Beiträge von NB2

    Da machste das gleiche wie mit den Felgen, zu denen es ja auch kein Gutachten für Anhänger gibt: du achtest im Gutachten auf ausreichende Tragfähigkeit und gehst vorher zum TÜV.


    PS: Mein Böckmann ist Bj 1986 und hat voriges Jahr Alufelgen bekommen. Bei mir war es aber mehr aus finanzieller Überlegung heraus. Ja, wirklich. Mit den Reifen, die drauf waren, wäre ich nicht durch den TÜV gekommen. Ich hätte also neue 14"er kaufen müssen. Diese 120 € konnte ich aber auch besser anlegen, zumal ich 205/65 R 15 zu hauf in der Garage liegen hatte (Serienbereifung meines Autos). Ich brauchte also nur ein paar günstige Alufelgen, die passen. Die Rechnung wäre auch aufgegangen, wenn ich mich nicht vermessen hätte und deshalb noch Spurplatten gebraucht hätte. Bei dieser Gelegenheit kamen auch gleich neue Kotflügel drauf. Das hätte theoretisch nicht sein müssen, praktisch war aber einer dermaßen verbogen und beklopft, dass der TÜV doch besser andere haben wollte. Ich habe dann 2 oder 3 cm breitere genommen und die neue Anhänger-Breite gleich messen und eintragen lassen.



    Gruß
    NB2

    7,5 cm Lochkreis kommt mir sehr wenig vor - ich kenne aber deinen Anhänger nicht, und auch sonst keine 91er Brenderups.
    Verwechsel aber bitte den Lochkreis nicht mit dem Mittenlochdurchmesser:
    Lochkreis: verbindest du alle 3 bis 6 Radmutter-Löcher zu einem Kreis, dann hat zB mein Anhänger einen 112 mm großen Kreis (Durchmesser). 5 Löcher --> 5x112 --> also passen die meisten Mercedes-Felgen.


    Mein benötigter Mittenlochdurchmesser ist übrigens 62,6 mm am Anhänger, die Felgen haben 66,6 mm.


    Achja: dass eine Veränderung der Breite gleich zum Erlöschen der ABE führt, glaube ich noch nicht. Was mache ich denn, wenn mir am Auto eine Seitenleiste abfällt und das Auto jetzt also 5 mm schmaler ist als in den Papieren steht?



    Gruß
    NB2

    Hallo,


    die tatsächliche Breite interessiert niemanden. Schaue mal in deine Auto-Papiere rein und messe nachher dein Auto nach. Da wirst du noch viel größere Unterschiede feststellen. (Das liegt aber daran, dass die eingetragene Breite ohne Spiegel ist)
    Es steht dir natürlich frei, die tatsächliche Breite in die Papiere einzutragen (habe ich auch gemacht, als ich breitere Kotflügel montiert habe)


    Und natürlich kannst du auch Alufelgen montieren. Beim Tandem dürftest du weniger Probleme haben, Felgen zu finden, die die Last aushalten. Kommt natürlich aufs ZGG an. Das Mittenloch muss übrigens nicht passen, da Anhänger keine Mittenlochzentrierung brauchen. Das Loch kann also zu groß sein.


    Ich habe meinen Anhänger von 175 R 14 (auf 5x14 glaub ich) auf 205/65 R 15 umgerüstet. Die Reifen sind jetzt auf Mercedes-Alus in 7x15.



    Mein Tipp:
    - suche dir Felgen, die dir gefallen
    - besorge dir das Gutachten
    - ideal wäre, wenn die von dir bevorzugte Reifengröße schon im Gutachten steht
    - schaue, ob die ET und die Tragfähigkeit passen
    - miss am Anhänger, ob die Freigängigkeiten wahrscheinlich gegeben wären
    - gehe mit dem Gutachten und dem Anhänger zum TÜV und frage den noch einmal (der soll dir das ja letztendlich eintragen und freut sich, wenn er vorher gefragt wird)
    - kaufe die Felgen


    PS: Ich habe noch Spurplatten drauf, weil ich mich vermessen hatte und der TÜV das vorher auch nicht gemerkt hat.



