Hi,
ich würde in die Überlegungen auch noch einbeziehen:
Salzwasser ja/nein? Wie oft wird der Anhänger im Wasser versenkt?
Gruß
Gerhard
Beiträge von Gerhard2
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Hi,
ein Einknicken ist möglich, aber unwahrscheinlich unter normalen Bedingungen, evtl. bei Eisglätte und verschiedenen Reibungskoeffizienten. Der Gesetzgeber schreibt gewisse Mindestbremskräfte und Stabilitätskriterien der Bremse vor. Sind diese Werte im grünen Bereich, ist ein Drehschemel sehr sicher. Wichtig für ihn ist dabei ein großer Radstand.
Welche Schuldverteilung im Schadensfall gefunden wird ist sicher Sache eines Gerichts. In einem bin ich mir aber sicher: Als Fahrer ist man nicht aus der Verantwortung entlassen.
Ein gebremster Tandem oder Tridem kann auch einen Achsabstand > 1m haben. Beim Tandem steht dann in der [definition='1','0'][/definition]: Zahl der Achsen 1 bzw.2 und bei Zahl der Bremsen 4.
Gruß
Gerhard -
Hi,
ich muss gestehen, von den Großserienherstellern wüßte ich jetzt keinen, der perfekt passen würde. Wie wär´s mit einer Maßanfertigung? Schmid? Muss nicht immer deutlich teurer sein.
Gruß
Gerhard
P.S.: übrigens stabil ist nicht gleich hohe Festigkeit -
Breite passt ungefähr.
Nur das Problem bei nem fertig gekauften Tandem ist, das die Räder nen bißchen klein wären dann für die Radkästen und die Achsen auch nen bißchen nah zusammen....
Reifengröße, die da draufkommen soll wäre 255/85 R 16 oder 8,25 R 16. Das sind 86 cm Durchmesser. Wenn Du mir nen Standard-Tandemhänger zeigen kannst, wo das draufpassen könnte, wäre ich sehr verbunden.
Jeweilige Pritschenlänge wäre 1,60 m, also würde sich irgendwas um 3 m ergeben, wenn man die zusammenstrickt....
Eigentlich wollt ich ja auch nur in Erfahrung bringen, ob einer der erfahrenen Anhängerbastler hier soetwas in angemessenem Rahmen für durchführbar hält...
Gruß, der Feger
Hi,
ja, das ist machbar. Für das Fahrgestell ist etwa ein Arbeitstag zu kalkulieren, wenn die Aufnahmepunkte für die Pritsche nicht zu kompliziert sind. Der größte Aufwand besteht darin die Pritschen zusammen zu setzen und vorzubereiten. Probleme könnten der Lochkreis und der große Raddurchmesser sein. Je nach Bremse liegt der max.Ø bei Alko bei 960 mm, bei den üblichen Bremsen jedoch deutlich darunter.
Selbst bei einem 3,5 t -Anhänger sollten die €2500,- für den Rahmen ausreichen, je nach verwendeten Bauteilen.
Einen vorhandenen Tandem umzubauen macht wenig Sinn. Der Aufwand wäre größer als ein Fahrgestell zu bauen.
Gruß
Gerhard -
Hm. Schwierig.
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Meinst Du mit Z-Rahmen ein Fachwerk oder Gitterrohrrahmen?Gruß
Gerhard -
Ich vergaß:
Achsen (in der Mitte) mit einem Achsabstand < 1m werden als eine Achse betrachtet. -
Hallo Fido,
genau so ist es: durch das Bremsen der Vorderachse wird der Anhänger spurstabil. Wird die Vorderachse nicht gebremst, kann das Gespann einknicken, selbst wenn die Hinterachse gebremst sein sollte (wegen der Auflaufkraft). Die HA-Bremse sorgt für das Strecken des Zugs. Daher müssen bei einem Drehschemel grundsätzlich alle Räder grbremst sein (über 25/km/h).
Bremsanlagen ohne ALB sind heute nicht mehr zulassungsfähig (über 40 km/h? oder 25? weiß nicht genau). Bei auflaufgebremsten Anhängern ist ein ALB nicht notwendig, da es sich um eine P-Regelung der Bremskraft handelt.
Hat der ungebremste Anhänger trotzdem eine Zulassung haben mehrere Menschen ein Problem: Hersteller, Prüfer und Zulassungsstelle. Ich denke, im Falle eines Personenschadens kann man sich da auf einen üblen Prozess freuen, wenn das rauskommt.Gruß
Gerhard -
Hi,
der Drehschemel ist nicht zulassungsfähig. Auch nicht in der Landwirtschaft bis 25 km/h, wo bis 3000 kg ohne Bremse möglich sind. Diese Regelung macht Sinn.
Gruß
Gerhard -
Wieviel Euro teuer hat´s Geld gekostet?
Gruß
Gerhard -
Hi,
habt ihr Betriebswohnungen? Warum soll der Betrieb eigentlich geschlossen werden?
