Beiträge von TransalpTom

    Moin,


    ich habe zwar schon ein paar Beiträge gepostet, will mich aber mal kurz vorstellen.


    Ich bin Thomas aus Moers am linken Niederrhein und zähle 41 Lenze 8o.


    Wie man meinem Nick entnehmen kann gehört zu meinem Fuhrpark eine Honda Transalp :rolleyes: (nur mal so nebenbei)


    Mein Anhängerfuhrpark besteht aus einem Wohnwagen Hobby de Luxe 495 UFe Bj 1997, einem 1350kg Boostrailer von Heinemann Bj 1990 und einem ungebremsten 750kg Anhänger (Eigenbau) mit Plane und Spriegel Bj 1992, den ich dieses Jahr vollrestauriert habe.


    Hoffe ich kann mich mit Euch diesbezüglich austauschen und auch den ein oder anderen guten Rat geben. :lol:


    So long ... :wonder:

    Dann bist du wahrscheinlich schon an Deine technische Grenze gestoßen:


    siehe hier:


    Auszug aus §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Die gezogene Anhängelast darf bei

    • Personenkraftwagen, ... weder das zulässige Gesamtgewicht,...


    des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.




    => gebremster Anhänger maximal so schwer wie das zul. Gesamtgewicht des Pkw (oder weniger wenn Citroen das nicht frei gibt)



    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; ... Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.


    => ungebremster Anhänger also maximal HALB (edit) so schwer wie Dein Auto leer + 75 kg wiegt


    man geht davon aus, daß das leere Fahrzeug im Fahrbetrieb mit Fahrer betrieben wird und der eben 75kg wiegt :wonder:


    Höhere Werte kann Dir auch der Fahrzeughersteller nicht freigeben.

    Bitte beachten !



    Die "Punkt 1"-Felder wie F.1 oder 7.1 oder 8.1 sind immer die "technisch möglichen Lasten", entscheidend sind immer die "Punkt 2"-Felder, das sind die Gewichte, die der jeweilige Zulassungsstaat zuläßt.


    Bei den "Punkt-1" Feldern steht mindesten der selbe Wert oder ein höherer als in den "Punkt 2" Feldern.


    Beispiel:


    zul. Gesamtgewicht: F.1: 2200 und F.2: 2000 würde bedeuten, daß der Fahrzeughersteller Stabilität für 2200kg Gesamtmasse garantiert, aber im öffentlichen Strassenverkehr läßt man nur die 2000kg zu.


    Bei Pkw kommt das nicht so oft vor. Bei Lkw sieht man das öfter. Da kannst Du z.B. einen Vierachser kaufen, der für in F.1: 40000kg technisch ausgelegt ist, aber auf öffenlicher Straße nur F.2: 32000kg wiegen darf. Wenn Du den selben Lkw in einem anderen Staat zuläßt, kann dann auch mehr als 32000kg bei F.2 stehen, wenn das in dem Staat anders zulässig ist.



    Wenn ihr also in eure Scheinchen schaut, was ihr an Achlasten und Gesamtgewichte haben dürft, ohne daß die "Rennleitung" Ärger macht, dann sind grundsätzlich die Felder "Punkt 2" entscheidend.


    Hoffe ich habe Euch nicht verwirrt.