    Gruß
    NB2

    Mein momentanes Zugfahrzeug hat ein Schaltgetriebe. Ich hätte zwar lieber eine Automatik gehabt, aber da es das Auto erst viel später mit AT gab und der Aufpreis dann sehr hoch gewesen wäre, habe ich halt ein MT genommen.


    Gerhard2: auch ein Schaltgetriebe kann kaputt gehen (sag jetzt bitte nicht nein, ich habe gerade eine schweineteure MT-Reparatur hinter mir :( )
    Ob es am relativ häufigen Anhängerbetrieb lag, kann ich nicht sagen, glaube ich aber nicht.


    Mein letztes Auto hatte AT. Was soll ich sagen - ich fuhr mal 2000 km mit Wohnanhänger durch die Gegend und nachher war der Automat hinüber. Er hat aber auch schon vorher Probleme gemacht (brauchte zB länger zum Schalten). Nach dem WW-Urlaub hat er dann noch ca. 3000 km gehalten. Dann kam nach dem 2. Gang nichts mehr. War halt eine Kupplung im Automaten hinüber. Die Reparatur ging auf Garantie. Indessen weiß ich noch von ca. 5 anderen mit dem gleichen Problem (bei 150 importierten Autos kann man also fast von einem typischen Fehler reden).


    georg123: genau dafür ist der Wählhebel einer AT doch da: dass man am Berg zB auf 3 stellt und damit ständiges Schalten verhindert. Mein eben angesprochener letzter Wagen hatte genau dieses Problem bei 10 % Steigung auch ohne Anhänger: im 3. Gang fuhr er bei 80 km/h bei ca. 2800 /min. Der Motor lieferte volles Drehmoment. Hat die AT hochgeschaltet, ging die Drehzahl auf ca. 2000 /min runter. Da lieferte der Turbolader aber keine Leistung, und der Motor mit seinen satten 1,3 l Hubraum auch nicht. Man musste also mehr Gas geben, was den AT zum runterschalten animierte. Spiel begann von vorn.


    amokpaul: mit dem AT-Eintrag im Führerschein war 1998 auf jeden Fall schon so. Also irgendwann zwischen Mittelalter und 1998



    Alles im allem würde ich sagen, dass ICH lieber mit Automatik fahre - sowohl mit als auch ohne Anhänger.
    Ich habe mich mitm Schaltwagen mal bei mir im Garten im Matsch festgefahren (mit Autotransportanhänger dran mit 1,6 to drauf). Ich habe halt auch nur nen Fronttriebler. Nach ein paar Minuten stank die Kupplung fürchterlich und ich wollte schon erstmal eine Pause machen. Ich habe dann zum Glück das Auto noch freifahren können. (ohne Pause, aber nur kurz nach dem Beginn des Gestanks).



    Gruß
    NB2

    Was Böckmann bei meinem vorschreibt, weiß ich nicht.
    Im Gutachten für meine Alufelgen (oder wars im Gutachten für die Spurplatten??) die ich aufm Anhänger habe, stehen 90 Nm drin. Und genauso habe ich sie montiert.
    Als der TÜV-Prüfer zur Abnahme eine Mutter abschraubte (um die Anzahl der Windungen zu zählen) bemerkte er, dass die viel zu locker wären. Er hats dann mit 110 oder 120 Nm wieder angezogen und die anderen Muttern freundlicherweise gleich mit festgezogen.


    Mir wars bei den 90 Nm auch nicht ganz wohl, aber wenn es doch im Gutachten steht....:confused:



    Gruß
    NB2

    Welche Farbe hat denn deine alte TÜV-Plakette? Vielleicht ist diese Farbe ja gerade wieder aktuell - dann fällt es zumindest aus ein paar Metern Entfernung nicht auf.


