Beiträge von derdicke

    Moin Gerhard,


    richtig, mein Drehschemel. Damit soll ein Fahrzeug transportiert werden. Laut Papieren 3to leergewicht.
    Durch demontage diverser Teile und weil Tank leer sowie kein 75kg Fahrer drin sitzt, schätz ich es realistisch ein auf 2,8to runter zu kommen. Das klappt dann knapp mit der zulässigen Zuladung.


    Allerdings stehen mir derzeit nur Zugfahrzeuge zur Verfügung die keine 3,5to. anhängen dürfen. Jeep WJ hat nur 3360kg eingetragen. War ich leicht irriert, die ZJ haben alle 3,5 und ich ging davon aus der mein WJ das auch kann, können wird er das schon aber geht ja ums dürfen ;)
    Da ich keine Lust darauf habe, dass mir die weiterfahrt Untersagt wird, gilt nun abzuwägen ob ich für 140kg mehr Anhängelast extra ein Fahrzeug miete.

    Moin Leute,


    ich hätte da mal ein Problem, dass sich wie folgt darstellt.


    Anhänger zGG 3500kg, dieser Anhänger wiegt auch min. 3500kg. Ist also beladen!
    Zugfahrzeug könnte eigentlich 3500kg ziehen, es sind aber nur 3360kg Eingetragen...Ihr ahnt worauf ich hinaus will...140kg Anhängelast hat das zugfahrzeug zu wenig.


    Wenn dieses Gespann nun in eine Kontrolle kommt...ergeben sich welche Konsequenzen?

    eigentlich wollt ich das Thema ja abhaken....


    Heut morgen, hat es sich ergeben das ich 45min. mit einem Ordnungshüter verbracht habe und somit war das die Gelegenheit diesen zu fragen was er machen würde, wenn er ein Gespann in der Form sehen würde.


    Seine Antwort: "Wenn ich bedenken hätte, dass etwas mit den Gewichten nicht stimmt. Sprich ein großer Transporter auf dieser Achse und davor ein Golf als Zugfahrzeug hängt. Fahrzeugführer stoppen, Gewichtsangaben prüfen...."


    Auf die Frage, ob das Fahrzeug das transportiert wird, versichert sein muss?


    "Spielt keine Rolle, das Fahrzeug ist doch fest mit dieser Schleppachse verbunden. Nur mit der Lichttechnischen einrichtung musst dir was einfallen lassen, Leuchtbalken oder Leuchten mit Magnet...."


    Angesport von diesen Aussagen ich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen und solange verbinden lassen bis da einer dran war der den Unterschied zw. einem Mofa und Lkw kennt.


    Ich wieder alles erklärt....als was das Teil zugelassen ist...das es ne bremse hat usw.


    Der freundliche Herr fragte dann, ob unter "Bermerkungen" in der Zulassung etwas eingetragen ist, "nur mit gelben rundumlicht bei Ladung" oder so ähnlich.


    Das konnte ich verneinen, weil dort, nur als zusatz zur Achslast die ja oben steht, das max. zul. Gesamtgewicht steht.


    Dann meinte er, dass er keine Einwände gegen mein Vorhaben sieht. Wenn ich ihm das Kennzeichen verrate, unter dem die Achse zugelassen war, kann er sich das nochmal genau anschaun und dann eine 100%tige Aussage dazu treffen. Hab dann seine durchwahl bekommen um nicht nochmal 15min. in der Telefonanlage hin und her geschickt zu werden. Ich denke das ich das Montag geklärt bekomme.


    Evtl. gibt es ja dann doch für mich eine wendung in dieser Sache...:rolleyes:

    Mein Ing. bei der GTÜ kennt noch einige Abschleppunternehmen und holt da mal Infos.


    Bei der Dekra konnte mir keiner Helfen und Sie wüssten in Ihrem Unternehmen auch niemanden der eine Aussage machen könnte, geschweige denn etwas schriftliches.


    Die Achse ist auflaufgebremst und lenkt bei Beladung mit.


    Achslast 1600kg, 280kg Eigengewicht, zGG. 2700kg


    Bisher scheint das einfach nur eine große Grauzone zu sein.


    Ich hab überhaupt kein Problem damit, mit dieser Achse meine Transporte zu machen. Aber ich brauch schwarz auf weiss, ob das zu transportierende Fahrzeug nun zugelassen sein muss oder nicht. Um was anderes geht es ja garnicht.


    Die mündliche Aussage der Dame bei der Zulassungsstelle war auch nichts wert."Das Fahrzeug muss versichert sein..." Auf meine Frage, wo das steht, wo ich das nachlesen kann, kam nur die Antwort "Garnicht....aber so is das" :shocked: AHA...
    Begründung liegt wohl darin, dass es sich leer um einen SDAH handelt, wenn der "Anhänger" aber beladen wird, verwandelt sich der Anhänger in eine Schlepphilfe.


    Aha...das darf der Anhänger? Einfach so? Wo steht das? müsste dann nicht ein vermerk in den Papieren sein? Das doch alles quatsch...ich lass das sein und gut...
    In anderen ländern fahren diese Dinger auch mit 80 und mehr über die straßen und es funktioniert...hier in deutschland bestimmen nu schon Angestellte der Zulassungsstelle was recht ist und die ach so gebildeten Herren Ingenieure gucken einen an als ob ich nen Ufo selber gebaut habe und wissen will ob ich da spoiler dran baun darf.....


    bin gefrustet....

    Moin Leute,


    ich könnte eine Schleppachse erwerben.