Gruß
Gerhard -
Hi,
es ist aber kein Auto, wofür die AHK geprüft worden ist.
Mit ca. 25 kg Masse fällt das vielleicht lunbeladen ein bischen ins Gewicht aber in beladenem Zustand ist das praktisch nicht relevant, je nach zGG. Eine etwas längere Deichsel wäre da wirkungsvoller. Wie ist denn das mit den Gewichten?
Gruß
Gerhard -
Verstehe. Dann sollte er große Räder haben und die Ladefläche muss nicht sehr groß sein?
Gruß
Gerhard -
Hi,
evtl. hätte ich was für Dich. Zwei BPW-Achsen und die passende Auflaufeinrichtung. Die Achsen sind zwar schon gut 10 Jahre alt , aber nur ein paar Monate gefahren worden.
Gruß
Gerhard -
Hi,
ein Koffer ist nie 100% dicht. Wenn teuere Ausrüstung da drin (gelagert?) ist würde ich z.B. Zarges Alu-Kisten empfehlen. Die gibt es auch in luftdicht.
Soll der Koffer verbessert werden gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst ist aber mal wichtig welche Bewegungen der Aufbau beim Fahren macht. Ein gewisse Steifheit ist notwendig. Am besten wäre ein Bild, um sich ein Bild machen zu können.
Gruß
Gerhard
P.S.:ZitatAber die Profis hier im Forum, also vor allem derGlonntaler und Gerhard2 werden sich hier sicher auch bald melden!
Danke für die Lorbeeren aber die geballte Kompetenz hier ist doch unser aller Werk.
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Hi,
diese besagten Tridems sind auch nicht unbedingt sooo vernünftig.
Soll der Anhänger schuttgeeignet sein?
Gruß
Gerhard -
Hi,
ist es tatsächlich so, dass das Gewicht der AHK ins Gewicht fällt bei der Stützlast? Wie hoch ist sie unbeladen?
Bedenken würde ich auch, dass es sich hier um ein nicht alltägliches Problem handelt (für einen Prüfer). Möglicherweise wird deswegen nicht jeder sofort und immer bereit sein sich mit diesem Problem auseinander zu setzen. Ich hatte mal einen Anhänger dessen zGG erhöht werden sollte. Problem dabei war, dass die Zuggabel ein geprüftes Bauteil war. Der erste Prüfer wollte mir nicht mal zuhören. Beim zweiten war es gar kein Problem.
Gruß
Gerhard -
... heißen die Dinger wo "Überladen kein Problem" draufsteht nicht Tridem?
Gerhard
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Hi,
wie ist das möglich? Die Geschichte mit den Abfindungen ist doch gesetzl. geregelt? Wie will sich der Arbeitgeber das drücken? Ist das Unternehmen (auf dem Papier?) insolvent?
Sehr unschöne Sache.
Gruß
Gerhard -
Hi,
mir ist zu Ohren gekommen, dass das Monopol der TP-Abnahme beim TÜV vor kurzem wieder ein bischen gekappt worden ist. Genaues weiß ich aber bisher auch nicht. Hat da jemand nähere Infos?
Für eine Eintragung würde ich dem Prüfer fogende Dinge vorlegen:- Als Nachweis für die Festigkeit / Eignung des Fahrradträger-Halter würde ich das Gutachten des Herstellers zum Anbau an einen Audi vorlegen. Die zul. Stützlast sollte die Obergrenze der Traglast sein.
- Die Nutzungseinschränkung soll in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden.
- Die mechanische Beanspruchung ist für diesen Einsatz deutlich geringer als im Anhängerbetrieb (siehe auch D-Wert).
- Die Befestigungspunkte sind identisch mit dem Pkw.
- Veränderungen an der Vorderseite des Anhängers haben darauf keinen Einfluss (oder?).
- Die Stützlast am Auto muss in jedem Betriebszustand passen. Der Nachweis kann durch einen Versuch oder rechnerisch erbracht werden.
- Es kann u.U. über einen Fahrversuch nachgedacht werden, oder Auflagen wie max. 80 km/h. Eine gesetzliche Notwendigkeit dafür besteht nicht.
Insgesamt sehe ich das Ganze sowieso in einer Grauzone: AHKs müssen nicht mehr zwingend eingetragen werden. Problem dabei: die ABE gilt nur für das Auto. Außerdem kannst Du als Hersteller erst mal alles bauen, was die StVZO erlaubt. Der TÜV (?) überprüft nur, ob diese Vorschriften eingehalten worden sind. Andererseits bist Du als Hersteller bei Schäden durch deine Konstruktion in der Produkthaftung.
Wie auch immer, es ist eine interessante Idee.
Gruß
Gerhard -
Hi,
ob das mit der Rechnung so übel wird liegt auch ein bischen in Deiner Hand. Das teuerste an dem Ding sind die Landräuber-Pritschen.
Wieviel darf denn was kosten?
Gruß
Gerhard