnibusses ohne Fahrgäste zu beliebigem Zweck innerhalb der EU (Weil die EU immernoch die alten Führerscheine anerkennen muß) Es bleibt das bundesdeutsche Recht des rosa oder grauen Führerschein erhalten.
Klasse CE (aus Klasse 2 umgeschrieben) ergibt den Nachtrag 172 auf der Karte und berechtigt ebenfalls zum Führen einen Kraftomnibusses ohne Fahrgäste zu beliebigem Zweck aber nur innerhalb Deutschland. (der Führerschein ist nach EG Recht erteilt und die BRD kann den Besitzstand nur auf Deutschland zulassen)
Klasse C oder CE (als C oder CE erworben) bekommt keinen Nachtrag 172 und man darf den Bus ohne Fahrgäse ausschließlich zu Überprüfung des techn. Zustandes oder zur Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung fahren, Überführungsfahrten oder "Fahrten zum Anreitz der Kauflust" (ja ja amtsdeutsch) sind damit nicht zulässig.
Ich lasse erst mit 50 umschreiben, da ich im Grenzgebiet zu den Niederlanden wohne und es vorkommen könnte, daß ich einen Bus durch ein Stück Niederlande fahren müßte.
enn Du eh nur innerhalb Deutschlands einen Bus ohne Fahrgäse führen willst, oder erst gar nix mit Bussen zu tun hast, kannst Du den ruhig umschreiben lassen.
Diese blöde Beschränkung der CE auf techn. Probefahrt ist wieder eine EU Idee, der Deutschland sich fügen mußte.
Falls von Interesse, ich habe einen interessanten Artikel zu dem Thema aus einer Fachzeitschrift, den ich auf Wunsch als pdf zusenden kann.
Gruß Tom