Beiträge von NB2

    Verkehrsportal dürfte aktuell sein. Da sind viele Leute mit viel Ahnung unterwegs, die ua. auch gut beraten. Viele sind mit dem Forum verheiratet und würden es nicht dulden, wenn es dort nicht aktuell wäre.

    Schon meine Mutter hat immer gesagt: Dinge mit F verborg man nicht: Füller, Frauen, Fahrzeuge ...
    Meine Fahrzeuge (darunter zähle ich auch den Anhänger) bekommen nur Leute, bei denen ich weiß, dass sie damit vorsichtig umgehen und zur Not den Schaden auch bezahlen können und würden. Und da bleiben dann auch nur noch mein Vater und mein Schwiegervater übrig.

    Oh, für mich war das jetzt alles das gleiche.
    Habe noch mal im §51b StVZO nachgeschaut und festgestellt, dass ich Umrissleuchten meine.
    Aber jetzt weiß ich wenigstens, dass das eben nicht das gleiche ist und wo die Unterschiede liegen.


    Gruß
    NB2

    Hallo,


    im Gesetz steht:
    Anhänger ab 2,10 m müssen Seitenmarkierungleuchten haben
    Anhänger ab 1,80 m dürfen Seitenmarkierungleuchten haben


    Über Anhänger unter 1,80 m wird nichts ausgesagt. Damit sind bei denen - logisch betrachtet - Lampen erlaubt (weil eben nicht verboten), aber nicht vorgeschrieben.
    Bleibt uU nur noch, dass du den TÜV davon überzeugen musst, dass du damit Recht hast.


    Ich habe mich da ganz geschickt aus der Affäre gezogen, indem ich breitere Kotflügel montiert habe und nur 1,83 m als Fahrzeugbreite eingetragen habe. Der Prüfer, der mir das abgenommen habe, teilte übrigens auch meine Ansicht mit den schmaleren Anhängern.



    Gruß
    NB2

    Hallo,


    unser Zweitwagen ist ein Daihatsu Cuore. Natürlich hat er auch eine Anhängerkupplung. Ziehen darf er übrigens 600 kg gebremst.


    Ich kam vor kurzem in die Verlegenheit, mit dem Cuore samt unserem 1,3-to rückwärts zu fahren. (ca. 100 m) Oh mein Gott!!! Ich habe mich angestellt wie der erste Mensch. Ich habe selber gedacht, das kann doch gar nicht sein. So schlecht fahre ich doch sonst nicht rückwärts. Andauernd musste ich mit dem Auto sehr stark einlenken und auch sehr oft wieder ein paar Meter vorwärts ziehen.


    Nach etwas Überlegung im Nachhinein kam ich drauf, dass das wahrscheinlich an dem sehr kurzen Überhang hinten liegt.


    Liege ich mit dieser Überlegung richtig? Mit einem Smart dürfte es sich dann ja noch schlechter rückwärts fahren.



    Gruß
    NB2

    Dass die Stecker gerade nach hinten weg gehen, damit kann ich leben. Die Lampen sind in einer Metallschiene drin - und da sollen die neuen auch wieder hin.


    Gruß
    NB2

    Hallo,


    ich will die komplette Elektrik meines Anhängers neu machen.
    Also vom Stecker bis zu den Lampen.


    Mein Plan sieht in etwa so aus:
    - 13-poliger Stecker
    - Nebelschlussleuchte integriert in Lampen
    - (richtiger) Rückfahrscheinwerfer unter dem Anhänger
    - Innenraumbeleuchtung
    - Anschluss für rote Warnlampe bei überlanger Ladung
    - Dreieckrückstrahler in die Lampen integriert
    - Begrenzungsleuchten auf dem Kotflügeln (weiß/rot)
    - Wunsch wäre getrennte Rückleuchten / Bremsleuchten



    Da ich mit Lampen bisher immer auf Kriegsfuß stand **, will ich welche haben, die wirklich dicht sind.
    Frage 1:
    Ist bei dem Aspöck Mulitpoints wirklich eine Kupplung dran, wo man einen entsprechenden Stecker kabelseitig reinsteckt? Ist das dann dicht?