    Edit: habe gerade nach gegoogelt: du müsstest eine braune Plakette haben. 2016 ist auch wieder braun - gibts heute noch nicht...
    2010 war braun - da weiß die Polizei auch gleich, dass du mit abgelaufener Plakette rumfährst. Sie dürfte dann aber sehr erstaunt sein, wenn sie bemerkt, dass auf deiner Plakette nicht 10 draufsteht, sondern 98 :police:



    Gruß
    NB2

    Sprinter hat auch den Nachteil, dass er sich einen kaufen müsste. Der Korando ist halt vorhanden und wird auch weiterhin benötigt, zB wegen dem Allrad und den 4 (oder 5??) Sitzen. Und zwei Autos sind im Unterhalt ja auch ca. doppelt so teuer.


    @Gerhard: was genau meinst du mit "kein Vergnügen"? Ich bin leider noch nie was in der Größe gefahren. Meinst du zB enge Kurvenfahrten oder rückwärts geradeaus in einem engen Weg - also einfach wegen dem langen Überhang.
    Oder eher wegen dem Gewicht und den Stößen während der Fahrt?



    NB2

    Die Autos stehen fest. Er will Autos zerlegen - und zwar immer die gleichen. Insofern unterscheiden sich die Massen nur durch unterschiedliche Motorisierung und Ausstattungen.


    5% "darf" man überladen? Das wären ja pro Auto knapp 90 kg. Also Sitze ausbauen, Tank leeren, Reserverad abbauen, evtl. die Anhängerkupplung demontieren - alles in allem ca. 30 min Aufwand für ca. 100 bis 150 kg weniger Masse. Und stimmt, im angegebenen Leergewicht ist ja der Fahrer noch mit drin - vllt. sollte er wirklich mal ein Auto "nackig" auf die Waage stellen.


    Danke erstmal für die Hinweise.



    NB2

    Ich war schon auf der Seite von Blyss. Aber irgendwie habe ich nur den 3-rädrigen gesehen :rolleyes:
    Durch die fehlenden 2 Räder hat man auf jeden Fall noch 100 kg gespart. Zu eng ists eigentlich trotzdem noch.
    Ich werde mich mal schlau machen, wie viel man überladen darf, bzw. was das dann kostet.


    PS: Der Vectra und die C-Klasse haben in Basisausstattung und mit Basismotor übrigens zusammen 2595 kg Leergewicht. Da der überwiegende Teil der Autos gerade nicht in Basisversion herumfährt, dürfte der Indianapolis light schon überladen sein.
    Der Multimax ist mit dem Focus und dem A3 100%ig überladen.



    Gruß
    NB2

    Für einen Bekannten suche ich einen Autotransportanhänger, der 2 Autos transportieren kann. Leider bin ich bisher nicht richtig fündig geworden.
    Das Problem ist, dass die 2 Autos relativ schwer wären. Naja, schwer ist relativ. Laut Papiere wiegen die ca. 1500 bis 1600 kg. Durch Ausbau der Sitze und des Ersatzrades kann man das ja ganz gut drücken. Dadurch könnte man das Leergewicht der Autos auf ca. 1400 kg reduzieren.


    Macht also zusammen ca. 2800 kg für 2 Autos. Als Zugmaschine steht ein Korando E32 mit 3500 kg Anhängelast zur Verfügung. Der Anhänger dürfte also 700 kg wiegen.


    Die, die ich bisher gefunden habe, wiegen aber alle ca. 1000 kg und haben "nur" 2500 kg Nutzlast. Und eigentlich sind die oben erwähnten 2800 kg schon sehr positiv gerechnet.


    Frage: kennt jemand leichtere Anhänger?
    Optimal wäre natürlich ein 500 kg-Anhänger mit 3000 kg Nutzlast. Ich bin mir natürlich bewusst, dass es den nicht geben wird.



