Diese Lochstangen könntest du austauschen gegen eine längere Bremsstange. Aber ob du dann was gewonnen hättest?
Beiträge von TheBlackOne
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Jup, habs inzwischen bemerkt. Wie gesagt, ich hatte diese Regel verdrängt.
Und für die Zulassing des Anhängers selbst ist es wirklich egal welches Zugfahrzeug man hat. Ob man in dem Gespann dann allerdings 100 km/h fahren darf, ist was ganz anders. Deshalb stehen die Mindestgewichte fürs Zugfahrzeug im Schein des Anhängers drin.
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Mach doch mal ein Bild von dieser Locheisen-Geschichte...
Ablasten kann man, ja.
Wie schwer ist dein Golf denn leer? Und max. wieviel Stützlast hat dein Anhänger? -
Schau mal hier, da findest du für deine Auflaufbremse eine Explosionszeichnung: http://www.triorep.nl/db/database.html
Und: Wenn ein Stoßdämpfer feucht ist (vom eigenen Öl), ist er hinüber.
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Hm, ich denke ich habe diese 0,3-Regel verdrängt, weil die für mich persönlich nie relevant war und ich das auch für sinnlos halte.
Ich nehme also alles zurück und behaupte das Gegenteil! *g* -
Am ehesten ist bei sowas der Auflaufdämpfer hinüber. Manchmal sind auch die Zugstangen eingelaufen. Das würde man dann sehen, wenn man die Auflaufbremse auseinandernimmt. Würde ich abklären BEVOR ich mir eine neue Achse drunter bau.
Aber: Was hat die Auflaufbremse mit der Achse zu tun? Hast du mit den Radbremsen selbst auch noch Probleme? Oder vermutest du deine Probleme in den Radbremsen?
Das mit der 100 km/h Zulassung, kann mir schon vorstellen woher du das hast. Ab 1990 mussten alle Achsen für über 100 km/h gebaut und geprüft sein, so hat mir das auch mal ein Püfingenieur erklärt.
Aber: Es ist KEIN Problem mit einer älteren Achse eine 100 km/h-Zulassung zu bekommen (erfüllt man denn alle Voraussetzungen). Mein Anhänger hat Achse etc. von 1975, und problemlos 100 km/h bekommen.Noch was: Deine Achse ist nicht von Peka. Die haben die Anhänger nur zusammengeschraubt, aber nicht die Einzelteile selbst hergestellt.
Schau mal auf die Typenschilder an Auflaufbremse, Achse und Radbremsen (dort auch oft nur eingestanzt), da steht Hersteller und Typ drauf. -
Ich wüsste auch mal gerne auf welche Änderung sich das mit den Stoßdämpfern bezieht. Auf den Seiten des TÜV Nord steht nach wie vor Stoßdämpfer als Voraussetzung.
Woher habt ihr die Info?
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Ich fürchte, da wirst du selbst zum Stift greifen müssen.
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So sehen übrigens Rückleuchten aus, wo die dreieckigen Rückstrahler integiert sind [Blockierte Grafik: https://anhaenger24.de/media/images/602620_xl.jpg]
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DA sind die dreieckigen 15cm Rückstrahler drin? Wo?
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Und die Dreiecksreflektoren? Wo sind die? *g*
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Sehr toll geworden, Respekt! Da sieht man dann, wer sowas drauf hat
Aber: Wo sind denn da die rückwärtigen dreieckigen Reflektoren?
Und darf ich fragen wie hoch das Leergewicht ist? Bei dem Rahmen.... -
Sehr schönes Feedback, danke dafür!
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Update: Radlager gewechselt (die alten waren Jenseits von Gut&Böse, siehe hier: https://anhaengerforum.de/forum/thread/1576) und Heckstützen montiert.
Als nächstes kommen Spriegel + Hochplane und/oder Bordwandstützen + Zurrösen.
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Ich habe mein schlaues Buch gerade nicht zur Hand.
Aber da war etwas, dass man die Rückleuchten nach beiden Seiten in einem 30°-Winkel sehen können muss. Das würde dann nicht gehn.Bin mir aber nicht sicher.
Kann mir auch vorstellen dass die Vorschrift lautet "möglichst weit hinten anzubringen" -
Erm...
Was heißt "tut nicht was sie soll"?
Wenn jemand Birnen vertauscht, leuchtet es dennoch immer noch da wo es soll. -
Zumal ich das auch schon einmal genau so mit Verweis auf die TÜV Nord Seite zitiert hatte:
Steht auch so auf der Seite vom TÜV Nord (http://www.tuev-nord.de/20658.asp):
"In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die [...] zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs."
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Ablasten oder tragfähigere Reifen.
Anders gehts nicht.Ooooder deine Deichsel, Auflaufbremse und Kupplung haben dann doch alle mindestens 75kg Stützlast, dann würde das auch hinhauen. Aber da du ja 50kg Stützlast geschrieben hast...
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Stimmt.
10% Tragfähigkeitszuschlag (das meint auch die Eintragung), außer bei 100 km/h Zulassung.
WDK steht für Wirtschaftsverband der Kautschukindustrie. -
Die Auflaufeinrichtung ist für die 100 km/h Zulassung irrlevant. Warum suchst du danach? Hat die jemand von dir verlangt?