Hi,
... muss zu Beginn nicht unbedingt 100% vollständig und unumstößlich festgelegt sein, denn schließlich bist du ja dein eigener Kunde. Das Pflichtenheft, das bei einem Geschäftsabschluss vom Auftraggeber akzeptiert werden muss ist hier Teil der Entwicklung der Konstruktion. Sollte sich also mit dem Fortschritt zeigen, dass eine Anforderung nicht sinnvoll ist, kannst du diese doch jederzeit ändern.
Ein paar Dinge solltest du jedoch sofort festlegen:
- die Länge des Laderaums
- der ungefähre min. Kippwinkel
- und den max. zulässigen Aufladewinkel
Aus diesen Größen ergeben sich die Kinematik der Hydraulik oder Mechanik, sowie die mögliche Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit von zwei Stellungen. Ein kleiner Aufladewinkel ist wünschenswert, wenn man z.B. eine Mulde mit Schüttgut auf- oder abladen will. Dabei sollte das Schüttgut ja nicht verrutschen.
Beim Kippen ist es umgekehrt: Nasse Erde oder Kompost sollen ja in jedem Fall rausrutschen. Wesentliche Erfahrungen im "Nichtrutschen" (ich habe mir bisher da auch noch nie Gedanken gemacht) habe ich zwar keine, beim Kippen würde ich aber auf jeden Fall mehr als 50° wollen.
Wenn du dir nicht sicher bist, welcher max. Aufladewinkel der richtige ist, lässt sich das mit einfachen Versuchen an einem üblichen Kipper testen; Einfach eine Schaufel verschiedenster Dinge draufwerfen und schauen ab wann es anfängt sich zu bewegen. Hast du keinen Kipper zur Hand, ist das auch kein Problem, dann kannst du ja auch einfach eine Blechtafel nehmen und das so testen.
Und: Nachdem es ja die Arbeit für den Meister bzw. die Meisterschule ist, würde ich das auch gleich mit Fotos vernünftig dokumentieren.
Wenn das erst mal steht, ist das Schwierigste schon fast geschafft. 
Gruß
Gerhard