    Gruß
    NB2

    Nee, das geht nicht, weil:
    1. sind die Scheiben 95% getönt
    2. ist der Scheinwerfer ja größer als die Heckscheibe
    3. ist es viel beeindruckender, wenn erstmal die Heckklappe aufgeht. Dann klappt zuerst die Kinnlade runter, verbunden mit dem Gedanken: "Was wird das denn jetzt? :evil:", als nächstes kommt ein "Boah, was ist das denn da drin? Das sieht ja aus wie eine riesige Lampe! :augenreib:"; als nächstes dann: ":shocked:".


    Was natürlich nicht fehlen darf ist eine Kamera nach hinten und das anschließende Hochladen bei youtube. Im Sinne der Verkehrssicherheit sollte man die Lampe vielleicht stufenweise heller machen.



    Sorry, jetzt sind wir etwas vom RÜCKfahrscheinwerfer abgekommen in Richtung RückfahrSCHEINWERFER



    NB2

    Wieso ist der so nach oben gerichtet?? Der muss doch genau nach hinten "schauen", um die Drängler und Lichthuper auf der Autobahn adäquat in ihre Schranken zu weisen. :evil2: Die Drängeln und Lichthupen nie wieder - zumindest nicht bei mir, wetten?! :]


    NB2


    PS: Ich brauch einen solchen Scheinwerfer im Kofferraum meines Vans. Bei Bedarf geht die Heckklappe motorisch auf und ich drücke den Lichtschalter. Wo gibts die Dinger zu kaufen?

    Für mein Auto habe ich leider kein Prospekt mit tech. Daten mehr vom Hersteller.
    Aber für den Nachfolger ist es so, dass die ca. 2400 ZGG haben und ca. 1800 kg Anhängelast. Dazu steht in den Prospekten noch, dass es ein zulässiges Zuggesamtgewicht von ca. 3800 kg gibt. Ob das letztendlich in den Papieren steht, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Aber vom Nachfolger ausgehend kann ich mir nicht vorstellen, dass mein ca. 100 kg leichteres Auto (2300 kg ZGG) insgesamt schwerer mit Anhänger sein darf:
    2300 kg ZGG Auto + 1900 kg max. Anhängelast = 4200 kg Zuggesamtgewicht
    Ist ein stolzes Gewicht für eine fast 20 Jahre alte Entwicklung, deren Bremsen schon ohne Anhänger nicht die besten sind und bei stärkerem Bremsen von 150 auf 100 km/h schon ordentlich vibrieren und brummen (auch mit neuen Scheiben).



    NB2

    Es steht nichts im alten Kfz-Brief drin, im neuen auch nicht. Im neuen Schein steht auch nix drin.


    Ich habe nur einen Hinweis auf einer Plakette im Motorraum. Dort steht folgendes:
    XYZ... (eben die Fahrgestellnummer). Darunter stehen vier Zahlen:
    2300
    3600
    1 - 1225
    2 - 1230


    Die dritte und vierte Zahl sind die Achslasten vorn/hinten (steht auch so im Fz-Schein)
    Die erste Zahl ist sehr wahrscheinlich das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs (von der Zahl her würde es zumindest passen)
    Die zweite Zahl könnte das zulässige Gesamtgewicht des Zuges sein - könnte.


    Mehr Hinweise, dass es überhaupt ein solchen Gewicht bei meinem Zug gibt, gibt es nicht. Auch in der Einbauanleitung vom Hersteller steht nix drin.



    NB2

    Ich klinke mich mal mit ein: wenn in den Papieren kein zulässigen Zuggesamtgewicht steht, heißt das dann tatsächlich, dass keines exisitiert?



    Gruß
    NB2

    Ist das dann auch in den Autos verboten, bei denen es nicht in der Bedienungsanleitung steht? Und woher weiß die Polizei, in welchen Anleitungen das steht.


    Polizist bei einer Verkehrskontrolle: "Führerschein, Fahrzeugpapiere und die Bedienungsanleitung des Autos bitte mal" :confused:



    Gruß
    NB2