Beiträge von TheBlackOne

    Es sind 350mm.
    Der von dir verlinkte TÜV-Zettel spricht im Zusammenhang mit Rückleuchten übrigens nirgends von 250mm. Die Stellen wo dieses Maß genannt wird beziehen sich auf die u.g. von Rückstrahlern etc. abweichenden Vorschriften.


    Ich zitiere aus der StVZO, Stand 31.1.2008:


    http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53

    Zitat

    § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.
    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. [...] Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, [...] und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, [...] über der Fahrbahn liegen.


    250mm gelten nur für Nebelschlussleuchten, Rückfahrscheinwerfer und dergleichen:


    http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#52a

    Zitat

    § 52a Rückfahrscheinwerfer.
    [...]
    (2) [...] An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.


    http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53d

    Zitat

    § 53d Nebelschlussleuchten.
    [...]
    (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

    Wenn die Backen die gleichen Maße haben und passen sehe ich da kein Problem. Die Beläge sind ja nicht anders.


    Wegen der Beschaffung kannst du hier im Forum mal Anhaenger24 eine private Nachricht schicken, der hat auch die eine oder andere ergiebige Ersatzteilquelle :)


    Probleme mit der Auflaufbremse sehe ich nicht. Du meinst weil da ein Rückfahrsperrhebel dran ist? Sollte kein Thema sein, der stört ja nicht.
    Bei meinem Hahn-Fahrwerk ist auch eine Auflaufbremse mit Sperrhebel und Radbremsen mit Automatik verbaut, ab Werk schon. Das wird warscheinlich noch lustig das dem TÜV zu erklären, aber da liegt die Problematik ja anders (Thema Neuzulassung).


    P.S.: Position 10+11 auf Seite 20/21 (Seitenzahlen des Katalogs, nicht im Reader oder so) des von dir verlinkten Katalogs sind ein Spreizschloss und Bremsseile. Die meinst du nicht oder?

    Ah.
    Du meinst Seite 22, ja? Denn sonst ist die Position 11 Bremsseile.
    Beachte: Du brauchst wenn dann nur Position 11, denn die Federn aus Position 10 sind beim Bremsbackenset dabei, jedenfalls nach Abbildung.


    Gut, die Bremsbacken sind anders, die haben diesen zusätzlichen Hebel. Wenn ich das ganze System richtig verstanden habe sorgen die tatsächlich dafür, dass bei einer Rückwärtsfahrt die eine Bremsbacke nicht mehr auf der Bremstrommel aufläuft und damit ihre Kraft verstärkt (bzw. eben nicht mehr). Der Rest der Bremsteile SCHEINT ja identisch zu sein. Alles natürlich ohne Gewähr!


    Funktionieren kann das, ja. Aber versuch mal dem TÜV-Prüfer klar zu machen dass du Teile einer anderen Bremse verbaut hast und dadurch nun eine Rückfahrautomatik hat. Für dein eigenes Vergnügen zum Rückwärtsfahren kannst du das sicher machen, aber wenn es darum geht dass du z.B. Hürden einer Neuzulassen durch die Vorschrift nach einer Rückfahrautomatik aus dem Weg gehen willst sehe ich da eher schwarz. Denn der Typ der Bremse (nach Typenschild) bleibt ja unverändert, und danach wird der Prüfer im Zweifelsfall gehen.


    Worum gehts eigentlich? Die Feder an dem Sperrhebel ist doch wieder dran. Willst du nur für dich persönlich eine Rückfahrautomatik?

    Erläutere doch bitte genauer "jedoch haben die eine Rückfahrautomatik". Mir wird nicht ganz klar was du meinst.


    Bremsbacken haben keine Rückfahrautomatik, eine komplette Radbremse hat eine durch ihre Konstruktion. Oder eben nicht.
    Die Auflaufbremse hat mit einer Rückfahrautomatik NICHTS zu tun!

    Hallo


    Ich wüsste nicht warum es dann kein Sportanhänger mehr sein sollte wenn du einen Kasten zum Verstauen hast.
    Eintragen lassen musst du das veränderte Leergewicht genau genommen schon. Die Frage ist wie sehr das auffällt. Vielleicht aufsparen bis das nächste Mal die Papiere "angefasst" werden, Ummeldung z.B.


    Gruß
    TBO

    Größere Reifen sähen hinterm höhergelegten Geländewagen natürlich besser aus, Bodenfreiheit wäre auch größer und so ;)


    Aber stimmt, mit den Felgen das ist nicht so einfach.

    Ein gleichseitiges Dreieck mit 86,24mm Seitenlänge entspricht einem Lochkreisdurchmesser von 99,58mm. Es sind also eher 100mm als 101mm.


