Hi,
um den Anhänger bei einer Prüfstelle vorführen zu können, muss er ein Kennzeichen haben und versichert sein. Anhänger auf Anhänger einfach so geht also nicht, da der Prüfer damit fährt. Fährt man zu einer Werkstatt, welche eine rotes Kennzeichen besitzt / bzw. auf nicht öffentlchen, abgesperrten Grund, ist das etwas anderes.
Um den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung wieder zu bekommen, muss man bei einem Notar eine Erklärung an Eides statt über den Verlust machen. Damit erhält man auf der Zulassung neue Papiere. Und damit könnte man dann ein Kennzeichen erhalten, mit dem man zum TÜV fahren kann.
Hängt man den Anhänger an einen Schlepper mit grünem Kennzeichen und verpasst dem Ding ein 25 km/h-Schild, könnte es sein, dass ein Prüfer das akzeptiert, der Lösungsweg an sich ist das aber nicht. Ich persönlich würde einfach mit den neuen Papieren zu einer Werkstatt fahren und gut.
Gruß
Gerhard