    Frage 2:
    Kennt jemand Lampen mit getrennten Rück-/ Bremslicht? Meistens sind da die komischen kombinierte "Birnen" drin. Ich persönlich halte es für sicherer, wenn zum Bremsen andere Lampen angehen, das ist auf jeden Fall auffälliger.


    Im Visier habe ich bisher folgendes:


    Lampe links: 602010
    oder diese: 610010


    Lampe rechts: 602020
    oder eben diese: 610020


    Frage 3:
    Gehen für die Aspöcklampen diese Verbinder? Artikel 694021
    Und haben die Aspöcklampen vielleicht mein gewünschtes getrenntes Licht?


    Dazu noch das 11polige Kabel, ein Stecker für ganz vorn inkl. neuem Halter, eine neue 12polige Verteilerdose. ... Eben das ganze Programm.



    ** meine letzten waren aus dem Real und waren nach 3 Monaten schon so verrostet, dass die Leuchten nicht mehr leuchteten.



    Gruß
    NB2

    andrea: Das klingt ja tatsächlich nicht gerade fair, was du so schreibst. An sowas hätte ich nie gedacht.
    Aber warum hast du deine Vermietung dann noch?


    Gruß
    NB2,
    der sich bis schon öfter mal Autotransportanhänger und 4x2x2-Planenanhänger gemietet hat, aber natürlich immer unbeschadet zurückgebracht hat

    Hallo,


    ich möchte die 2 übrig gebliebenen Alufelgen verkaufen, die ich an einem Einachser ja nicht brauche.


    Rial DE 705

    Maße sind 7 x 15
    Lochkreis ist 5x112
    ET ist 35
    Max. Radlast lt. Gutachten ist 670 kg, macht also ein zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers von 1340 kg.

    KBA-Nummer ist 45818




    Für Anhänger zwar nicht wichtig, aber trotzdem:
    Im Gutachten sind folgende Fahrzeuge aufgeführt:


    MB190 W201
    A-Klasse W168
    C-Klasse W202 und 203 inkl. Sportcoupe
    CLK W208 und W209
    E-Klasse W124 und W210
    SLK W170
    Vaneo W414


    Ich habe die anderen 2 an meinem 86er Böckmann NB2 mit Bereifung 205 / 65 R 15. Natürlich eingetragen.


    Felgen.jpganhaengerforum.de/attachment/6810/anhaengerforum.de/attachment/6811/anhaengerforum.de/attachment/6809/anhaengerforum.de/attachment/6812/anhaengerforum.de/attachment/6808/


    Preislich stelle ich mir 80 € vor.


    Gruß
    NB2

    wenn c) wirklich stimmt, dann hat er für 1 sek mit dem Rauchen aufgehört - und dann wieder angefangen. :tongue: Nicht lange durchgehalten, würde ich sagen.



    Gruß
    NB2

    Ich habe gerade mal im Gutachten meiner Spurplatten geschaut: Dort steht: "Die Verwendung der Aluminium-Distanzringe in Verbindung mit Stahlrädern ist nur zulässig, wenn die Radauflagefläche eine durchgehend plane Auflagefläche ausweist."


    Also sind Alufelgen zwar nicht vorgeschrieben, jedoch würden alle meine Stahlfelgen ausfallen, da diese keine plane Auflagefläche aufweisen.


    Ruddi: ich weiß momentan nicht so genau, welches Märchen du meinst, aber was passiert denn, wenn man Aluminium stark punktuell belastet?



    Gruß
    NB2

    Ich fahre auch Spurplatten aufm Anhänger. Die sind je 10 mm stark und in Verbindung mit den Alufelgen natürlich auch eingetragen.
    Das Problem bei Alu-Spurplatten ist, dass sie meist (oder immer??) nur in Verbindung mit Alufelgen zugelassen sind. Und selbst wenn man es mit Eintragungen nicht so genau nimmt, sollte man das aufgrund der geringeren Auflagefläche bei Stahlfelgen beachten - sonst kriecht das Alu weg und die Radschrauben werden locker.


    BTW: Falls du auf Alus 7x15 ET35 mit 5x112 umsteigen möchtest, dann hätte ich noch 2 Felgen für dich übrig. :) Sind MB-Felgen, die mal auf einem SLK waren, und jetzt 2 davon auf meinem Anhänger sind.



    Gruß
    NB2