    Es gibt 3-Lochfelgen mit 98mm (kann man mit Versatzschrauben ausgleichen) Lochkreis, aber deren Mittenloch hat nur 55mm. Das würde also nicht passen wenn deine Nabe 65mm Mittenloch braucht.

    Nein ich habe gemessen und zwar vom Rand des Nabenlochs zur mitte vom gegenüberliegendem Loch (rot siehe Skitze)= 83mm, Nabenloch(blau siehe Skitze) = 65mm, Nabenloch durch 2 =32,5mm, dann 83-32,5=50,5 , dann 50,5x2=101
    Ich hoffe du kannst damit was anfangen:biggrins:
    Hab noch ne Skitze angehängt.


    Ich verstehe es, aber bei so einer Rechnung addieren sich Messfehler. Ich habe zwei Stunden gebraucht bis ich bei meinen Felgen wusste ob das nun 112 oder 114mm Lochkreis sind.
    Machs anders: Miss den Abstand Mitte-Mitte zweier Bolzenlöcher.
    Bei 101mm Lochkreisdurchmesser müssten das (gleichseitiges Dreieck und so) 87,47mm sein.
    Bei 98mm Lochkreisdurchmesser sinds 84,87mm.


    Schau auch noch mal genau nach ob nicht doch der Lochkreisdurchmesser auf der Felge steht.

    Hast du den Lochkreis gemessen oder steht der irgendwo? Grade bei einer ungeraden Anzahl Löchern ist Lochkreis messen nicht ganz einfach, ich kenne das selbst von meinen 5-Loch Felgen.

    Hilft dir das weiter? http://www.extrem-motorsport.de/karosse/ahk.html


    Wie groß sind die Reifen die du drauf hast denn jetzt? Und bist du dir mit dem Lochkreis sicher? Denn ich kenne nur 98 und 108mm in der Ecke.


    Was ich bei eBay auf die Schnelle finde sind Felgen u.a. für den Smart FourFour, das sind 3-Loch Felgen. Gibts in 13 und 15". Leider passt das der Lochkreis nicht. Aber ich habe auch welche gesehen wo der Lochkreis fast passt, und dafür gibts sogenannte Versatzschrauben. Mit denen kannst du Lochkreisunterschiede bis zu 2mm in beide Richtungen ausgleichen. Das könnte funktionieren.

    Gibt es für so etwas spezielle Anhängerkupplungen für Geländewagen? Wie genau ist die bei deinem Wagen dran? Hinten einfach an einer senkrechten Platte montiert? Ich denke daran dass es evtl. einfacher ist die Anhängerkupplung tiefer zu setzen statt den Wohnwagen höher.


    Das Problem mit größeren Reifen ist dass du dann auch wieder eine [definition='1','0'][/definition] mit dieser Reifengröße brauchst (es sei denn der Wohnwagen ist ungebremst).
    Welchen Lochkreis/Mittenloch haben die Felgen?

    Grüße


    Hättest du das erste Bild auch in groß?


    Unter der Ladefläche anbringen kann ich die Lampen nicht, weil da einfach kein Platz ist. Die Klappe würde gegen die Lampen scheppern beim öffnen, nach nach hinten versetzt geht wegen der Profile dort nicht. Unter den Profilen möchte ich nicht, weil unsere Auffahrt recht steil ist, dann würde ich beim rausfahren mit den Lampen aufsetzen.


    Problem mit Abweisgestänge wie das zweite Bild es zeigt ist dass ich damit etwa 1,2m zu überbrücken hätte, und die ganze Rahmenkonstruktion der "Öhrchen" wollte ich mir auch sparen wenn möglich.


    Gruß
    TBO

    Hallo


    Bei meinem Selbstbauprojekt fällt konstruktionsbedingt die Anbringung der Rückleuchten hinten unter der Ladefläche flach. Also soll der Hänger "Ohren" bekommen. Diese Rückleuchten scheinen mir dafür geeignet zu sein:
    https://anhaenger24.de/610710.html


    Meine Idee ist diese Leuchten schwingend oder sonstwie flexibel anzubringen, so dass sie nicht gleich abbrechen wenn man damit mal hängenbleibt, sondern dass sie Federn. Ähnlich Blinkern bei Motorrädern oder Aussenspiegel bei Autos, ihr wisst was ich meine.


    Ich frage mich nun wie man so etwas idealerweise machen könnte. Es gibt diese Vibrationsdämpfer, das ist nicht mehr als ein Gummipuffer zwischen zwei Schrauben. Lieber wäre mir ein kurzes Stück Spiralfeder, besser noch eine Art Scharnier, was federgetrieben in die Ausgangslage zurückfedert.
    Die Frage ist natürlich auch was der TÜV davon hält. Nach meinem Verständnis sollte eigentlich nichts dagegensprechen solange sichergestellt ist, dass die Leuchten immer wieder in die korrekte Position zurückkehren.


    Ideas?


    Gruß
    TBO