Beiträge von Gerhard2

    Hallo Fido,


    genau so ist es: durch das Bremsen der Vorderachse wird der Anhänger spurstabil. Wird die Vorderachse nicht gebremst, kann das Gespann einknicken, selbst wenn die Hinterachse gebremst sein sollte (wegen der Auflaufkraft). Die HA-Bremse sorgt für das Strecken des Zugs. Daher müssen bei einem Drehschemel grundsätzlich alle Räder grbremst sein (über 25/km/h).
    Bremsanlagen ohne ALB sind heute nicht mehr zulassungsfähig (über 40 km/h? oder 25? weiß nicht genau). Bei auflaufgebremsten Anhängern ist ein ALB nicht notwendig, da es sich um eine P-Regelung der Bremskraft handelt.
    Hat der ungebremste Anhänger trotzdem eine Zulassung haben mehrere Menschen ein Problem: Hersteller, Prüfer und Zulassungsstelle. Ich denke, im Falle eines Personenschadens kann man sich da auf einen üblen Prozess freuen, wenn das rauskommt.


    Gruß
    Gerhard

    Hi,

    es ist aber kein Auto, wofür die AHK geprüft worden ist.
    Mit ca. 25 kg Masse fällt das vielleicht lunbeladen ein bischen ins Gewicht aber in beladenem Zustand ist das praktisch nicht relevant, je nach zGG. Eine etwas längere Deichsel wäre da wirkungsvoller. Wie ist denn das mit den Gewichten?

    Gruß
    Gerhard

    Hi,

    ein Koffer ist nie 100% dicht. Wenn teuere Ausrüstung da drin (gelagert?) ist würde ich z.B. Zarges Alu-Kisten empfehlen. Die gibt es auch in luftdicht.
    Soll der Koffer verbessert werden gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst ist aber mal wichtig welche Bewegungen der Aufbau beim Fahren macht. Ein gewisse Steifheit ist notwendig. Am besten wäre ein Bild, um sich ein Bild machen zu können.

    Gruß
    Gerhard

    P.S.:

    Zitat

    Aber die Profis hier im Forum, also vor allem derGlonntaler und Gerhard2 werden sich hier sicher auch bald melden! ;)

    Danke für die Lorbeeren aber die geballte Kompetenz hier ist doch unser aller Werk. ;)

    Hi,

    ist es tatsächlich so, dass das Gewicht der AHK ins Gewicht fällt bei der Stützlast? Wie hoch ist sie unbeladen?

    Bedenken würde ich auch, dass es sich hier um ein nicht alltägliches Problem handelt (für einen Prüfer). Möglicherweise wird deswegen nicht jeder sofort und immer bereit sein sich mit diesem Problem auseinander zu setzen. Ich hatte mal einen Anhänger dessen zGG erhöht werden sollte. Problem dabei war, dass die Zuggabel ein geprüftes Bauteil war. Der erste Prüfer wollte mir nicht mal zuhören. Beim zweiten war es gar kein Problem.

    Gruß
    Gerhard

    Hi,

    wie ist das möglich? Die Geschichte mit den Abfindungen ist doch gesetzl. geregelt? Wie will sich der Arbeitgeber das drücken? Ist das Unternehmen (auf dem Papier?) insolvent?
    Sehr unschöne Sache.

    Gruß
    Gerhard

    Hi,

    mir ist zu Ohren gekommen, dass das Monopol der TP-Abnahme beim TÜV vor kurzem wieder ein bischen gekappt worden ist. Genaues weiß ich aber bisher auch nicht. Hat da jemand nähere Infos?

    Für eine Eintragung würde ich dem Prüfer fogende Dinge vorlegen:

    • Als Nachweis für die Festigkeit / Eignung des Fahrradträger-Halter würde ich das Gutachten des Herstellers zum Anbau an einen Audi vorlegen. Die zul. Stützlast sollte die Obergrenze der Traglast sein.
    • Die Nutzungseinschränkung soll in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden.
    • Die mechanische Beanspruchung ist für diesen Einsatz deutlich geringer als im Anhängerbetrieb (siehe auch D-Wert).
    • Die Befestigungspunkte sind identisch mit dem Pkw.
    • Veränderungen an der Vorderseite des Anhängers haben darauf keinen Einfluss (oder?).
    • Die Stützlast am Auto muss in jedem Betriebszustand passen. Der Nachweis kann durch einen Versuch oder rechnerisch erbracht werden.
    • Es kann u.U. über einen Fahrversuch nachgedacht werden, oder Auflagen wie max. 80 km/h. Eine gesetzliche Notwendigkeit dafür besteht nicht.

    Insgesamt sehe ich das Ganze sowieso in einer Grauzone: AHKs müssen nicht mehr zwingend eingetragen werden. Problem dabei: die ABE gilt nur für das Auto. Außerdem kannst Du als Hersteller erst mal alles bauen, was die StVZO erlaubt. Der TÜV (?) überprüft nur, ob diese Vorschriften eingehalten worden sind. Andererseits bist Du als Hersteller bei Schäden durch deine Konstruktion in der Produkthaftung.

    Wie auch immer, es ist eine interessante Idee.

    Gruß
    Gerhard

    Hi,

    ob das mit der Rechnung so übel wird liegt auch ein bischen in Deiner Hand. Das teuerste an dem Ding sind die Landräuber-Pritschen.
    Wieviel darf denn was kosten?

    Gruß
    Gerhard

    Hi,

    Deichsel geht, mehr oder weniger Problemlos, weil es dafür genaue Spielregeln gibt. Achse ungebremst is so ne Sache. Achse gebremst is gaaaz übel. Gelingt es Dir eine [definition='1','0'][/definition] zu machen, deren Hauptproblem die fehlenden technischen Daten sind, hast Du immer noch das Problem mit der Rückfahrautomatik. Oder: Ist die Rückstellkraft passend? Usw. Außerdem ist weder Achse noch Bremse für diesen Zweck geprüft. Es ist ja auch nicht zulässig eine Auflaufeinrichtung von einem Tandemanhänger an einem Drehschemel zu verbauen. Wenn Du nicht mit dem Kopf durch die Wand willst dann lass es. Wenn Du es trotzdem versuchen willst brauchst Du eine Menge Kohle (+4 Stellen vor dem Komma) für die ganzen Abnahmen, Prüfungen und Umbauten.

    Da könnte ich mir eher noch vorstellen das mit Druckluft zu einer halbdurchgehenden Bremse zu machen, deren Druckluftbremszylinder einen Hauptbremszylinder für die Achse betätigt. Aber auch hier: [definition='1','0'][/definition]?

    Gruß
    Gerhard