    Diese Schleppachse stammt aus UK und ist Zugelassen als SDAH für Fahrzeugtransporte.
    Wir reden hier nicht von einer Schleppachse mit Schubkarrenrädern ohne Papiere...


    Jetzt ist die Frage, ob das Fahrzeug welches ich damit transportiere, zugelassen, sprich versichert sein muss oder nicht.


    Ich bin mal pauschal der Meinung, NÖ. Weil diese Schleppachse laut Papieren das gleiche ist wie mein Pkw-Trailer.


    Habe mit einem Abschleppunternehmen gesprochen, dort konnte mir keiner helfen.
    Zulassungsstelle guckte nur und meinte "Solche Achsen sind seit dem Jahr 2007 verboten".


    Vielleicht weiss ja einer von Euch Rat.

    Mehr zGG ist immer gut :) aber das was Du schreibst ging mir auch schon durch den Kopf. Anders wird es nicht möglich sein. Bzw. steht auf meiner Wunschliste noch ein weiterer Anhänger...würde dann ja ein 2 achser Drehschemel reichen :rolleyes:


    Larac4
    joa, nichts anderes hab ich geschrieben...


    Es halten sich aber die Gerüchte das dies alles nicht für Privatleute zutrifft. Trifft es ja auch nicht, aber eben nur bis 7,5to.


    Beispiel...


    Wohnmobil+Anhänger mit den entsprechenden zGG´s fällt auch darunter.
    SoKfz Pferdetransporter+Anhänger mit den entsprechende zGG´s braucht auch Fahrtenschreiber bzw. EG Kontrollgerät


    "Die Einbau- und Nutzungspflicht ist bei Beförderungen im Straßenverkehr unabhängig vom Zugfahrzeug."

    Die Aussage ist eindeutig und wiederspricht allen Stammtischweisheiten die man im Internet findet.
    Auch wenns es wohl im gesamten EU Raum kein Wohnmobil mit einem EG Kontrollgerät gibt.
    Mein Womo wird keines brauchen, aber nur weil es eine History Zulassung bekommen wird.

    Was ich wissen will? :rolleyes:


    Wer in der Praxis (privat) ein Gespann fährt das über 7,5to zGG hat und ob er damit Erfahrungswerte hat, z.B. in einer Kontrolle (vorzugsweise durch das BAG)?!


    Und das was mir ein Mitarbeiter des BAG schriftlich geschickt hat, wiederspricht leider genau Deiner Aussage.
    Diese und ähnliche Aussagen gibts ja nun genug im allwissenden Internet.


    Nehmen wir zum Beispiel diese Aussage des BAG Vertreters....


    "...unabhängig vom Zugfahrzeug. D.h. auch wenn als Zugfahrzeug ein PKW/Geländewagen/Sokfz zum Einsatz kommt muss dies, wenn keine Ausnahme zutrifft, mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein."


    Welche Ausnahme trifft Deiner Meinung nach denn z.B. auf ein SoKfz Wohnmobil zu das 6to zGG hat und einen Anhänger mit 3 to zGG hinter sich her zieht.


    weiterhin noch dieser Absatz


    "Das Kontrollgerät dient der Aufzeichnung der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten. Da die Ausnahme für private Beförderungen nur bis 7,5 t gilt auch bei Privatpersonen."


    liest sich für mich eindeutig....


    Eigentlich ist mir das mit dem Wohnmobil sowas von wurst...


    Mir geht es (auch in dem Schriftverkehr mit der BAG) um mein Gespann. LKW, zGG von knapp 4,7to + Anhänger 3,5to...bin ich zwar nur 0,7to drüber aber müsste laut Aussage der BAG ein EG Kontrollgerät im Zugfahrzeug haben und das auch benutzen UND mich an die Lenk- und Ruhezeiten halten...weil ja weiter oben steht" Ausnahme bei privater Beförderung NUR BIS 7,5to" Ich habe mir alle Ausnahmen durchgelesen...und finde keine die bei mir zutreffen würde.

    Ich hab die Info bekommen, dass ein Gespann ab 7,5t ein EG Kontrollgerät im Zugfahrzeug benötigt, welches genutzt werden muss und der Fahrer hat sich an Lenk- & Ruhezeiten wie die gewerblichen Güterbeförderer zu halten.


    Sicher gibt es eine Liste von Ausnahmen, leider fällt mein Projekt unter keine dieser Ausnahmen.

    Moin Mani,


    komischerweise nicht. Dieses typischen Drehschemelrucken wenn er beladen ist, war diesmal nicht.
    Das Bild entstand auch vor der Abfahrt, kam noch einiges an Material auf die Ladefläche, unter den Chevy.


    Die erste Achse hatte zwar trotzdem mehr zu tragen aber scheinbar war das nicht nachteilig ?!


    P.S. Motor und Getriebe waren nicht mehr verbaut...

    Wie die letzten Tage schon....steine geschleppt, Dachsteine geschleppt, Holz geschleppt, Gerüst gebaut, Säcke mit Kleber, Beton und Maurermörtel ausgeladen und eingelagert....aber nur Vormittags...mittag zum Schwager gefahren...Grill war schon an bei meiner Ankuft...den bauch vollgehaun mit steaks...2h später Kuchen bis zum abwinken...dann noch paar porter und zurück durfte dann meine frau fahren....hahahaha....schöner Wochenendausklang....


    So nen Boot fehlt mir auch noch, zumal ich gleich passendes Element dafür vorm Haus habe....naja....erstmal fertig restaurieren die Hütte und dann können neue Projekte gestartet werden.


    kommt alle gut in die neue Woche....