Guten Morgen
So, wie die Zeit vergeht . . .
nachdem mir der Verkäufer eine selbstgeklöppelte EV geschickt hat, ohne wirklichen Inhalt ( Das hätte ich auch selber schreiben können), habe ich nochmals auf der Zulassung nachgefragt und vorgesprochen. Als Ergebnis habe ich nur den Hinweis erhalten: Ohne Ev vom Verkäufer keine Zulassung!
Nun, den VK erneut kontaktiert, und die vorgehensweise genau erklärt. Per email 2 mal nachgefragt und dann angerufen, mit der Antwort "is nix bei mir angekommen" ja, ja . . . Nochmals gebeten, das zum Abschluß zu bringen.
Die Sommerferien gingen ins Land - keine Reaktion. Wieder angerufen - Bla, Bla, Bla. Er wäre bei der Zulassung gewesen und Bla, Bla - das hatte ich ihm alles schon vor mehr als 2 Monaten erzählt! Und er wäre beim Anwalt gewesen, welcher ihm gesagt hätte: " ER muss mit diesem Kaufvertrag gar nix mehr machen!"
So, das hat er mir vergangenen Freitag erzählt. Ich hab ihm darauf gesagt, ich werde DAS meiner Zulassungsstelle mitteilen.
Das habe ich heute gemacht. Aufgrund des geringen Werts der Sache, konnte ich heute selber de EV abgeben und den Heinemann zulassen. Zum Glück hat die Zul. schon im Juli beim meinem letzten Besuch beim KBA die Aufbietung in die Wege geleitet, welche ab 14.9. frei war - natürlich ohne Erkenntnis über die Besitzverhältnisse.
Zu den Kosten:
- TÜV / Gutachten §21 € 81,04
- Aufbietung des verlorenen KFZ Briefs € 6,00
- EV € 30,70
- Zulassung mit Wunschkennzeichen € 56,70
Bilder kommen noch.